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Aktionäre können sich in diesem Jahr über gute Unternehmensergebnisse freuen: 80 Prozent der DAX-Unternehmen haben angekündigt, ihre Gewinnausschüttungen gegenüber dem Vorjahr zu erhöhen.
Auch der Staat profitiert vom Einkommenszufluss der Aktionäre: Vom auszuschüttenden Gewinn werden bereits auf Unternehmensebene 25 Prozent Körperschaftsteuer plus Solidaritätszuschlag abgezogen. Zusätzlich zahlt der Anleger auf den verbleibenden Rest – die Bardividende – Einkom-mensteu-er, nach dem so genannten Halb-ein-künf-te-ver-fah-ren aber nur auf die Hälfte. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um ein Steuerprivileg, sondern um eine Kompensation für die vom Unternehmen bereits gezahlte Körperschaftsteuer.
Keine Einkommensteuer wird fällig, wenn beim Aktionär die Summe aus Zinsen und steuerpflichtigen Dividenden unterhalb des Sparerfreibetrages von 1.370 Euro (zuzüglich der Werbungskostenpauschale von 51 Euro) pro Jahr liegt. Bei Verheirateten verdoppeln sich diese Beträge. Hat der Aktionär einen Freistellungsauftrag erteilt, kann er die Bardividende einkommensteuerfrei vereinnahmen. Sonst werden zunächst 20 Prozent Kapitalertragsteuer plus Solidaritätszuschlag als Vorauszahlung auf die Einkommensteuer abgezogen.
Wurde Kapitalertragsteuer abgezogen, sollten Dividenden am Jahresende bei der Steuererklärung selbst dann angegeben werden, wenn die Summe aller Kapitalerträge unterhalb des Sparerfreibetrages liegt. Zuviel gezahlte Kapitalertragsteuer wird nämlich zurückerstattet.
Quelle: Deutsches Aktieninstitut
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