Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft
Berlin
Wertpapier-Kenn-Nr.: 576 790 ISIN: DE0005767909
Eindeutige Kennung des Ereignisses: 51f02e3f0adeed118145005056888925
Gemäß § 26n des Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz (Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Einführung virtueller Hauptversammlungen
von Aktiengesellschaften und Änderung genossenschafts- sowie insolvenz- und restrukturierungsrechtlicher Vorschriften) kann
der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats für Hauptversammlungen, die bis einschließlich 31. August 2023 einberufen werden,
entscheiden, dass die Versammlung als virtuelle Hauptversammlung nach § 118a des Aktiengesetzes abgehalten wird.
Aufgrund der positiven Erfahrungen mit den virtuellen Hauptversammlungen der Gesellschaft in den zurückliegenden Jahren hat
der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, auch die diesjährige ordentliche Hauptversammlung als virtuelle
Hauptversammlung abzuhalten, und zwar nach Maßgabe von § 118a des Aktiengesetzes (AktG).
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung (virtuelle Hauptversammlung)
Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Donnerstag, dem 01. Juni 2023, um 10:00 Uhr stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Die Versammlung findet ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten in den Geschäftsräumen der Grünebaum
Event Logistik „The Burrow“ am Lützowplatz 15, 10785 Berlin, statt. Die gesamte Versammlung wird nach §118a Abs. 1 Satz 2
Nr. 1 AktG in Verbindung mit § 26n Abs. 1 des Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz (EGAktG) unter der Internetadresse
www.fhw-neukoelln.de
in Bild und Ton über das zugangsgeschützte Online-Portal der Gesellschaft (InvestorPortal) übertragen (vgl. die näheren Hinweise
nach der Wiedergabe der Tagesordnung mit den Beschlussvorschlägen).
I. Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022 mit dem Lagebericht, des Vorschlags des Vorstandes für
die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des Berichts des Aufsichtsrats
Die vorgenannten Unterlagen sowie ein erläuternder Bericht zu den Angaben nach § 289a HGB sind vom Tage der Einberufung der
Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter
im Bereich Investor Relations unter der Rubrik News und Veranstaltungen „Hauptversammlung“ abrufbar.
|
2. |
Information zum Jahresfehlbetrag
Die Gesellschaft hat das Geschäftsjahr mit einem Fehlbetrag in Höhe von gerundet 321.000,00 Euro abgeschlossen, dieser wird
auf neue Rechnung vorgetragen. Eine Auflösung von Rücklagen erfolgte nicht.
|
3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022
3.1 |
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Alleinvorstand Alf Geßner für dieses Geschäftsjahr
keine Entlastung zu erteilen
|
3.2 |
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand Stefan Preidt für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.
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3.3 |
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, der Vorständin Annette Siering für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.
|
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr
Entlastung zu erteilen.
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5. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2022
Für das Geschäftsjahr 2022 ist die Gesellschaft nach dem Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG
II) verpflichtet, der Hauptversammlung einen Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG zur Beschlussfassung über dessen Billigung
vorzulegen.
Der Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer der Gesellschaft geprüft und mit einem Prüfungsvermerk
versehen. Der Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts ist dem Vergütungsbericht beigefügt.
Der Vergütungsbericht mit dem Vermerk des Abschlussprüfers ist in Abschnitt II dieser Einladung abgedruckt und ist vom Zeitpunkt
der Einberufung der Hauptversammlung an und bis mindestens zu deren Ablauf über die Internetadresse
zugänglich.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr
2022 zu billigen.
|
6. |
Beschlussfassung über eine Satzungsänderung
Der im Jahr 2022 neu in das Aktiengesetz eingefügte § 118a AktG sieht vor, dass die Satzung den Vorstand für die Dauer von
längstens fünf Jahren dazu ermächtigen kann, vorzusehen, dass die Versammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer
Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abgehalten wird (virtuelle Hauptversammlung), wobei § 118a AktG einzelne Voraussetzungen
für die Abhaltung einer solchen Versammlung festlegt.
