Eine Negativerklärung ist eine schriftliche Erklärung, in der eine Person oder ein Unternehmen ausdrücklich bestätigt, dass bestimmte Verpflichtungen, Risiken oder Tatbestände nicht bestehen. Sie wird häufig im Finanz- und Wirtschaftsbereich verwendet, um Transparenz zu schaffen, Risiken zu dokumentieren oder den Nachweis über die Nichtexistenz bestimmter Sachverhalte zu erbringen.
Die Negativerklärung dient dazu, dem Empfänger Sicherheit zu geben, dass bestimmte Ereignisse, Belastungen oder Verpflichtungen nicht vorliegen. Typische Einsatzbereiche sind Kreditanträge, Jahresabschlüsse, Unternehmensverkäufe oder steuerliche Prüfungen. Durch die Negativerklärung wird formal bestätigt, dass kein Anlass zu negativen Überraschungen besteht.
Die Funktionsweise einer Negativerklärung lässt sich wie folgt beschreiben:
Beispiel: Ein Unternehmen beantragt einen Bankkredit und gibt eine Negativerklärung ab, dass keine anhängigen Rechtsstreitigkeiten bestehen. Die Bank erhält dadurch die Sicherheit, dass kein unvorhergesehenes Risiko die Kreditvergabe gefährdet.
Negativerklärungen sind in der Finanz- und Unternehmenspraxis besonders relevant:
Beispiel: Bei einem Unternehmenskauf legt der Verkäufer eine Negativerklärung vor, dass keine Verbindlichkeiten gegenüber Dritten bestehen, die nicht im Kaufvertrag aufgeführt sind. Damit schützt sich der Käufer vor späteren Forderungen.
Im Gegensatz zur Negativerklärung bestätigt eine positive Erklärung das Bestehen bestimmter Tatsachen oder Verpflichtungen. Während die Negativerklärung das Nichtvorhandensein von Risiken oder Lasten betont, dokumentiert die positive Erklärung deren Existenz.
Die Negativerklärung ist ein wichtiges Instrument, um Transparenz zu schaffen und Risiken in Finanz-, Unternehmens- oder Vertragsangelegenheiten zu dokumentieren. Sie schützt Empfänger vor unvorhergesehenen Belastungen, erleichtert die Risikoeinschätzung und stärkt das Vertrauen zwischen Vertragsparteien. Für Anleger und Unternehmen ist sie ein wertvolles Werkzeug zur Absicherung und Vertrauensbildung.