DAI: Wie profitiert der Aktionär von dem BilMoG?

Montag, 06.07.09 07:39
Tafel mit Kursen
Bildquelle: fotolia.com
Mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) sind im Mai neue Regelungen für bör-sennotierte Gesellschaften in Kraft getreten. Das Gesetz regelt nicht nur Bilanzierungsfragen, son-dern soll auch die Effizienz der Unternehmens-führung verbessern. Hiervon sollen letztendlich die Eigentümer der Gesellschaft, sprich die Ak-tionäre, profitieren.

Zu den Neuerungen gehört die Pflicht des Vor-stands, den Aktionären zu begründen, warum be-stimmten Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex nicht entsprochen wurde. Obwohl bisher keine Be-gründungspflicht bestand, haben dies viele Un-ternehmen allerdings schon zuvor so gehandhabt (Mehr Informationen zum Kodex: www.corporate-governance-code.de).

Das BilMoG befasst sich auch mit dem Prüfungs-ausschuss. Bei dem zum Aufsichtsrat gehören-den Gremium, das sich mit der Überwachung der Finanzberichterstattung und des Risikomanage-ments beschäftigt, soll die Unabhängigkeit und der Sachverstand gestärkt werden. Hierzu legt das BilMoG nun gesetzlich fest, dass ab den nächsten Wahlen mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats bzw. Prüfungsausschusses sowohl unabhängig als auch ein Finanzexperte sein muss.

Insgesamt erhält der Aktionär durch die Neure-gelungen zusätzliche Informationen, die ihm die Bewertung des Unternehmens und damit die Ent-scheidung, eine Aktie zu erwerben, erleichtern dürften.

Ihre Ansprechpartnerin: Cordula Heldt / Tel.069-9291522 / E-Mail: [email protected]

Quelle: Deutsches Aktieninstitut



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