EQS-HV: Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 01.06.2023 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Dienstag, 25.04.23 15:05
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EQS-News: Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 01.06.2023 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

25.04.2023 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


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Fernheizwerk Neukölln Aktiengesellschaft Berlin Wertpapier-Kenn-Nr.: 576 790
ISIN: DE0005767909 Eindeutige Kennung des Ereignisses: 51f02e3f0adeed118145005056888925


Gemäß § 26n des Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz (Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften und Änderung genossenschafts- sowie insolvenz- und restrukturierungsrechtlicher Vorschriften) kann der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats für Hauptversammlungen, die bis einschließlich 31. August 2023 einberufen werden, entscheiden, dass die Versammlung als virtuelle Hauptversammlung nach § 118a des Aktiengesetzes abgehalten wird.

Aufgrund der positiven Erfahrungen mit den virtuellen Hauptversammlungen der Gesellschaft in den zurückliegenden Jahren hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, auch die diesjährige ordentliche Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung abzuhalten, und zwar nach Maßgabe von § 118a des Aktiengesetzes (AktG).

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung (virtuelle Hauptversammlung)


Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Donnerstag, dem 01. Juni 2023, um 10:00 Uhr stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Die Versammlung findet ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten in den Geschäftsräumen der Grünebaum Event Logistik „The Burrow“ am Lützowplatz 15, 10785 Berlin, statt. Die gesamte Versammlung wird nach §118a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG in Verbindung mit § 26n Abs. 1 des Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz (EGAktG) unter der Internetadresse

www.fhw-neukoelln.de

in Bild und Ton über das zugangsgeschützte Online-Portal der Gesellschaft (InvestorPortal) übertragen (vgl. die näheren Hinweise nach der Wiedergabe der Tagesordnung mit den Beschlussvorschlägen).


I. Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022 mit dem Lagebericht, des Vorschlags des Vorstandes für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des Berichts des Aufsichtsrats

Die vorgenannten Unterlagen sowie ein erläuternder Bericht zu den Angaben nach § 289a HGB sind vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.fhw-neukoelln.de

im Bereich Investor Relations unter der Rubrik News und Veranstaltungen „Hauptversammlung“ abrufbar.

2.

Information zum Jahresfehlbetrag

Die Gesellschaft hat das Geschäftsjahr mit einem Fehlbetrag in Höhe von gerundet 321.000,00 Euro abgeschlossen, dieser wird auf neue Rechnung vorgetragen. Eine Auflösung von Rücklagen erfolgte nicht.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022

3.1

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Alleinvorstand Alf Geßner für dieses Geschäftsjahr keine Entlastung zu erteilen

3.2

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand Stefan Preidt für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.

3.3

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, der Vorständin Annette Siering für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2022 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2022

Für das Geschäftsjahr 2022 ist die Gesellschaft nach dem Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) verpflichtet, der Hauptversammlung einen Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG zur Beschlussfassung über dessen Billigung vorzulegen.

Der Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer der Gesellschaft geprüft und mit einem Prüfungsvermerk versehen. Der Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts ist dem Vergütungsbericht beigefügt.

Der Vergütungsbericht mit dem Vermerk des Abschlussprüfers ist in Abschnitt II dieser Einladung abgedruckt und ist vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an und bis mindestens zu deren Ablauf über die Internetadresse

www.fhw-neukoelln.de

zugänglich.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2022 zu billigen.

6.

Beschlussfassung über eine Satzungsänderung

Der im Jahr 2022 neu in das Aktiengesetz eingefügte § 118a AktG sieht vor, dass die Satzung den Vorstand für die Dauer von längstens fünf Jahren dazu ermächtigen kann, vorzusehen, dass die Versammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abgehalten wird (virtuelle Hauptversammlung), wobei § 118a AktG einzelne Voraussetzungen für die Abhaltung einer solchen Versammlung festlegt.

