Eine Negative Pledge ist eine vertragliche Verpflichtung, bei der ein Schuldner zusichert, keine Vermögenswerte oder Sicherheiten zugunsten anderer Gläubiger zu belasten, ohne vorherige Zustimmung der bestehenden Gläubiger einzuholen. Sie wird häufig in Kreditverträgen oder Anleihebedingungen verwendet, um die Interessen der Gläubiger zu schützen und sicherzustellen, dass die vorhandenen Sicherheiten nicht durch nachträgliche Belastungen verwässert werden.
Die Negative Pledge stammt aus dem angelsächsischen Recht und wird vor allem in internationalen Kredit- und Anleiheverträgen eingesetzt. Sie soll verhindern, dass ein Schuldner nachträglich zusätzliche Sicherheiten für neue Verbindlichkeiten einräumt, wodurch die bestehenden Gläubiger benachteiligt würden. Die Klausel ist insbesondere bei unbesicherten Anleihen oder Darlehen von Bedeutung, da sie die Position der Gläubiger absichert.
Die Funktionsweise lässt sich wie folgt beschreiben:
Beispiel: Ein Unternehmen emittiert eine unbesicherte Anleihe und gibt eine Negative Pledge ab. Es darf keine Immobilien oder Maschinen als Sicherheit für neue Kredite belasten, solange die Anleihe nicht vollständig zurückgezahlt ist.
Die Negative Pledge hat für Anleger und Gläubiger mehrere Vorteile:
Beispiel: Bei Unternehmensanleihen sorgt die Negative Pledge dafür, dass Gläubiger der ersten Emission nicht benachteiligt werden, wenn das Unternehmen später weitere Finanzierungen aufnimmt.
Im Gegensatz zu klassischen Sicherheiten, bei denen ein Vermögenswert aktiv als Garantie für eine Verbindlichkeit hinterlegt wird, handelt es sich bei der Negative Pledge um eine unterlassene Handlung: Der Schuldner verpflichtet sich, bestimmte Vermögenswerte nicht zu belasten. Sie schützt somit die Position der Gläubiger ohne zusätzliche Vermögensübertragung.
Die Negative Pledge ist ein wichtiges Instrument zur Absicherung von Gläubigerinteressen, insbesondere bei unbesicherten Krediten oder Anleihen. Sie verhindert nachträgliche Belastungen von Vermögenswerten und reduziert das Risiko einer Verwässerung der Gläubigerposition. Für Anleger ist sie ein Indikator für den Schutz ihrer Ansprüche und sollte bei der Bewertung von Anleihe- oder Kreditrisiken berücksichtigt werden.