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Emittent / Herausgeber: SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB
/ Schlagwort(e): Rechtssache/Sonstiges
Landgericht München erklärt die Wirecard-Bilanzen 2017 und 2018 für nichtig - führende Anlegervertreter sehen Rückenwind für Schadensersatzprozesse gegen EY.
Das heutige Urteil des Landgerichts München, in dem die Bilanzen der Wirecard AG für mehrere Jahre für nichtig erklärt werden, wird von führenden Anlegervertretern begrüßt. Dr. Wolfgang Schirp von Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB aus Berlin, die mit über 1.200 Verfahren die zahlenmäßig stärkste Klägergruppe vertreten: „Das Urteil bringt den vormaligen Wirecard-Aktionären zwar vordergründig Nachteile, denn Insolvenzverwalter Jaffé wird versuchen, auf dieser Grundlage Dividendenzahlungen der Vergangenheit zur Masse zurückzufordern. Andererseits bestätigt das Urteil massive Fehlleistungen von EY und ist damit Rückenwind für unsere Klagen. Gerade angesichts der Tatsache, dass seit einem Monat erstmals Prozessfinanzierung für Einzelklagen zur Verfügung steht, ist damit zu rechnen, dass die Klagewelle gegen EY stark ansteigt.“ Für weitere Informationen steht zur Verfügung: Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB, Leipziger Platz 9, D - 10117 Berlin, Telefon: +49 (0)30 327 617-0 e-mail: [email protected], URL: www.schirp.com
Veröffentlichung einer Mitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. |
Quelle: DGAP
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