Im Interesse einer Flexibilität bei der Abhaltung künftiger Hauptversammlungen soll diese nach § 118a AktG mögliche Ermächtigung
für den Vorstand, eine virtuelle Hauptversammlung vorzusehen, im Wege der Satzungsänderung geschaffen werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Änderungen von § 14 der Satzung zu beschließen:
• |
Die Überschrift erhält folgende Fassung:
„§ 14 Einberufung; virtuelle Hauptversammlung“.
|
• |
§ 14 der Satzung wird um den folgenden Absatz 3 ergänzt:
„(3) Der Vorstand ist für einen Zeitraum von 5 Jahren nach Eintragung der dieser Satzungsregelung zugrunde liegenden Satzungsänderung
in das Handelsregister ermächtigt, vorzusehen, dass Hauptversammlungen entsprechend der gesetzlichen Regelungen ohne physische
Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abgehalten werden (virtuelle Hauptversammlung).“.
|
|
7. |
Neuwahl mehrerer Aufsichtsratsmitglieder
Eine Vertreterin der Anteilseigner, Frau Dr. Tanja Wielgoß, legte ihr Mandat zum 31.08.2022 nieder. Auf Antrag des Vorstands
wurde Herr Christian Feuerherd gerichtlich zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Seine Amtszeit als gerichtlich bestelltes
Mitglied des Aufsichtsrats endet mit Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 01.06.2023.
Mit Beendigung der Hauptversammlung am 01. Juni 2023 endet auch die Amtszeit des bisherigen Aufsichtsratsmitglieds Herrn Stefan
Preidt, der sein Amt auf eigenen Wunsch niederlegt.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 des Aktiengesetzes und § 4 Abs. 1 des Drittelbeteiligungsgesetzes
in Verbindung mit § 10 Abs. 1 der Satzung aus vier Mitgliedern der Anteilseigner und zwei Mitgliedern der Arbeitnehmer zusammen.
Die vier Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner sind von der Hauptversammlung zu wählen.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Vertreter der Anteilseigner für die satzungsgemäße Amtszeit, also bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2027 beschließt, folgende Personen zu wählen:
7.1 |
Christian Feuerherd
Vorsitzender des Vorstands Vattenfall Wärme Berlin AG und Geschäftsführer der Vattenfall Energy Solutions GmbH
Herr Feuerherd ist seit November 2022 Mitglied des Aufsichtsrats der Fernheizwerk Neukölln AG, Berlin (Aufsichtsrats -Vorsitzender).
Lebenslauf
Jahrgang |
1976 |
Ausbildung |
zum Bankkaufmann bei der Berliner Sparkasse |
Abschluss |
Bankbetriebswirt bei der Frankfurt School of Finance & Management |
Beruflicher Werdegang
1999 – 2002 |
Firmenkundenbetreuer bei der Berliner Sparkasse |
2002 – 2007 |
Finanzmanager bei der Vattenfall Europe AG |
2007 – 2010 |
Kaufmännischer Projektleiter Kraftwerksneubauten |
2010 – 2014 |
Manager Geschäftssteuerung Kraftwerke |
2012 – 2013 |
Geschäftsführer der VASA Kraftwerke-Pool Beteiligungs-GmbH |
2014 – 2016 |
Manager der Vertriebs- und Geschäftssteuerung der Vattenfall Wärme Berlin AG |
2017 – 2021 |
Manager des Bereiches Energy Solutions Germany und Geschäftsführer der Vattenfall Energy Solutions GmbH |
2021 – 2022 |
Prokurist und Manager des Bereiches Sales & Business Solutions und Geschäftsführer der Vattenfall Energy Solutions GmbH |
|
7.2 |
Heike Tauber, Berlin
Chief Transformation Officer der BU Heat Berlin, Vattenfall Wärme Berlin AG, Berlin
Frau Heike Tauber ist Mitglied des Aufsichtsrats folgender Gesellschaft:
Vattenfall GmbH, Berlin (Aufsichtsrat - Mitglied).
Lebenslauf
Jahrgang |
1968 |
Ausbildung |
zur Industriekauffrau (Stammhauslehre), Siemens AG |
Abschluss |
Diplomkauffrau |
Beruflicher Werdegang
1990 - 1992 |
Kaufmännische Sachbearbeiterin, Werk für Textendgeräte der Siemens AG, Berlin |
1992 - 1998 |
Werkstudentin der Siemens AG in Buchhaltung, Controlling und Organisation an diversen Siemens-Standorten in Berlin |
2000 - 2001 |
Konferenzmanagerin, Bringmann Managemententwicklung GmbH |
2002 - 2008 |
Organisationsentwicklerin und Referentin der Geschäftsführung Vattenfall Europe Information Services, Berlin/Hamburg |
2008 - 2010 |
Leiterin Strategie/Organisation und Geschäftsführungsbüro Vattenfall Europe Business Services, Berlin/Hamburg |
2008 - 2010 |
Head of Support Function Strategy, Organisation & Processmanagement, Service Unit BG CE |
2011 - 2018 |
Customer Service Operations Germany
• |
Leiterin Business Support (bis 2012)
|
• |
Floormanagerin (ab 2013)
|
• |
Geschäftsführerin (ab 2016)
|
Vattenfall Kundenservice, Berlin 2021 – 2022
|
2019 - 2021 |
Leiterin der Kraftwerksgruppe Erzeugung Kohle der Vattenfall Wärme Berlin AG, Berlin |
Seit 2020 |
Mitglied des Aufsichtsrats der Vattenfall GmbH |
Seit 2021 |
Chief Transformation Officer der BU Heat Berlin, Vattenfall Wärme Berlin AG |
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8. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023
Der Aufsichtsrat schlägt vor – gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses -, die PricewaterhouseCoopers GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Berlin, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 zu wählen.
