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Was bislang nur für Arzneimittel galt, ist seit dem 1. Juli auch in der Bankberatung Pflicht: Mit einem „Beipackzettel“ muss der Anlageberater den Kunden beim Kauf eines Finanzprodukts über Risiken und „Nebenwirkungen“ aufklären. Die Produktinformationsblättern dürfen nicht mehr als zwei, bei Zertifikaten auch drei Seiten umfassen und müssen die Eigenschaften einer jeden Kaufempfehlung sowie Chancen, Risiken und Vertriebskosten leicht verständlich beschreiben.
Produktinformationsblätter sind gerade für komplexere Finanzprodukte wie Zertifikate zu begrüßen, da sie für jedermann nachvollziehbar erläutern sollen, unter welchen Bedingungen ein Bonus fällig ist, der Gewinn begrenzt wird oder ein Verlust hinzunehmen ist. Dies kann die Qualität der Bankberatung sowie der Anlageentscheidung verbessern und dazu beitragen, in der Finanzkrise verloren gegangenes Vertrauen der Anleger zurückzugewinnen.
Dementsprechend sind Produktinformationsblätter für Zertifikate eine sinnvolle Entscheidungshilfe, reichen aber nicht aus, um fundierte Chancen und Risiken beurteilen zu können. Vielmehr muss die künftige Entwicklung der den Zertifikaten zugrundeliegenden Basiswerte, meist Aktien oder Aktienindizes, ebenso beachtet werden.
Bei Aktien ist der Gesetzgeber hingegen über das Ziel hinausgeschossen. Grundsätzlich sind Aktien keine komplexen Finanzprodukte, da ihre Funktionsweise relativ überschaubar. Zudem wird ohnehin schon jetzt in zahlreichen Vorschriften geregelt, so dass Aktiengesellschaften seitdem eine große Menge anlegerrelevanter Informationen veröffentlichen müssen.
Statt allgemein gehaltener Informationen zur „Gattung“ Aktie genügen zu lassen, muss nun für jede Aktie ein Beipackzettel erstellt werden, der Chancen und Risiken der jeweiligen Aktiengesellschaft zusammenfasst. Es ist allerdings schlicht unmöglich, auf zwei Seiten fundiert, allgemein verständlich und stets aktuell das Geschäftsmodell, die Expertise des Managements, die Marktfähigkeit der Produkte und das Wettbewerbsumfeld des Unternehmens zu erläutern. All dies sind aber Aspekte, die vor dem Kauf einer Aktie beachtet werden sollten.
Darüber hinaus schadet die Pflicht der Bankberater, im Anlagegespräch ein Produktinformationsblatt für die empfohlene Aktie bereitzustellen, der Aktienakzeptanz in Deutschland. Bislang ist nämlich vielfach noch ungeklärt, wie die relevanten Informationen überhaupt zusammengetragen werden sollen. Nicht jede Bank wird zu jeder Aktie einen Beipackzettel erstellen.
Ohne Produktinformationsblatt dürfen die Bankberater aber keine Kaufempfehlung geben. Die Folge wird sein, dass sich die Banken aus der Beratung zu Einzelaktien weiter zurückziehen – und zwar selbst, wenn sie diese unter anderen Umständen empfehlen würden. Der Anleger wird dadurch von der Direktanlage bei vielen Aktien faktisch ausgeschlossen, wenn er sich auf eine qualifizierte Anlageberatung stützen möchte.
Angesichts dieser Probleme bedarf es nun erheblicher Anstrengungen der Marktteilnehmer, ein aussagekräftiges Produktinformationsblatt zu erarbeiten, in dem die Besonderheiten der Aktie berücksichtigt werden. Dies würde die Bankberatung zur Direktanlage erleichtern und wäre im Interesse der Anleger.
Prof. Dr. Rüdiger von Rosen ist geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Deutschen Aktieninstituts e.V. in Frankfurt a.M.
Quelle: Deutsches Aktieninstitut
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