DAI: Aktionärsrechte bei Kapitalerhöhungen

Sonntag, 12.07.09 09:13
Aktien Graph
Bildquelle: iStock by Getty Images
Mit der Finanz- und Wirtschaftskrise haben einige börsennotierte Unternehmen das vergangene Geschäftsjahr mit einem Verlust beendet. Hierdurch vermindert sich das bilanzielle Eigenkapital, d.h. das “Reinvermögen” des Unternehmens. Dies schränkt den unternehmerischen Spielraum, beispielsweise für Investitionen, deutlich ein. Im Extremfall kann die Insolvenz drohen.

Immer mehr Unternehmen gehen daher dazu über, mit einer Kapitalerhöhung, sprich durch Ausgabe neuer Aktien, ihr Eigenkapitalpolster aufzubessern. Je nach Art der Kapitalerhöhung kann jeder Aktionär, der bereits an der Gesellschaft beteiligt ist, ein für mindestens zwei Wochen befristetes Bezugsrecht zur Zeichnung dieser neuen Aktien erhalten. Dies soll die Beteiligungs- und Stimmrechtsverhältnisse an der Gesellschaft bewahren und sog. “Beteiligungsverwässerungen” verhindern. Der Umfang der Bezugsrechte berechnet sich aus dem Verhältnis der alten zu den neu ausgegebenen Aktien. Beträgt das Bezugsverhältnis etwa zehn zu eins, so berechtigen zehn Bezugsrechte zum Kauf einer neuen Aktie.

Der Altaktionär ist nicht verpflichtet, neue Aktien zu zeichnen. Da Bezugsrechte i.d.R. während der Bezugsfrist an der Börse handelbar sind, können diese auch verkauft werden. Bei einer Kapitalerhöhung kann der Altaktionär seine Depotbank beauftragen, neue Aktien zu kaufen oder die Bezugsrechte zu verkaufen. Liegt keine Weisung vor, wird die Depotbank am letzten Tag der Bezugsfrist die Bezugsrechte automatisch verkaufen und den Erlös dem Konto des Aktionärs gutschreiben.

Ihr Ansprechpartner: Jan Bremer / Tel.: 069-9291536 / E-Mail: [email protected]

Quelle: Deutsches Aktieninstitut



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