Optionsgeschäft

Nach einer Definition des Bundesgerichtshofs vom 22. Oktober 1994 ist ein Optionsgeschäft wie folgt beschrieben: Inhalt eines Optionsgeschäfts ist der Erwerb oder die Veräußerung des Rechts, eine bestimmte Anzahl von Wertpapieren einer bestimmten, zum Aktienhandel zugelassenen Aktienart (Stillhalter) zu kaufen, oder an ihn zu verkaufen. Für diese Recht zahlt der Käufer den Stillhalter zu fungieren, d. h. die entsprechenden Aktien zu liefern bzw. zu erwerben. Läßt der Optionsberechtigte die Option ersatzlos.


Kennen Sie bereits die 100 langfristig erfolgreichsten und sichersten Aktien der Welt? Klicken Sie hier...