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Der Begriff der Börse findet heutzutage immer mehr Einzug in den Alltag. Die Rede ist von "Sammlerbörsen", von "Singlebörsen" und "Gebrauchtwagenbörsen" oder "Stellenbörsen".
Allerdings handelt es sich bei solchen Definitionen um keine im Sinne des Finanzmarktes (siehe auch Artikel „Was ist eine Börse?“). Zweifellos werden hier, von Kontaktbörsen abgesehen, Interessenten zusammengeführt, um geschäftliche Transaktionen tätigen zu können. Aber unabhängig, ob es bei den vorstehenden Begriffen an einem feststehenden Ort für die Transaktionen fehlt oder am tatsächlich vollzogenen Handeln, ein entscheidendes Kriterium wird nicht erfüllt:
Das Vorhandensein speziell für die jeweilige Börse angelegter und bindender Regularien. Im Sinne der klassischen Definition sind deshalb ausschließlich folgende Börsenarten zu unterscheiden:
An Aktienbörsen werden Aktien, also Anteilsscheine an Aktiengesellschaften (AG), gehandelt. Jedes entwickelte Land, und sei es noch so klein, verfügt über zumindest eine solche Institution. Gemessen am Handelsvolumen sind die größten Börsen der Welt die New York Stock Exchange, das Technologiebarometer Nasdaq und die Tokioter Börse, worauf die Chinabörsen Shenzhen und Shanghai folgen. Die Deutsche Börse rangiert auf Platz acht.
Anleger, die Aktien einer börsennotierten Gesellschaft besitzen, können diese über eine solche Börse wieder in Liquidität verwandeln. Genauso kann ein jeder, der sein Kapital in eine Aktiengesellschaft investieren will, sich über die Börse mit den gewünschten Anteilen versorgen. Dabei ist, laut Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI), in Deutschland nur ein Bruchteil der Aktiengesellschaften börsennotiert, denn von 17.000 Aktiengesellschaften haben lediglich 900 eine Börsenzulassung.
Alle zugelassenen Werte unterliegen denselben, von der jeweiligen Börse erlassenen Regularien. Dabei ist es aber durchaus möglich, dass auch Anteile von Unternehmen gehandelt werden, die ihren Sitz in einem anderen Land als die jeweilige Börse haben. In diesem Fall unterliegt der Handel in diesen Aktien aber trotzdem den gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes.
Als Teil des Kapitalmarkts existieren neben Aktienbörsen auch Rentenmärkte. Diese sind vergleichbar strukturiert und unterscheiden sich nur von dem zu handelnden Medium. Konkret:
"Renten" stellen festverzinsliche Wertpapiere dar, die an der Börse handelbar sind. Im Gegensatz zu Bundesschatzbriefen oder Sparbriefen, die nicht zum Handel an der Börse zugelassen sind, können Bundesanleihen, Bundesobligationen oder Anleihen von Unternehmen an den Rentenmärkten ge- oder verkauft werden. Dies gilt auch für die Rentenmärkte im Ausland, wobei die Anleihen dort beispielsweise als Bonds oder Gilts bezeichnet werden.
Warenbörsen, oder im allgemeinen Sprachgebrauch als „Spot Markets“ bekannt, sind Märkte, an denen physische Warengeschäfte abgeschlossen werden, wobei die Waren sofort zu bezahlen und zu liefern sind. Zu den dort gehandelten Gütern gehören Rohstoffe wie Öl, Baumwolle, Holz, Industriemetalle und Edelmetalle ebenso wie Nahrungsmittel (Fleisch, Getreide, Kaffee etc.).
Die Warenbörsen sind der Ort, an dem Produzenten und Großhändler bzw. die weiterverarbeitende Industrie aufeinander treffen. Für Kleinanleger ist die Warenbörse aufgrund des schwierigen Zugangs generell nur wenig geeignet, doch über das Segment der Terminbörsen besteht auch hier die Möglichkeit zur Partizipation.
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Im nächsten Kapitel erfahren Sie alles zu Terminbörsen und Devisenmärkten.
boerse.de-Börsenzitat:
Es gibt alte Piloten und es gibt kühne Piloten, aber es gibt keine alten, kühnen Piloten.
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