Rürup-Rente

Altersvorsorge für Selbstständige und Freiberufler


Die Rürup-Rente ist eine vom Staat steuerlich geförderte private Altersvorsorge. Sie richtet sich vornehmlich an Selbstständige und Freiberufler, die nicht gesetzlich rentenversichert sind. Die Rürup-Rente mit Fonds ist per Fondssparplan möglich.

Steuerliche Entlastung in der Ansparphase

Beiträge zu Rürup-Verträgen können innerhalb bestimmter Höchstgrenzen als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Der abzugsfähige Anteil steigt jährlich um zwei Prozent. Ab 2025 werden die Beiträge steuerlich zu 100 Prozent anerkannt.
 

Auszahlphase

Auszahlungen der Rürup-Rente sind nur in Rentenform möglich. Sie können weder vererbt noch übertragen werden. Die Rente kann nicht beliehen oder veräußert werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können jedoch Hinterbliebene abgesichert werden. Rürup-Rentenleistungen müssen ebenso wie die gesetzliche Rente versteuert werden, zunächst aber nur teilweise. Der zu versteuernde Anteil richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns und ist als fester Betrag lebenslang festgeschrieben. Er steigt bei späterem Renteneintritt kontinuierlich. Ab 2040 liegt er bei 100 Prozent.

Quelle: BVI - Bundesverband Investment und Asset Management e. V.


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