APA ots news: FMA deckte Insiderhandel durch ehemaligen Manager eines...

Mittwoch, 27.11.24 11:08
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APA ots news: FMA deckte Insiderhandel durch ehemaligen Manager eines börsennotierten Unternehmens auf



FMA Vorstände Ettl und Müller: "Insiderhandel lohnt sich

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nicht!"

Wien (APA-ots) - Ermittlungen der österreichischen Finanzmarktaufsicht

(FMA) in einem

Fall von Insiderhandel sind nun erfolgreich zum Abschluss gebracht

worden. Im Zuge der Untersuchung gestand ein ehemaliger Manager eines

börsennotierten Unternehmens, dass er seine Kenntnis von nicht

öffentlichen, kursrelevanten Informationen dazu genutzt hat, mit

Aktien und Derivaten des Unternehmens zu handeln, bevor die

Informationen mit Ad-hoc-Meldungen bekanntgegeben wurden. Dem Manager

wurden schlussendlich drei Verstöße gegen die Bestimmungen zu

Insiderhandel nachgewiesen.

Insgesamt erzielte der Manager durch die verbotenen Geschäfte

einen Vorteil von 104.394,39 in Form von Gewinnen sowie vermiedenen

Verlusten. Dieser Vorteil wird von der FMA für verfallen erklärt und

eingezogen. Zusätzlich wird für die Verstöße gegen die Bestimmungen

von Insiderhandel eine Strafe in Höhe von 704.375 fällig - die

höchste, die die FMA je gegen eine natürliche Person verhängt hat.

"Insiderhandel lohnt sich nicht", so die FMA-Vorstände Helmut

Ettl und Eduard Müller. "Die Vorschriften gegen Insiderhandel und

Marktmanipulation sind für die Integrität des Kapitalmarkts und das

Vertrauen der Anlegerinnen und Anleger absolut unverzichtbar. Auch in

diesem Bereich verfolgt die FMA eine ganz klare Null-Toleranz-

Politik." Die Ermittlungsergebnisse der FMA lösten auch

Untersuchungen in anderen europäischen Ländern aus.

Der Abschluss des Insiderhandel-Verfahrens im Wege der

beschleunigten Verfahrensbeendigung bringt einerseits für den

Beschuldigten rasch Rechtssicherheit, andererseits verkürzt sie das

behördliche Verfahren und spart damit Ressourcen und steigert die

Effizienz der Aufsicht.

Zwtl.: Insiderhandel ist illegal und lohnt sich nicht

Wer Insiderinformationen erlangt und dieses Wissen für

Wertpapiergeschäfte ausnützt, kann sich strafbar machen. Die FMA

gewährleistet eine engmaschige Marktüberwachung durch die laufende

Analyse von Wertpapiertransaktionen und den Einsatz von

Hinweisgebersystemen, mit dem Ziel, die Marktintegrität und die

Stärkung des Vertrauens der Anleger:innen in diese Märkte

sicherzustellen.

Beschwerden und Hinweise aus dem Markt zur Verfolgung von

Marktmissbrauch können einen bedeutenden Beitrag für die Sauberkeit

am österreichischen Finanzmarkt leisten. Wenn Sie Informationen zu

möglichem Insiderhandel oder Marktmanipulation haben, dann melden Sie

diese an die Beschwerdestelle der FMA mittels Kontaktformular oder

anonym über das Whistleblower-System der FMA. Personen, die beruflich

Geschäfte mit Finanzinstrumenten tätigen, sind verpflichtet,

verdächtige Transaktionen und Aufträge an die FMA zu melden.

Link zum Whistleblower-Tool der FMA:

https://www.fma.gv.at/whistleblowing/

Rückfragehinweis:

FMA-Mediensprecher

Boris Gröndahl

Telefon: +43 1 24959-6010 / +43 676 8824 9995

E-Mail: [email protected]

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/694/aom

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OTS0070 2024-11-27/11:02

Quelle: dpa-AFX



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