|
II. Vergütungsbericht 2022
Der von Vorstand und Aufsichtsrat erstellte Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2022 hat den folgenden Inhalt:
Vergütungssystem für Organe der Gesellschaft (Vergütungsbericht)
Vorstandsvergütung
Bei der Vorstandsvergütung findet neben der persönlichen Leistung der Alleinvorständin auch die wirtschaftliche Lage, die
Perspektive und der Erfolg des Unternehmens unter Beachtung des Vergleichsumfelds Berücksichtigung. Die Jahresvergütung besteht
aus einem fixen und einem variablen Bestandteil im angestrebten Verhältnis 80 % : 20 %.
Die Höhe der variablen Vergütungsanteile orientiert sich am wirtschaftlichen Unternehmenserfolg (EBIT) sowie an der Erreichung
jährlich zu vereinbarender individueller Zielsetzungen. Die variablen erfolgsabhängigen Vergütungsanteile sind in ihrer Höhe
limitiert, die Überprüfung der Gesamtvergütung auf Angemessenheit erfolgt im Zweijahresrhythmus durch den Aufsichtsrat.
Die Vorständin erhält zusätzliche Zuwendungen zur betrieblichen und privaten Altersvorsorge sowie Sachbezüge. Im Wesentlichen
handelt es sich dabei um eine Mobilitätspauschale. Kredite oder ähnliche Leistungen sowie Vorschüsse wurden nicht gewährt.
Die gewährten Zuwendungen stellen die im jeweiligen Berichtsjahr zugeflossenen Vergütungsbestandteile dar.
Pensionszusagen für die Vorständin und ehemalige Vorstandsmitglieder bestehen nicht. Die gesamten Zuflüsse für den Vorstand
und die Vorständin betrugen im Berichtsjahr 311 T€. Die Aufteilung der Aufwendungen für die zum 15.08.2022 bestellte Alleinvorständin,
Frau Annette Siering, und den bis zum 18.02.2022 tätigen Alleinvorstand, Herrn Alf Geßner, können den nachfolgenden Tabellen
entnommen werden.
Annette Siering (Vorständin) Eintrittsdatum: 15.8.2022
|
Vereinbarte Zuwendungen |
Gewährte Vergütung |
2022 in T€
|
2022 (Min) in T€
|
2022 (Max) in T€
|
2021 in T€
|
2022 in T€
|
|
2021 in T€
|
|
Festvergütung (Jahresgrundgehalt) |
60,6 |
60,6 |
60,6 |
0,0 |
60,6 |
86 % |
0,0 |
- |
Nebenleistungen |
5,3 |
5,3 |
5,3 |
0,0 |
5,3 |
8 % |
0,0 |
- |
Summe |
65,9 |
65,9 |
65,9 |
0,0 |
65,9 |
94 % |
0,0 |
- |
Einjährige variable Vergütung |
7,5 |
0,0 |
7,5 |
0,0 |
0,0 |
0 % |
0,0 |
- |
Mehrjährige variable Vergütung |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Performance Bonus (EBIT 2022)
|
7,5 |
0,0 |
7,5 |
0,0 |
0,0 |
0 % |
0,0 |
- |
Summe variable Vergütung
|
15,0 |
0,0 |
15,0 |
0,0 |
0,0 |
0 % |
0,0 |
- |
Versorgungsaufwand |
4,2 |
4,2 |
4,2 |
0,0 |
4,2 |
6 % |
0,0 |
- |
Gesamtvergütung |
85,1 |
70,1 |
85,1 |
0,0 |
70,1 |
100 % |
0,0 |
- |
Alf Geßner (Vorstand) Eintrittsdatum: 1.1.2019 Austrittsdatum: 18.02.2022
|
Vereinbarte Zuwendungen |
Gewährte Vergütung |
2022 in T€
|
2022 (Min) in T€
|
2022 (Max) in T€
|
2021 in T€
|
2022 in T€
|
|
2021 in T€
|
|
Festvergütung (Jahresgrundgehalt) |
