Zeichnen

Auch: Zeichnung, Subskription
Unter dem Begriff Zeichnen versteht man die Verpflichtung zur Übernahme eines bestimmten Betrags neu ausgegebener (emittierter) Wertpapiere (Aktien, Anleihen). Diese erfolgt durch schriftliche Erklärung auf dem Zeichnungsschein. Die Bank (Zeichnungsstelle) ist beauftragt, Zeichnungen auf neue Wertpapiere entgegenzunehmen. Die Zeichnungsbedingungen im Einzelnen sowie die Zeichnungsfrist (Zeichnungsschluss) sind im Zeichnungsangebot fixiert.


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