Die Zukunft der Hauptversammlung hat begonnen

Sonntag, 06.09.09 10:04
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Neue Zeiten gehen auch an altbewährten Einrichtungen wie der Hauptversammlung börsennotierter Aktiengesellschaften nicht vorbei. Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) setzt der Gesetzgeber eine europäische Richtlinie um, die v.a. die grenzüberschreitende Wahrnehmung der Aktionärsrechte erleichtern soll.

Zukünftig können börsennotierte Gesellschaften z.B. in der Satzung festlegen, dass die Aktionäre ihr Stimmrecht via Internet ausüben können. Eine elektronische Abstimmungsmöglichkeit wird von manchen Aktiengesellschaften zwar heute schon angeboten, aber nur über den Kniff, dass ein Vertreter des Aktionärs auf der HV präsent ist. Dies ist oftmals der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft. Bisher übertragen viele Gesellschaften schon einen Teil der Hauptversammlung im Internet. Das neue Gesetz ermöglicht nun eine Weiterentwicklung zur echten Online-HV mit Online-Rede- oder Fragerecht, erklärt das Deutsche Aktieninstitut. Da die neuen Möglichkeiten aber von einer zuverlässigen Technik abhängen und auch einige rechtliche Fragen noch nicht geklärt sind, wird von ihnen sicher nicht sofort Gebrauch gemacht werden. Man stelle sich nur vor, es ginge eine Flut von E-Mails mit Fragen ein, die alle auf der HV zu beantworten wären. Lange Wartezeiten für die anwesenden Aktionäre vor den Abstimmungen können natürlich nicht Ziel der Sache sein.

Daneben dürften die Aktionäre auf der Hauptversammlung künftig oftmals Terminals vorfinden, mit denen sie die relevanten Dokumente für die HV abrufen können. Das Auslegen der Dokumente in Papierform entfällt dann. Das ist eine Entwicklung, die nicht nur dem Unternehmen Kosten erspart, sondern sicherlich auch der Umwelt gut tut.

(1.705 Zeichen) Ihr Ansprechpartner: Dr. Cordula Heldt / Tel.069-92915-22 / [email protected]

Quelle: Deutsches Aktieninstitut



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