Unter neuen Aktien versteht man Wertpapiere, die von einem Unternehmen im Rahmen einer Kapitalerhöhung neu ausgegeben werden. Ziel dieser Ausgabe ist es, frisches Kapital einzuwerben – etwa für Wachstumsprojekte, Schuldenabbau oder Investitionen. Neue Aktien unterscheiden sich von bestehenden („alten“ bzw. Alt-Aktien) dadurch, dass sie erst mit der Kapitalmaßnahme entstehen und meist zunächst getrennt gehandelt werden.
Neue Aktien entstehen typischerweise durch eine Kapitalerhöhung. Dabei beschließt die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft, das Grundkapital zu erhöhen, und das Unternehmen gibt zusätzliche Anteile aus. Laut dem Börsenlexikon von AlleAktien werden neue Aktien genau in diesem Kontext verwendet, um neues Eigenkapital zu generieren.
Nach der Ausgabe haben Altaktionäre in vielen Fällen ein Bezugsrecht, das heißt, sie dürfen anteilig neue Aktien zum festgelegten Emissionspreis erwerben. Auf diese Weise wird die Verwässerung ihrer Beteiligung minimiert.
So funktioniert die Ausgabe neuer Aktien in der Praxis:
Neue Aktien können für Investoren attraktiv sein, bieten aber auch gewisse Risiken:
In Deutschland regelt das Aktiengesetz, wie eine Kapitalerhöhung abläuft. Der Emittent kann das Bezugsrecht der Altaktionäre ausschließen, z.B. bei Privatplatzierungen. Außerdem gibt es notwendige Prospektpflichten und Offenlegungspflichten, damit Anleger transparent informiert werden.
Neue Aktien sind ein wichtiges Mittel für Unternehmen, frisches Eigenkapital zu beschaffen. Für Anleger bieten sie die Chance auf langfristige Beteiligung am Wachstum. Gleichzeitig bergen sie Risiken wie Verwässerung oder ein nicht voll ausgenutztes Bezugsrecht. Wer in neue Aktien investiert, sollte genau prüfen, unter welchen Bedingungen sie ausgegeben werden, welchen Emissionskurs sie haben und ob sich das Bezugsrecht für ihn lohnt.