Wertrechte

Die Schuldverschreibungen des Bundes werden als sogenannte Wertrechte begeben, die in das Bundesschuldbuch eingetragen werden. Das bedeutet, dass keine effektiven Stücke (Wertpapierurkunden) dieser Papiere existieren.
Der Anleger kann zwischen Depotgutschrift (Sammelanteil) und Einzelschuldbuchforderung wählen. Bei der Einzelschuldbuchforderung wird sein Anteil in das Schuldbuch gesondert eingetragen und von der Bundesschuldenverwaltung direkt geführt.



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