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Das Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften wurde 1957 verabschiedet und seitdem mehrmals novelliert. Es verpflichtet alle deutschen Investmentgesellschaften zur Einhaltung bestimmter Anlagegrundsätze (z. B. die Risikostreuung). Das Gesetz dient in erster Linie dem Schutz der Fondsanleger.

 

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