DAI: Anlegerschutz am Fließband: Musterverfahren

Freitag, 02.05.08 15:48
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Viele Anleger sind vom Kursverlauf ihrer Aktien insbesondere nach dem Jahr 2000 enttäuscht, und manche haben die Unternehmen auch auf Schadenersatz verklagt. Typisch ist dabei, dass viele Anleger gleiche oder ähnliche Klagen vortragen. Im Fall der Telekom sind es über 17.000. Die Belastung der Gerichte mit vielen ähnlichen Verfahren, die natürlich alle sorgfältig behandelt werden müssen, ist immens. Das deutsche Recht kannte bis 2005 für die Bewältigung einer solchen Prozessflut keine ausreichenden Regelungen. Seit der Einführung des Kapitalanleger−Musterverfahrensgesetzes (KapMuG) ist es jedoch möglich, die sich aus massenhaften Anlegerklagen ergebenden Grundsatzfragen in einem einzigen „stellvertretenden“ Musterverfahren zu bündeln und zu klären. Dies spart Zeit und auch Kosten für die Kläger, da z.B. Beweise nur einmal erhoben werden müssen.

Im Gegensatz zu den US−amerikanischen Sammelklagen („Class Actions“) muss jedoch jeder Aktionär erst einmal im eigenen Namen Klage erheben, um am Musterverfahren partizipieren zu können, erläutert das Deutsche Aktieninstitut. Nur so ist sichergestellt, dass – abgesehen von Grundsatzfragen – die Besonderheiten jedes Einzelfalls berücksichtigt werden können.

Auch ein Musterverfahren ändert jedoch nichts daran, dass auch vermeintliche „Volksaktien“ Risikopapiere sind. Daran können auch Gerichte nachträglich nichts ändern. Um den stets möglichen Wertverlust eines einzelnen Papiers ohne große Enttäuschungen zu verkraften, bedarf es stets einer ausreichenden Streuung im Aktienportfolio, mahnt das Deutsche Aktieninstitut.

Deutsches Aktieninstitut e. V.
Frankfurt am Main

Ihr Ansprechpartner: Cordula Heldt
Tel: 069/9 29 15-22
Email: [email protected]



Quelle: Deutsches Aktieninstitut



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