Ein Kommanditaktionär ist ein Aktionär einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), dessen Haftung auf die Höhe seiner Einlage beschränkt ist. Er kombiniert damit die Vorteile eines Kommanditisten in einer Personengesellschaft mit den Möglichkeiten eines Aktionärs einer Aktiengesellschaft. Kommanditaktionäre sind vor allem Kapitalgeber und haben Anspruch auf Dividenden, während die Geschäftsführung und das operative Risiko beim Komplementär liegen.
Der Kommanditaktionär übernimmt vor allem eine finanzielle Rolle:
Ein prominentes Beispiel ist die Henkel-Vz. Hier agiert die Familie Henkel als Komplementär und führt das Unternehmen operativ, während Kommanditaktionäre über die Börse Aktien erwerben und an den Gewinnen beteiligt werden, jedoch keine operative Verantwortung tragen. Diese Struktur erlaubt Familienunternehmen oder Gründerbetrieben, Kapital von externen Investoren zu gewinnen, ohne die Kontrolle abzugeben.
Kommanditaktionäre sind eine wichtige Finanzierungsquelle für KGaAs. Sie ermöglichen es Unternehmen, Kapital aufzunehmen, während die operative Kontrolle beim Komplementär bleibt. Für Investoren bieten sie die Möglichkeit, von Dividenden zu profitieren und in eine unternehmerische Struktur zu investieren, ohne das volle Risiko einer Geschäftsführung zu tragen.
Ein Kommanditaktionär ist ein Aktionär einer KGaA, der auf seine Einlage beschränkt haftet. Er erhält Dividenden und kann seine Stimmrechte in der Hauptversammlung ausüben, bleibt jedoch von der operativen Führung ausgeschlossen. Diese Struktur bietet Investoren attraktive Renditechancen bei begrenztem Risiko und Unternehmen die Möglichkeit, Kapital effizient zu beschaffen, ohne die Kontrolle über das operative Geschäft abzugeben.