146,6 |
146,6 |
146,6 |
160,0 |
146,6 |
61 % |
160,0 |
70 % |
Nebenleistungen |
2,3 |
2,3 |
2,3 |
12,3 |
2,3 |
1 % |
12,3 |
5 % |
Summe |
148,9 |
148,9 |
148,9 |
172,3 |
148,9 |
62 % |
172,3 |
75 % |
Einjährige variable Vergütung |
17,0 |
0,0 |
20,0 |
20,0 |
37,0 |
16 % |
20,0 |
8 % |
Mehrjährige variable Vergütung |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Performance Bonus (EBIT 2021)
|
10,0 |
0,0 |
10,0 |
9,5 |
19,5 |
8 % |
10,0 |
5 % |
|
Performance Bonus (EBIT 2020+2021)
|
10,0 |
0,0 |
10,0 |
10,0 |
20,0 |
8 % |
10,0 |
5 % |
Summe variable Vergütung
|
37,0 |
0,0 |
40,0 |
39,5 |
76,5 |
32 % |
40,0 |
18 % |
Versorgungsaufwand |
15,4 |
15,4 |
15,4 |
16,8 |
15,4 |
6 % |
16,8 |
7 % |
Gesamtvergütung |
201,3 |
164,3 |
204,3 |
228,6 |
240,8 |
100 % |
229,1 |
100 % |
Vergleichende Darstellung der Vergütungs- und Ertragsentwicklung
Ertragsentwicklung in T€
|
2022 |
2021 |
2020 |
EBIT |
-365 |
7.976 |
10.126 |
Jahresüberschuss |
-321 |
5.524 |
7.043 |
Mitarbeitervergütung |
79 |
86 |
83 |
Vorstandsvergütung
|
311 |
229 |
219 |
Aufsichtsratvergütung |
63 |
63 |
70 |
Seit 2014 haben 50 % der variablen Vorstandsvergütungen eine mehrjährige Bemessungsgrundlage. Diese betrifft die gesamte Unternehmenszielsetzung
mit Erfüllung des geplanten operativen Ergebnisses (EBIT). Dabei wird die Hälfte der mehrjährigen variablen Vergütung für
das laufende Jahr ausgezahlt, wenn die Zielerreichung gegeben ist. Die zweite Hälfte der variablen Vergütung wird im Folgejahr
ausgezahlt, sofern auch das über die entsprechenden zwei Geschäftsjahre saldiert, geplante EBIT erreicht wurde. Die variable
Vergütung mit der Festlegung jährlicher und mehrjähriger Ziele finanzieller Art soll die Unternehmensstrategie für eine langfristige
und nachhaltige Entwicklung der Gesellschaft sicherstellen.
Dem für die Zeit vom 18.02.2022 bis zum 15.08.2022 aus dem Aufsichtsrat des FHW entsandten Interimsvorstand Stefan Preidt,
Leitender Angestellter der Vattenfall Wärme Berlin AG, hat das FHW unmittelbar keine Vergütung gewährt. Jedoch wird das FHW
den für den genannten Zeitraum für Herrn Preidt bei der Vattenfall Wärme Berlin AG angefallenen Personalaufwand diesem Unternehmen
nach Vorlage einer entsprechenden Rechnung erstatten und hat hierfür eine Rückstellung in Höhe von 110 T€ gebildet.
Aufsichtsratsvergütung
Die Vergütung des Aufsichtsrats wird in der Satzung geregelt, welche in 2021 neu gefasst wurde. Seit dem 1. Januar 2021 entfällt
die dividendenabhängige variable Komponente und die Aufsichtsräte erhalten einen festen Betrag als Jahresvergütung in Höhe
von 18.000 €. Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält die doppelte und sein Stellvertreter die anderthalbfache Vergütung. Die
Vertreter*innen der Hauptaktionärin Vattenfall Wärme AG Berlin haben auf ihre Tantieme verzichtet.