Im Interesse einer Flexibilität bei der Abhaltung künftiger Hauptversammlungen soll diese nach § 118a AktG mögliche Ermächtigung für den Vorstand, eine virtuelle Hauptversammlung vorzusehen, im Wege der Satzungsänderung geschaffen werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Änderungen von § 14 der Satzung zu beschließen:

Die Überschrift erhält folgende Fassung:

„§ 14 Einberufung; virtuelle Hauptversammlung“.

§ 14 der Satzung wird um den folgenden Absatz 3 ergänzt:

„(3) Der Vorstand ist für einen Zeitraum von 5 Jahren nach Eintragung der dieser Satzungsregelung zugrunde liegenden Satzungsänderung in das Handelsregister ermächtigt, vorzusehen, dass Hauptversammlungen entsprechend der gesetzlichen Regelungen ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abgehalten werden (virtuelle Hauptversammlung).“.

7.

Neuwahl mehrerer Aufsichtsratsmitglieder

Eine Vertreterin der Anteilseigner, Frau Dr. Tanja Wielgoß, legte ihr Mandat zum 31.08.2022 nieder. Auf Antrag des Vorstands wurde Herr Christian Feuerherd gerichtlich zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Seine Amtszeit als gerichtlich bestelltes Mitglied des Aufsichtsrats endet mit Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 01.06.2023.

Mit Beendigung der Hauptversammlung am 01. Juni 2023 endet auch die Amtszeit des bisherigen Aufsichtsratsmitglieds Herrn Stefan Preidt, der sein Amt auf eigenen Wunsch niederlegt.

Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 des Aktiengesetzes und § 4 Abs. 1 des Drittelbeteiligungsgesetzes in Verbindung mit § 10 Abs. 1 der Satzung aus vier Mitgliedern der Anteilseigner und zwei Mitgliedern der Arbeitnehmer zusammen. Die vier Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner sind von der Hauptversammlung zu wählen.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Vertreter der Anteilseigner für die satzungsgemäße Amtszeit, also bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2027 beschließt, folgende Personen zu wählen:

7.1

Christian Feuerherd

Vorsitzender des Vorstands Vattenfall Wärme Berlin AG und Geschäftsführer der Vattenfall Energy Solutions GmbH

Herr Feuerherd ist seit November 2022 Mitglied des Aufsichtsrats der Fernheizwerk Neukölln AG, Berlin (Aufsichtsrats -Vorsitzender).

Lebenslauf

Jahrgang 1976
Ausbildung zum Bankkaufmann bei der Berliner Sparkasse
Abschluss Bankbetriebswirt bei der Frankfurt School of Finance & Management

Beruflicher Werdegang

1999 – 2002 Firmenkundenbetreuer bei der Berliner Sparkasse
2002 – 2007 Finanzmanager bei der Vattenfall Europe AG
2007 – 2010 Kaufmännischer Projektleiter Kraftwerksneubauten
2010 – 2014 Manager Geschäftssteuerung Kraftwerke
2012 – 2013 Geschäftsführer der VASA Kraftwerke-Pool Beteiligungs-GmbH
2014 – 2016 Manager der Vertriebs- und Geschäftssteuerung der Vattenfall Wärme Berlin AG
2017 – 2021 Manager des Bereiches Energy Solutions Germany und Geschäftsführer der Vattenfall Energy Solutions GmbH
2021 – 2022 Prokurist und Manager des Bereiches Sales & Business Solutions und Geschäftsführer der Vattenfall Energy Solutions GmbH
7.2

Heike Tauber, Berlin

Chief Transformation Officer der BU Heat Berlin, Vattenfall Wärme Berlin AG, Berlin

Frau Heike Tauber ist Mitglied des Aufsichtsrats folgender Gesellschaft:

Vattenfall GmbH, Berlin (Aufsichtsrat - Mitglied).

