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Die Mitarbeiterkapitalbeteiligung ist ein wichtiges und auch aktuelles Thema. Das zeigt nicht zuletzt das jüngst veröffentlichte Grünbuch der EU-Kommission zum „Europäischen Corporate-Governance-Rahmen“. Darin hinterfragt die EU-Kommission unter anderem, ob und inwiefern die staatliche Förderung der Belegschaftsaktie dazu beitragen könnte, verstärkt Arbeitnehmer als langfristig orientierte Aktionäre zu gewinnen.
Tatsächlich sind Belegschaftsaktionäre meist sehr treue Kapitalgeber, da sie ein ureigenes Interesse an einer dauerhaften Sicherheit ihres Arbeitsplatzes haben. Damit bilden sie ein Gegengewicht zu kurzfristig orientierten Investoren. Gleichzeitig „stabilisieren“ Belegschaftsaktionäre die Struktur des Aktionariats, was wiederum den Dialog zwischen Unternehmensleitung und Anteilseignern verbessern dürfte. Aber nicht nur unter Corporate-Governance-Aspekten ist die Beteiligung der Mitarbeiter am Produktivkapital von hoher Bedeutung. Die Finanzierung durch die Mitarbeiter stärkt ebenso die Eigenkapitalbasis der Unternehmen.
Für den Anleger bietet die Belegschaftsaktie die Möglichkeit, sich überhaupt mit dieser Anlageform sowie der Funktionsweise der Kapitalmärkte auseinanderzusetzen. Sie sollte daher den Einstieg in ein breiter angelegtes Aktienengagement – insbesondere zur privaten Altersvorsorge – darstellen.
Obwohl Belegschaftsaktien eine ganze Reihe an Vorteilen bieten - nicht zuletzt wirken sie sich positiv auf Motivation und Produktivität aus -, ist die Zahl der deutschen Belegschaftsaktionäre in den letzten Jahren drastisch gesunken: von 1,66 Millionen im Jahr 1998 auf weniger als eine Million im Jahr 2010. Lediglich 40 Prozent der größeren börsennotierten Unternehmen bieten überhaupt Mitarbeiteraktien an. Zum Vergleich: In Frankreich finden sich rund 3,2 Millionen und in Großbritannien mehr als 2,6 Millionen Belegschaftsaktionäre. Die Quote der Gesellschaften, die ihre Mitarbeiter gezielt über Aktien beteiligen, liegt dort zwischen 80 und 90 Prozent.
Die negative Entwicklung in Deutschland mag dem allgemeinen Marktumfeld an den Börsen geschuldet sein. Zwei drastische Kurseinbrüche im letzten Jahrzehnt haben viele Anleger verunsichert. Diese für die Aktie zurückzugewinnen, wird keine leichte Aufgabe sein. Darüber hinaus zeigt die Erfahrung in anderen Ländern, dass ein enger Zusammenhang zwischen dem Verbreitungsgrad von Kapitalbeteiligungen und der Höhe der staatlichen Förderung existiert. Und diese wurde in Deutschland bis zum Jahr 2009 stetig zurückgeführt. Der steuerfreie Betrag auf den mit der Kapitalbeteiligung verbundenen „geldwerten Vorteil“ wurde seit Mitte der 1990er Jahr in mehreren Schritten auf 135 Euro gekürzt. Erst mit dem Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz aus dem Jahr 2009 wurde dieser Freibetrag wieder auf 360 Euro angehoben. Dies ist viel zu wenig und lohnt den administrativen Aufwand kaum.
Denn wenn die Rahmenbedingungen stimmen würden, wäre es auch für die Unternehmen leichter, die immer noch weit verbreitete Skepsis gegenüber der Belegschaftsaktie abzulegen. Sicher: Solche Programme sind erst einmal kostenintensiv. Mittelfristig ist aber davon auszugehen, dass der Nutzen der Belegschaftsaktie den Aufwand deutlich übersteigt.
Prof. Dr. Rüdiger von Rosen ist geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Deutschen Aktieninstituts e.V.
Quelle: Deutsches Aktieninstitut
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