Strafzinsen ab 5000 Euro: Wie Anleger „Verwahrgebühren” der Banken umgehen können

Freitag, 08.10.21 17:02
Guten Tag, liebe Leserinnen und Leser,

am 1. November 2014 schrieb die Deutsche Skatbank, eine Zweigniederlassung der VR-Bank Altenburger Land, Strafzins-Geschichte: Sie erhob als erste Bank Deutschlands einen Negativzins von 0,25 Prozent für Privatkunden-Einlagen über 500.000 Euro. Der Schritt war die Reaktion auf die Finanzmarktpolitik der Europäischen Zentralbank, denn seit Juni 2014 müssen Geschäftsbanken im Euroraum Zinsen zahlen, wenn sie Gelder bei der EZB parken.

Damals tangierte mich diese Entwicklung noch wenig, zumal sogenannte „Verwahrentgelte” lediglich äußerst wohlhabende Kunden betrafen. Mittlerweile sind jedoch bereits kleine Guthaben ab 5000 Euro von den Gebühren bedroht, die immer mehr deutsche Banken und Sparkassen erheben.

Kapitalvernichter Bankkonto

Laut der Analyse eines Vergleichsportals ist die Zahl der Geldinstitute, die Verwahrentgelte kassieren, seit Jahresbeginn um 214 auf nun 392 Institute gestiegen. Andere Quellen berichten von knapp 500 Banken und Sparkassen, wobei die „Dunkelziffer” höher sein dürfte, da viele Institute ihre Gebühren nicht transparent kommunizieren.

Zudem sind immer mehr kleine und mittlere Ersparnisse betroffen: Inzwischen erheben mindestens 135 Institute Negativzinsen ab einem Gesamtguthaben von 50.000 Euro oder weniger pro Kunde. Bei einigen Geldinstituten werden sogar bereits ab 5000 Euro Strafzinsen fällig.

Neben Tagesgeldkonten sind in manchen Fällen auch Girokonten von Negativzinsen betroffen. Die Höhe der Strafzinsen orientiert sich dabei meist an dem Zins von 0,5 Prozent, den die Geldinstitute selbst auf den Teil ihrer Einlagen bei der Europäischen Zentralbank (EZB) bezahlen müssen. Doch 13 Institute sehen in Verwahrentgelten offenbar ein neues Geschäftsmodell und erheben sogar Strafzinsen von 0,55 bis zu 1,0 Prozent. Allerdings in der Regel nur auf den Teil des Guthabens, der über den vereinbarten Freibetrag hinausgeht.

Zudem betreffen Negativzinsen vor allem Neukunden. Will eine Bank von Bestandskunden ein Verwahrentgelt verlangen, muss sie dies mit den Betroffenen individuell vereinbaren. Über die generelle Frage der Rechtmäßigkeit solcher Gebühren scheiden sich die Geister. Fakt ist jedoch, dass immer mehr Sparer Strafzinsen zahlen und es höchste Zeit wird, sich Gedanken über sinnvolle und rentable Anlage-Alternativen zu machen.

Wohin mit dem Ersparten?

Natürlich können Sie Geld im Tresor, unterm Kopfkissen oder im Ausland „parken”. Doch diese „Fluchtmöglichkeiten” sind allesamt unrentabel beziehungsweise riskant. Denn Erspartes zu Hause kann Dieben zum Opfer fallen und Auslandskonten rufen oft die Finanzbehörden auf den Plan. Was bleibt, ist die „alternativlose” Anlageklasse schlechthin: Aktien bzw. Aktienfonds.

Im Gegensatz zu den beschriebenen Verwahrentgelten auf Tages- oder Girokonten verzichten immer mehr Online-Banken ganz auf Depot-Gebühren und bieten dazu auch noch günstige Orderkosten oder Order-Flatrates. Neben den relativ geringen Kosten für ein Wertpapierdepot profitieren Aktien-Investoren auch noch von den Renditechancen der Kapitalmärkte. Trotz so mancher Rückschläge (Dot-Com-Blase, Finanzkrise, Corona-Pandemie ...) erzielten Dax und Dow Jones im historischen Mittel 9% Rendite p.a. (inklusive Dividenden). Champions-Aktien bringen es durchschnittlich sogar auf 15% Rendite pro Jahr. Mit einem sinnvoll strukturierten Portfolio, das wir Ihnen im kostenlosen „kostenlosen Leitfaden für Ihr Vermögen” näher erläutern, schlagen Anleger also gleich zwei Fliegen mit einer Klappe: Sie entkommen der Strafzins-Falle und profitieren gleichzeitig von den langfristig attraktiven Renditemöglichkeiten an den Aktienmärkten.

Ich wünsche Ihnen einen entspannten, erfolgreichen Börsentag,

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