Eine Negativklausel ist eine vertragliche Regelung, die es einem Gläubiger erlaubt, bestimmte Handlungen des Schuldners zu untersagen, um die Rückzahlung von Darlehen, Anleihen oder anderen Finanzierungen abzusichern. Sie wird häufig in Kreditverträgen, Anleihebedingungen oder Beteiligungsverträgen eingesetzt und dient dem Schutz der Interessen des Gläubigers.
Negativklauseln, auch als restrictive covenants bezeichnet, legen fest, welche Handlungen der Schuldner ohne Zustimmung des Gläubigers nicht durchführen darf. Dazu gehören beispielsweise zusätzliche Verschuldung, Verkauf wesentlicher Vermögenswerte oder bestimmte Investitionen. Ziel ist es, das Risiko für den Gläubiger zu begrenzen und die finanzielle Stabilität des Schuldners zu sichern.
Die Funktionsweise lässt sich wie folgt beschreiben:
Beispiel: Ein Unternehmen erhält ein Darlehen mit einer Negativklausel, die den Verkauf von Immobilien ohne Zustimmung des Kreditgebers untersagt. Möchte das Unternehmen dennoch eine Immobilie veräußern, muss es vorher die Zustimmung des Gläubigers einholen.
Negativklauseln haben mehrere Vorteile für Gläubiger und Investoren:
Beispiel: Bei Unternehmensanleihen enthält die Negativklausel häufig Einschränkungen für weitere Verschuldung. Dadurch wird das Risiko eines Zahlungsausfalls reduziert.
Im Gegensatz zu Negativklauseln verpflichten Positivklauseln den Schuldner zu bestimmten Handlungen, wie etwa regelmäßigen Berichterstattungen, Investitionen oder der Einhaltung bestimmter Finanzkennzahlen. Negativklauseln verbieten bestimmte Handlungen, während Positivklauseln die Durchführung bestimmter Maßnahmen erzwingen.
Negativklauseln sind wichtige vertragliche Instrumente, um das Risiko von Krediten, Anleihen oder Beteiligungen zu reduzieren. Sie schützen Gläubiger und Investoren, indem sie bestimmte riskante Handlungen des Schuldners untersagen. Für Anleger sind sie ein Indikator für die Sicherheit und Stabilität einer Finanzierung und sollten bei der Bewertung von Investitionsrisiken berücksichtigt werden.