DAI: Einlagensicherung entbindet nicht von Eigeninitiative

Sonntag, 03.05.09 09:00
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Die Bundesregierung plant eine Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes. Dabei soll der gesetzliche Anlageentschädigungsbetrag für Kundeneinlagen (z.B. Girokonten, Termingelder und vergleichbare Anlagen, nicht jedoch Wertpapiere) von derzeit EUR 20.000 zunächst auf 50.000 und ab dem 31. Dezember 2010 sogar auf 100.000 Euro erhöht werden. Gleichzeitig soll der Eigenanteil von 10 Prozent der Einlage im Entschädigungsfall abgeschafft werden.

Diese Ausweitung der Einlagensicherung wird wegen der aktuellen Finanzkrise und möglicher Insolvenzen von Finanzinstituten zum Schutz der Anleger als notwendig erachtet. Der Anleger sollte sich aber trotz der Erhöhung der Entschädigungsgrenzen vor einer Anlageentscheidung umfassend über die Chancen und Risiken der beabsichtigten Geldanlage informieren und auch das wirtschaftliche Gesamtgeschehen nicht aus den Augen verlieren. Vor allem aber sollte der Anleger nur solche Finanzprodukte erwerben, deren Inhalt er auch wirklich verstanden hat, statt im Zweifel auf die gesetzliche Entschädigungsleistung zu vertrauen und sich so in zweifelhafter Sicherheit zu wiegen, rät das Deutsche Aktieninstitut.

Insbesondere gilt es, trotz der Absicherung ein ausgewogenes Verhältnis von Chancen und Risiken im Depot zu erzielen. Wer sich nur auf die abgesicherten Einlagen beschränkt, lässt wichtige Renditechancen ungenutzt. Eine solide ökonomische Allgemeinbildung und gute Information über die Anlageinstrumente sind immer noch die wirksamsten Schutzmaßnahmen vor ungeliebten Überraschungen bei der Geldanlage.

Ansprechpartner:
Jan Bremer
Tel. 069/9291536
E−Mail: [email protected]

Quelle: Deutsches Aktieninstitut



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