Zulassungsantrag

Um an der Börse gehandelt werden zu können, müssen schriftliche Zulassungsanträge von Emittenten an die Zulassungsstelle gerichtet werden. Dieser Antrag wird von der Zulassungsstelle veröffentlicht und enthält neben dem Börsenprospekt wesentliche Informationen über das emittierende Unternehmen.



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