No-Bail-Out (-Klausel)

Diese Klausel soll gewährleisten, dass ein Euroland nicht für Verbindlichkeiten und Schulden anderer Teilnehmerländer haften muss. Jeder Staat bleibt für die Rückzahlung öffentlicher Schulden selbst verantwortlich. Die Übertragung von Risikoprämien infolge einer nicht tragbaren Haushaltspolitik einzelner Staaten auf die Partnerländer soll damit vermieden werden.


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