Spezialbanken

Kreditinstitute können nach Ausmaß ihres Geschäftes in Universal- und Spezialbanken aufgeteilt werden. Spezialbanken beschränken sich in der Regel auf ein oder wenige Bankgeschäfte nach § 1 Abs. 1 KWG. Zu den Spezialbanken gehören insbesondere die Realkreditinstitute (vor allem die Hypothekenbanken), die Bausparkassen, die Postgiro- und Postsparkassenämter, die Kreditinstitute mit Sonderaufgaben (z. B. Industriekreditbank AG, Landwirtschaftl. Rentenbank, Deutsche Ausgleichsbank, etc.), Kapitalanlagegesellschaften, Wertpapiersammelbanken


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