Zinsabschlag

Kreditinstitute müssen bei Zinserträgen eine gewisse Summe, einen Abschlag, einbehalten und an das Finanzamt abführen. Liegt diese Steuervorauszahlung unter den zulässigen Freibeträgen, zahlt die Bank dem Anleger bei Vorlage eines Freistellungsauftrags die Zinserträge ohne Abschlag aus.


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