Parität oder innerer Wert

Diese Kennzahl ermittelt den Wert eines Optionsscheins, den ein Anleger bei sofortiger Ausübung als tatsächliches geldliches Ergebnis erzielt. Dadurch, dass nur der innere Wert berechnet wird, bleibt der Zeitwert, d.h. der spekulative und zunächst wertlose Einsatz des Anlegers, selbstverständlich ohne Ansatz. Die Formeln für die Parität lauten:

Parität Call = (KBW - BP) x BV

Parität Put = (BP - KBW) x BV

Im Beispiel:

Parität Call = (300 Euro - 250 Euro) x 0,5 = 25 Euro
Parität Put = (250 Euro - 300 Euro) x 0,5 = -25 Euro

Die so ermittelten Ergebnisse besagen, dass bei sofortiger Ausübung des Call-Optionsscheins dieser dem Anleger einen Mittelzufluss von Euro 25 erbringt. Der restliche Teil des Optionsscheins ist Zeitwert und wäre bei sofortiger Ausübung nicht realisierbar.

Das negative Vorzeichen beim Put-Optionsschein ist verwirrend. Es besagt zunächst, dass der Preis des Put-Optionsschein nur aus Zeitwert besteht und kein innerer Wert vorhanden ist. Ein innerer Wert kann bei einem Put-Optionsschein nur dann vorhanden sein, wenn der Basispreis über dem Kurs des Basiswertes an der Börse liegt.

Doch man darf sich von dem negativen Vorzeichen auch nicht irritieren lassen. Es besagt nicht, dass in dem Fall wie eine Nachschusspflicht besteht, denn die gibt es bei Optionsscheinen nicht. Der innere Wert kann nur mathematisch unter Null sinken, faktisch ist das nicht möglich.

Optionsscheine sind also "out-of-the-money", wenn sie nur aus Zeitwert bestehen. Sie sind "in-the-money", wenn sie einen inneren Wert haben.


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