Lebenslauf

Jahrgang 1968
Ausbildung zur Industriekauffrau (Stammhauslehre), Siemens AG
Abschluss Diplomkauffrau

Beruflicher Werdegang

1990 - 1992 Kaufmännische Sachbearbeiterin, Werk für Textendgeräte der Siemens AG, Berlin
1992 - 1998 Werkstudentin der Siemens AG in Buchhaltung, Controlling und Organisation an diversen Siemens-Standorten in Berlin
2000 - 2001 Konferenzmanagerin, Bringmann Managemententwicklung GmbH
2002 - 2008 Organisationsentwicklerin und Referentin der Geschäftsführung Vattenfall Europe Information Services, Berlin/Hamburg
2008 - 2010 Leiterin Strategie/Organisation und Geschäftsführungsbüro Vattenfall Europe Business Services, Berlin/Hamburg
2008 - 2010 Head of Support Function Strategy, Organisation & Processmanagement, Service Unit BG CE
2011 - 2018 Customer Service Operations Germany

Leiterin Business Support (bis 2012)

Floormanagerin (ab 2013)

Geschäftsführerin (ab 2016)


Vattenfall Kundenservice, Berlin 2021 – 2022
2019 - 2021 Leiterin der Kraftwerksgruppe Erzeugung Kohle der Vattenfall Wärme Berlin AG, Berlin
Seit 2020 Mitglied des Aufsichtsrats der Vattenfall GmbH
Seit 2021 Chief Transformation Officer der BU Heat Berlin, Vattenfall Wärme Berlin AG
8.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023

Der Aufsichtsrat schlägt vor – gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses -, die PricewaterhouseCoopers GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 zu wählen.

II. Vergütungsbericht 2022

Der von Vorstand und Aufsichtsrat erstellte Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2022 hat den folgenden Inhalt:

Vergütungssystem für Organe der Gesellschaft (Vergütungsbericht)

Vorstandsvergütung

Bei der Vorstandsvergütung findet neben der persönlichen Leistung der Alleinvorständin auch die wirtschaftliche Lage, die Perspektive und der Erfolg des Unternehmens unter Beachtung des Vergleichsumfelds Berücksichtigung. Die Jahresvergütung besteht aus einem fixen und einem variablen Bestandteil im angestrebten Verhältnis 80 % : 20 %.

Die Höhe der variablen Vergütungsanteile orientiert sich am wirtschaftlichen Unternehmenserfolg (EBIT) sowie an der Erreichung jährlich zu vereinbarender individueller Zielsetzungen. Die variablen erfolgsabhängigen Vergütungsanteile sind in ihrer Höhe limitiert, die Überprüfung der Gesamtvergütung auf Angemessenheit erfolgt im Zweijahresrhythmus durch den Aufsichtsrat.

Die Vorständin erhält zusätzliche Zuwendungen zur betrieblichen und privaten Altersvorsorge sowie Sachbezüge. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um eine Mobilitätspauschale. Kredite oder ähnliche Leistungen sowie Vorschüsse wurden nicht gewährt. Die gewährten Zuwendungen stellen die im jeweiligen Berichtsjahr zugeflossenen Vergütungsbestandteile dar.

Pensionszusagen für die Vorständin und ehemalige Vorstandsmitglieder bestehen nicht. Die gesamten Zuflüsse für den Vorstand und die Vorständin betrugen im Berichtsjahr 311 T€. Die Aufteilung der Aufwendungen für die zum 15.08.2022 bestellte Alleinvorständin, Frau Annette Siering, und den bis zum 18.02.2022 tätigen Alleinvorstand, Herrn Alf Geßner, können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.

Annette Siering (Vorständin)
Eintrittsdatum: 15.8.2022
Vereinbarte Zuwendungen Gewährte Vergütung
2022
in T€
2022
(Min)
in T€
2022
(Max)
in T€
2021
in T€
2022
in T€
2021
in T€
Festvergütung (Jahresgrundgehalt) 60,6 60,6 60,6 0,0 60,6 86 % 0,0 -
Nebenleistungen 5,3 5,3 5,3 0,0 5,3 8 % 0,0 -
Summe 65,9 65,9 65,9 0,0 65,9 94 % 0,0 -
Einjährige variable Vergütung 7,5 0,0 7,5 0,0 0,0 0 % 0,0 -
Mehrjährige variable Vergütung                
  Performance Bonus
  (EBIT 2022)
7,5 0,0 7,5 0,0 0,0 0 % 0,0 -
Summe
variable Vergütung
15,0 0,0 15,0 0,0 0,0 0 % 0,0 -
Versorgungsaufwand 4,2 4,2 4,2 0,0 4,2 6 % 0,0 -
Gesamtvergütung 85,1 70,1 85,1 0,0 70,1 100 % 0,0 -

