DAI: Depots trennen – auch jetzt noch sinnvoll

Sonntag, 02.08.09 11:25
Tafel mit Kursen
Bildquelle: fotolia.com
Wer ab dem 1. Januar 2009 Aktien oder Anteile an Aktienfonds erworben hat und diese später verkauft, muss auf dabei anfallende Kursgewinne Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag plus ggf. Kirchensteuer zahlen, wenn der Sparpauschbetrag überschritten ist. Diese Regelung gilt jedoch nicht für Aktien und Aktienfonds, die bereits vor diesem Stichtag im Depot lagen. Sofern diese länger als 12 Monate gehalten werden, sind Kursgewinne weiterhin steuerfrei.

Bei Verkäufen gilt für die Besteuerung das sog. Fi-Fo-Prinzip, sprich „first in, first out“ oder übersetzt: „zuerst rein, zuerst raus“. Der Fiskus nimmt also an, dass zuerst gekaufte Aktien des gleichen Unter-nehmens auch zuerst wieder verkauft werden. Wenn man also sowohl vor dem 1. Januar 2009 als auch danach Aktien des gleichen Unternehmens oder Anteile des gleichen Aktienfonds erwirbt und später aus diesen Beständen Verkäufe tätigt, werden zunächst die Altbestände „verbraucht“. Dadurch nimmt nach und nach der Anteil der Aktien im Depot ab, bei denen Kursgewinne steuerfrei sind.

Schon aus Gründen der Übersichtlichkeit lohnt es sich daher, Alt- und Neubestände auf verschiedene Depots zu verteilen, erklärt das Deutsche Aktieninstitut. Damit kann der Anleger später steuern, aus welchem Depot Verkäufe getätigt werden und ob dabei auf etwaige Kursgewinne Abgeltungsteuer anfallen oder nicht. Die Teilung lohnt sich auch jetzt noch, wenn die Zahl der Aktie aus den Altbeständen die seit 1. Januar 2009 hinzugekommenen Neubestände der gleichen Aktie übersteigt. Hierzu genügt es, ein Unterdepot unter der bestehenden Depotnummer zu eröffnen, was viele Banken anbieten.

Ihr Ansprechpartner: Dr. Gerrit Fey / Tel. 069-9291541 / E-Mail: [email protected]

Quelle: Deutsches Aktieninstitut



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