Insidergeschäfte

Auch: Insiderhandel
Als Insidergeschäfte werden an der Börse Käufe und Verkäufe von Wertpapieren aufgrund vertraulicher Informationen bezeichnet, die in der Öffentlichkeit noch nicht bekannt sind.
Der Eingeweihte (Insider) besitzt diese Kenntnisse in der Regel aufgrund seiner beruflichen Aufgaben und Verantwortung.
Insidergeschäfte sind unzulässig und können auch strafrechtlich verfolgt werden.


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