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ÜBER UNS
Abkürzung: HV
Jede Aktiengesellschaft (AG) lädt mindestens einmal jährlich alle Aktionäre
zur Hauptversammlung ein (ordentliche Hauptversammlung). Die HV wird durch den Vorstand mit einer Frist von mind.
1 Monat einberufen. Die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats sollten an der HV teilnehmen.
Bei der Hauptversammlung
wird über die Entwicklung des Unternehmens berichtet und der Aufsichtsrat
und der Abschlussprüfer gewählt. Daneben werden Entscheidungen über die Verwendung des Bilanzgewinns, über die
Verwendung des Grundkapitals, die Ausgabe von Bezugsrechten für junge Aktien, Zahlung der Dividenden, über
Satzungsänderungen und andere grundsätzliche Fragen getroffen. Der Aktionär
kann, muss aber sein Stimmrecht nicht selbst ausüben. Er kann sich beispielsweise durch sein
Kreditinstitut vertreten lassen.
Der
Aktionär besitzt aber kein Recht zur Stimmabgabe, wenn er Inhaber stimmrechtsloser
Vorzugsaktien ist.
In dringenden Fällen kann auch eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen werden.
boerse.de-Börsenzitat:
Ein wahrer Profi zeigt sich erst, wenn er hinten liege, der Markt gegen ihn laufe und es unwahrscheinlich sei, seinen Einstand wieder zu erreichen.
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