Die Zukunft der Hauptversammlung hat begonnen

Sonntag, 24.01.10 10:00
Aktien Graph
Bildquelle: iStock by Getty Images
Seit dem 1. November 2009 können börsennotierte Aktiengesellschaften elektronische Medien wie z.B. E-Mail oder Internet stärker als bisher für die Organisation der jährlichen Versammlung der Aktionäre, der Hauptversammlung, nutzen. Zukünftig kann die Satzung festlegen, dass die Aktionäre die Mitteilung über die Einberufung zur Hauptversammlung nur noch per E-Mail also nicht mehr per Post erhalten, erklärt das Deutsche Aktieninstitut. Die Einberufung wird daneben wie bisher in gedruckten Medien und im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Bei börsennotierten Unternehmen muss sie nunmehr auch auf die Internetseite gestellt und europaweit bekannt gemacht werden.

Diese Neuregelung ist der Internationalisierung der Aktionäre und dem technischen Fortschritt geschuldet. Sie hat Vorteile vor allem für ausländische Aktionäre, die schneller und kostengünstiger über elektronische Medien erreicht werden können.

Gerade die Information der Aktionäre über E-Mail könnte sich jedoch auch als nachteilig erweisen. Bei allem Fortschritt dürften viele Aktionäre immer noch nicht am E-Mail-Verkehr teilnehmen oder rufen ihre E-Mails weniger häufig ab, als sie in den Postbriefkasten schauen. Demnächst gilt aber ein „entweder-oder“: Wird die Satzungsregelung beschlossen, sind die Kreditinstitute rechtlich nicht mehr zum Postversand der Einberufung verpflichtet. Darunter könnten die Hauptversammlungspräsenzen leiden. Die Aktiengesellschaften werden sich die Umstellung wohl gut überlegen, damit sie auch weiter alle Aktionäre erreichen. Alle Privatanleger, die noch keine E-Mail-Adresse haben, sollten sich spätestens jetzt überlegen, sich eine solche zuzulegen.

Quelle: Deutsches Aktieninstitut



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