Grundpfandrechte

Grundpfandrechte sind Belastungen von Grundstücken. Sie werden in Abteilung III des Grundbuchs eingetragen. Der Gläubiger hat das Recht, aus dem Grundstück die Erfüllung seiner Ansprüche zu verlangen. Der Eigentümer muss daher gegebenenfalls auch die Zwangsvollstreckung in sein Grundstück dulden.
Zu den Grundpfandrechten zählt man insbesondere die Hypotheken und Grundschulden.


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