Im Geschäftsjahr 2022 gab es folgende Veränderungen im Aufsichtsrat:
Dr. Tanja Wielgoß (bis 31.08.2022) - Vorsitzende - Vorsitzende des Vorstands der Vattenfall Wärme Berlin AG, Berlin
Christian Feuerherd (ab 09.11.2022) - Vorsitzender - (ab 22.11.2022) Vorsitzender des Vorstands der Vattenfall Wärme Berlin AG, Berlin
Stefan Preidt (Ruhen des Amtes vom 18.02.2022 bis 15.08.2022 aufgrund Entsendung in den Vorstand gemäß § 105 Abs. 2 Satz 1 AktG) - Vorsitzender - (vom 01.09.2022 bis 22.11.2022) Senior Expert Heat bei der Vattenfall Wärme Berlin AG, Berlin
Robert Tomasko, Arbeitnehmervertreter (bis 02.06.2022) Mitglied des Prüfungsausschusses Abteilungsleiter Erzeugung/Bezug der Fernheizwerk Neukölln AG, Berlin
Ronny Wieland, Arbeitnehmervertreter (bis 02.06.2022) Teamleiter Fernwärmebetrieb der Fernheizwerk Neukölln AG, Berlin
Randolf Dausel, Arbeitnehmervertreter (ab 02.06.2022) Mitglied des Prüfungsausschusses Teamleiter Geschäftssteuerung der Fernheizwerk Neukölln AG, Berlin
Frank Blacha, Arbeitnehmervertreter (ab 02.06.2022) Mitarbeiter der Abteilung Vertrieb, Planung und Bau der Fernheizwerk Neukölln AG, Berlin
Als Aufsichtsratsvergütungen sind für das Geschäftsjahr 2022 netto 63 T€ gewährt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben keine
weiteren Vergütungen erhalten. Kredite oder ähnliche Leistungen sowie Vorschüsse wurden nicht gewährt.
Im Einzelnen: |
|
2022 Fix
|
2021 Fix
|
|
|
T€
|
T€
|
Dr. Tanja Wielgoß |
bis 31.08.22 |
- |
- |
Stefan Preidt |
bis 18.02.22 und ab 15.08.22 |
- |
- |
Christian Feuerherd |
ab 02.11.22 |
- |
- |
Uwe Scharnweber |
|
- |
- |
Dr. Frank Rodloff |
|
27,0 |
27,0 |
Frank Blacha |
ab 02.06.22 |
10,5 |
|
Randolf Dausel |
ab 02.06.22 |
10,5 |
|
Robert Tomasko |
bis 02.06.22 |
7,5 |
18,0 |
Ronny Wieland |
bis 02.06.22 |
7,5 |
18,0 |
Summe der Vergütungen |
|
63,0 |
63,0 |
Vermerk des Abschlussprüfers über die Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 Abs. 3 AktG
Prüfungsurteil
Wir haben den Vergütungsbericht der Fernheizwerk Neukölln AG, Berlin, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember
2022 daraufhin formell geprüft, ob die Angaben nach §162 Abs. 1 und 2 AktG im Vergütungsbericht gemacht wurden. In Einklang
mit § 162 Abs. 3 AktG haben wir den Vergütungsbericht nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung sind in dem im Lagebericht nach § 289 HGB der Gesellschaft enthaltenen Vergütungsbericht in allen
wesentlichen Belangen die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden. Unser Prüfungsurteil erstreckt sich nicht auf
den Inhalt des Vergütungsberichts.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung des Vergütungsberichts in Übereinstimmung mit § 162 Abs. 3 AktG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards:
Die Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 Abs. 3 AktG (IDW PS 870) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach dieser Vorschrift
und diesem Standard ist im Abschnitt „Verantwortung des Wirtschaftsprüfers“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir
haben als Wirtschaftsprüferpraxis die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung
in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet. Die Berufspflichten gemäß der Wirtschaftsprüferordnung und der Berufssatzung
für Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer einschließlich der Anforderungen an die Unabhängigkeit haben wir eingehalten.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats
Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat sind verantwortlich für die Aufstellung des Vergütungsberichts, einschließlich
der dazugehörigen Angaben, der den Anforderungen des § 162 AktG entspricht. Ferner sind sie verantwortlich für die internen
Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen
Angaben, zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Verantwortung des Wirtschaftsprüfers
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob im Vergütungsbericht in allen wesentlichen Belangen
die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden sind, und hierüber ein Prüfungsurteil in einem Vermerk abzugeben.
Wir haben unsere Prüfung so geplant und durchgeführt, dass wir durch einen Vergleich der im Vergütungsbericht gemachten Angaben
mit den in § 162 Abs. 1 und 2 AktG geforderten Angaben die formelle Vollständigkeit des Vergütungsberichts feststellen können.
In Einklang mit § 162 Abs. 3 AktG haben wir die inhaltliche Richtigkeit der Angaben, die inhaltliche Vollständigkeit der einzelnen
Angaben oder die angemessene Darstellung des Vergütungsberichts nicht geprüft.
Berlin, den 14. März 2023
|
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
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Dr. Thomas Schmid
Wirtschaftsprüfer
|
ppa. Stefanie Bartel
Wirtschaftsprüferin
|
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