Alf Geßner (Vorstand)
Eintrittsdatum: 1.1.2019
Austrittsdatum: 18.02.2022
Vereinbarte Zuwendungen Gewährte Vergütung
2022
in T€
2022
(Min)
in T€
2022
(Max)
in T€
2021
in T€
2022
in T€
2021
in T€
Festvergütung (Jahresgrundgehalt) 146,6 146,6 146,6 160,0 146,6 61 % 160,0 70 %
Nebenleistungen 2,3 2,3 2,3 12,3 2,3 1 % 12,3 5 %
Summe 148,9 148,9 148,9 172,3 148,9 62 % 172,3 75 %
Einjährige variable Vergütung 17,0 0,0 20,0 20,0 37,0 16 % 20,0 8 %
Mehrjährige variable Vergütung                
  Performance Bonus
  (EBIT 2021)
10,0 0,0 10,0 9,5 19,5 8 % 10,0 5 %
  Performance Bonus
  (EBIT 2020+2021)
10,0 0,0 10,0 10,0 20,0 8 % 10,0 5 %
Summe
variable Vergütung
37,0 0,0 40,0 39,5 76,5 32 % 40,0 18 %
Versorgungsaufwand 15,4 15,4 15,4 16,8 15,4 6 % 16,8 7 %
Gesamtvergütung 201,3 164,3 204,3 228,6 240,8 100 % 229,1 100 %

               

Vergleichende Darstellung der Vergütungs- und Ertragsentwicklung

Ertragsentwicklung in T€ 2022 2021 2020
EBIT -365 7.976 10.126
Jahresüberschuss -321 5.524 7.043
Mitarbeitervergütung 79 86 83
Vorstandsvergütung 311 229 219
Aufsichtsratvergütung 63 63 70

Seit 2014 haben 50 % der variablen Vorstandsvergütungen eine mehrjährige Bemessungsgrundlage. Diese betrifft die gesamte Unternehmenszielsetzung mit Erfüllung des geplanten operativen Ergebnisses (EBIT). Dabei wird die Hälfte der mehrjährigen variablen Vergütung für das laufende Jahr ausgezahlt, wenn die Zielerreichung gegeben ist. Die zweite Hälfte der variablen Vergütung wird im Folgejahr ausgezahlt, sofern auch das über die entsprechenden zwei Geschäftsjahre saldiert, geplante EBIT erreicht wurde. Die variable Vergütung mit der Festlegung jährlicher und mehrjähriger Ziele finanzieller Art soll die Unternehmensstrategie für eine langfristige und nachhaltige Entwicklung der Gesellschaft sicherstellen.

Dem für die Zeit vom 18.02.2022 bis zum 15.08.2022 aus dem Aufsichtsrat des FHW entsandten Interimsvorstand Stefan Preidt, Leitender Angestellter der Vattenfall Wärme Berlin AG, hat das FHW unmittelbar keine Vergütung gewährt. Jedoch wird das FHW den für den genannten Zeitraum für Herrn Preidt bei der Vattenfall Wärme Berlin AG angefallenen Personalaufwand diesem Unternehmen nach Vorlage einer entsprechenden Rechnung erstatten und hat hierfür eine Rückstellung in Höhe von 110 T€ gebildet.

