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Nach dem erfolgreichen Abschneiden der Piratenpartei bei zurückliegenden Wahlen wird derzeit intensiv über deren Programmatik diskutiert. Zu ihrem Kernanliegen gehört, den Begriff „geistiges Eigentum“ faktisch auszuhöhlen. Dementsprechend sollen Patent- und Urheberrechte, von den Piraten als hinderliche Beschränkung angesehen, abgebaut werden.
Was von den Piraten als liberale Idee verkauft wird, entpuppt sich bei näherem Hinsehen als eine Renaissance des sozialistischem „Alles gehört Allen“, das vor rund 25 Jahren kläglich gescheitert ist. Dies wäre verhängnisvoll und würde die Grundlagen unserer Gesellschaftsordnung gefährden, die gerade auch darin besteht, Ideen und Kreativität vor Diebstahl zu schützen.
Zudem stellen die Vorstellungen der Piraten auf fatale Art und Weise die Basis unseres wirtschaftlichen Wohlstands in Frage. Die Expertise und das Wissen, das in unseren Hochschulen, Gründerzentren sowie Unternehmen angehäuft und durch Patente geschützt wird, sind der entscheidende Vorteil unserer Volkswirtschaft im internationalen Wettbewerb. Wäre dieses Wissen für Jedermann, auch die Konkurrenz, nahezu kostenfrei verfügbar, würde früher oder später jeglicher Anreiz fehlen, in dieses zu investieren. Ohne einen wirksamen Patenschutz würde die Ertragsstärke deutscher Unternehmen rapide abnehmen. Was die Piraten letztlich fordern, kommt einer Enteignung gleich. Den Schaden hätten sowohl Belegschaft als auch Eigentümer, bei börsennotierten Gesellschaften also die Aktionäre.
Einen schleichenden Prozess der Entrechtung der Aktionäre erleben wir übrigens auch auf anderen Gebieten, selbst durch bereits etablierte Politiker. Von vielen Regulierungsvorhaben sind die Aktionäre unmittelbar betroffen, ohne dass dies öffentlich problematisiert wird.
Beispielsweise ist es bis jetzt noch gutes Recht der Aktionäre, auf der Hauptversammlung den Wirtschaftsprüfer zu bestellen. Doch damit könnte bald Schluss sein, wenn sich die EU-Kommission mit ihren Plänen durchsetzt, die Dauer des Mandats einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auf sechs Jahre zu begrenzen. Eine einleuchtende Begründung für diese drastischen Maßnahmen ist sie bislang schuldig geblieben.
Immer enger wird auch vorgegeben, wie sich der Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft etwa hinsichtlich der Qualifikation, des Geschlechts oder der Nationalität zusammensetzen muss. Zweifellos muss ein Aufsichtsrat ausgewogen besetzt sein, um seine Aufgabe gut erfüllen zu können.
Allerdings stellt sich die Frage, warum der Gesetzgeber eine bessere Auswahl geeigneter Kandidaten treffen können sollte als die Aktionäre. Letztere sind zudem direkt von den personellen Entscheidungen betroffen und sollten schon allein deswegen für die Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder uneingeschränkt zuständig sein.
Weitere Beispiele für die Beeinträchtigung fundamentaler Aktionärsrechte sind schon an anderer Stelle oft genug besprochen worden. Hierzu gehört insbesondere die Diskriminierung von Aktienrenditen durch die Abgeltungsteuer, die durch die Einführung einer Finanztransaktionssteuer nochmals verschärft würde.
Auch wenn es dem einen oder anderen etwas „weit hergeholt“ vorkommt: Das Ansinnen der Piraten, geistiges Eigentum zu vergesellschaften, ist nichts anderes als ein Spiegelbild einer politischen Entwicklung, unternehmerische Initiative durch staatliche Regeln zu beschneiden. Auf der Strecke bleiben letztendlich die Rechte der Aktionäre.
Quelle: Deutsches Aktieninstitut
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