Ein Kommissionär ist eine Person oder ein Unternehmen, das im eigenen Namen, aber auf Rechnung eines Auftraggebers (Kommittenten) Waren oder Wertpapiere kauft oder verkauft. Der Kommissionär handelt als Vermittler und erhält für seine Tätigkeit eine Vergütung, die sogenannte Kommission. Anders als bei einem Agenten oder Makler übernimmt der Kommissionär in der Regel das wirtschaftliche Risiko des Handelsgeschäfts, während der Kommittent Eigentümer der Waren oder Finanzinstrumente bleibt.
Der Kommissionär übernimmt zentrale Aufgaben im Handels- und Finanzgeschäft:
Ein Anleger möchte Aktien der SAP-Aktie kaufen. Die Bank tritt dabei als Kommissionär auf: Sie kauft die Aktien im eigenen Namen, aber für Rechnung des Kunden. Die Bank erhält dafür eine Kommission, während der Anleger wirtschaftlicher Eigentümer der Aktien bleibt. Im Warenhandel verkauft ein Kommissionär Textilien für einen Hersteller. Die Waren bleiben Eigentum des Herstellers, bis sie verkauft werden, und der Kommissionär erhält eine Vergütung für jeden erfolgreichen Verkauf.
Kommissionäre tragen wesentlich zur Liquidität und Effizienz von Waren- und Finanzmärkten bei. Sie ermöglichen Unternehmen und Anlegern, Marktteilnahmen und Handelsgeschäfte professionell und rechtlich abgesichert abzuwickeln. Gleichzeitig schaffen sie durch die Übernahme bestimmter Risiken und Aufgaben einen Mehrwert für ihre Auftraggeber.
Ein Kommissionär ist ein Vermittler, der im eigenen Namen, aber auf Rechnung des Kommittenten handelt. Er ermöglicht effiziente Handelsgeschäfte, übernimmt jedoch auch gewisse wirtschaftliche Risiken. Für Kommittenten bieten Kommissionäre Zugang zu Märkten, Abwicklungskompetenz und professionelle Durchführung, während sie für ihre Tätigkeit eine Kommission erhalten. Richtig eingesetzt, sind Kommissionäre ein zentrales Instrument für Handel und Investitionen.