Kommissionsgeschäfte

Ausführung von Geschäften in Waren oder Wertpapieren mit eigenen Namen, aber im Auftrag eines Dritten, den sogenannten Kommittenten. Der Ausführende dieser Geschäfte wird Kommissionär genannt. Banken führen die Börsengeschäfte, für die sie die Aufträge von ihren Kunden erhalten, als Kommissionsgeschäft aus.



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