Honorarberatung

Eine Möglichkeit der Entlohnung für eine Anlageberatung stellt die Honorarberatung dar. Hierbei wird der Berater nicht in Form von Provisionen auf die vermittelten Produkte entlohnt, sondern mit einem Honorar für seine Dienstleistung. In der Konsequenz erhalten Anleger eine objektivere Beratung, die nicht vom Bestreben nach einer möglichst hohen Provision als Vergütung getragen wird.


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