Eine Kommanditgesellschaft (KG) ist eine Personengesellschaft, die aus mindestens einem unbeschränkt haftenden Gesellschafter, dem Komplementär, und mindestens einem beschränkt haftenden Gesellschafter, dem Kommanditisten, besteht. Die KG verbindet die Vorteile der Personengesellschaft, insbesondere die enge Haftung und Flexibilität, mit der Möglichkeit, Kapital von externen Investoren aufzunehmen, ohne die Geschäftsführung abzugeben.
Die Kommanditgesellschaft zeichnet sich durch eine klare Haftungsstruktur aus:
Die klare Trennung zwischen haftendem Gesellschafter und Kapitalgeber ermöglicht es der KG, flexibel Kapital zu akquirieren und gleichzeitig die Kontrolle beim Komplementär zu belassen.
Familienunternehmen nutzen häufig die Rechtsform der Kommanditgesellschaft. Ein Beispiel ist die Henkell & Co. Sektkellerei KG, bei der ein Familienmitglied als Komplementär die operative Führung übernimmt, während andere Familienmitglieder oder externe Investoren als Kommanditisten Kapital bereitstellen. Auch in der Finanzbranche werden KGs verwendet, um Beteiligungen zu bündeln oder spezielle Investmentgesellschaften zu strukturieren.
Die Kommanditgesellschaft bietet Unternehmen eine flexible Möglichkeit der Kapitalaufnahme bei gleichzeitiger Konzentration der Geschäftsführung in den Händen des Komplementärs. Für Investoren stellt die KG eine risiko- und haftungsbegrenzte Möglichkeit dar, in Unternehmen zu investieren und von Gewinnen zu profitieren.
Die Kommanditgesellschaft ist eine Mischform aus Personengesellschaft und Kapitalbeteiligung. Sie ermöglicht es, Kapital durch beschränkt haftende Gesellschafter zu akquirieren, während die operative Führung beim unbeschränkt haftenden Komplementär bleibt. Für Unternehmen und Investoren bietet die KG eine flexible, risikoangepasste und effiziente Gesellschaftsstruktur.