Eine Nennwertumstellung bezeichnet die Änderung des Nennwerts einer Aktie oder eines Wertpapiers durch das Unternehmen. Der Nennwert ist der auf der Aktie oder dem Wertpapier angegebene Betrag, der den Anteil am Grundkapital einer Aktiengesellschaft repräsentiert. Bei einer Nennwertumstellung wird dieser Wert angepasst, ohne dass sich das Grundkapital der Gesellschaft zwingend ändert.
Die Nennwertumstellung wird oft als Maßnahme zur Anpassung der Kapitalstruktur eingesetzt. Sie kann durchgeführt werden, um den Handel mit Aktien zu erleichtern, die Liquidität zu erhöhen oder den Kurs je Aktie attraktiver für Anleger zu gestalten. Bei der Umstellung bleibt das Verhältnis zwischen den Anteilen am Grundkapital unverändert, sodass sich für die Aktionäre der prozentuale Anteil am Unternehmen nicht ändert.
Die Mechanik einer Nennwertumstellung lässt sich wie folgt beschreiben:
Beispiel: Ein Unternehmen besitzt ein Grundkapital von 1 Mio. € aufgeteilt auf 100.000 Aktien mit je 10 €. Wird der Nennwert auf 1 € herabgesetzt, erhöht sich die Anzahl der Aktien auf 1.000.000, während das Grundkapital unverändert bleibt.
Eine Nennwertumstellung hat folgende Auswirkungen auf Anleger:
Beispiel: Ein Anleger hält 100 Aktien mit Nennwert 50 € und Kurs 100 €. Nach einer Herabsetzung auf 5 € besitzt er 1.000 Aktien mit Kurs 10 €, wobei sich der Gesamtwert von 10.000 € nicht verändert.
Die Nennwertumstellung unterscheidet sich von Kapitalerhöhungen oder -herabsetzungen, da hier das Grundkapital unverändert bleibt. Andere Kapitalmaßnahmen wie Aktiensplits oder Dividendenzahlungen können ebenfalls Einfluss auf die Anzahl oder den Kurs der Aktien haben, wirken jedoch meist auf unterschiedliche Weise.
Die Nennwertumstellung ist ein Instrument zur Anpassung des Nennwerts von Aktien, das die Handelbarkeit verbessern kann, ohne den Anteil der Aktionäre am Grundkapital zu verändern. Für Anleger ist wichtig zu wissen, dass der Gesamtwert ihrer Beteiligung unverändert bleibt und nur die Stückzahl und der Kurs je Aktie angepasst werden.