Aufsichtsratsvergütung

Die Vergütung des Aufsichtsrats wird in der Satzung geregelt, welche in 2021 neu gefasst wurde. Seit dem 1. Januar 2021 entfällt die dividendenabhängige variable Komponente und die Aufsichtsräte erhalten einen festen Betrag als Jahresvergütung in Höhe von 18.000 €. Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält die doppelte und sein Stellvertreter die anderthalbfache Vergütung. Die Vertreter*innen der Hauptaktionärin Vattenfall Wärme AG Berlin haben auf ihre Tantieme verzichtet.

Im Geschäftsjahr 2022 gab es folgende Veränderungen im Aufsichtsrat:

Dr. Tanja Wielgoß (bis 31.08.2022)
- Vorsitzende -
Vorsitzende des Vorstands der Vattenfall Wärme Berlin AG, Berlin

Christian Feuerherd (ab 09.11.2022)
- Vorsitzender - (ab 22.11.2022)
Vorsitzender des Vorstands der Vattenfall Wärme Berlin AG, Berlin

Stefan Preidt (Ruhen des Amtes vom 18.02.2022 bis 15.08.2022
aufgrund Entsendung in den Vorstand gemäß § 105 Abs. 2 Satz 1 AktG)
- Vorsitzender - (vom 01.09.2022 bis 22.11.2022)
Senior Expert Heat bei der Vattenfall Wärme Berlin AG, Berlin

Robert Tomasko, Arbeitnehmervertreter (bis 02.06.2022)
Mitglied des Prüfungsausschusses
Abteilungsleiter Erzeugung/Bezug der Fernheizwerk Neukölln AG, Berlin

Ronny Wieland, Arbeitnehmervertreter (bis 02.06.2022)
Teamleiter Fernwärmebetrieb der Fernheizwerk Neukölln AG, Berlin

Randolf Dausel, Arbeitnehmervertreter (ab 02.06.2022)
Mitglied des Prüfungsausschusses
Teamleiter Geschäftssteuerung der Fernheizwerk Neukölln AG, Berlin

Frank Blacha, Arbeitnehmervertreter (ab 02.06.2022)
Mitarbeiter der Abteilung Vertrieb, Planung und Bau der Fernheizwerk Neukölln AG, Berlin

Als Aufsichtsratsvergütungen sind für das Geschäftsjahr 2022 netto 63 T€ gewährt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben keine weiteren Vergütungen erhalten. Kredite oder ähnliche Leistungen sowie Vorschüsse wurden nicht gewährt.

Im Einzelnen: 2022
Fix
2021
Fix

T€

T€

Dr. Tanja Wielgoß bis 31.08.22 - -
Stefan Preidt bis 18.02.22 und ab 15.08.22 - -
Christian Feuerherd ab 02.11.22 - -
Uwe Scharnweber   - -
Dr. Frank Rodloff   27,0 27,0
Frank Blacha ab 02.06.22 10,5  
Randolf Dausel ab 02.06.22 10,5  
Robert Tomasko bis 02.06.22 7,5 18,0
Ronny Wieland bis 02.06.22 7,5 18,0
Summe der Vergütungen   63,0 63,0

Vermerk des Abschlussprüfers über die Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 Abs. 3 AktG

Prüfungsurteil

Wir haben den Vergütungsbericht der Fernheizwerk Neukölln AG, Berlin, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 daraufhin formell geprüft, ob die Angaben nach §162 Abs. 1 und 2 AktG im Vergütungsbericht gemacht wurden. In Einklang mit § 162 Abs. 3 AktG haben wir den Vergütungsbericht nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung sind in dem im Lagebericht nach § 289 HGB der Gesellschaft enthaltenen Vergütungsbericht in allen wesentlichen Belangen die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden. Unser Prüfungsurteil erstreckt sich nicht auf den Inhalt des Vergütungsberichts.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Vergütungsberichts in Übereinstimmung mit § 162 Abs. 3 AktG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Die Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 Abs. 3 AktG (IDW PS 870) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach dieser Vorschrift und diesem Standard ist im Abschnitt „Verantwortung des Wirtschaftsprüfers“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir haben als Wirtschaftsprüferpraxis die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet. Die Berufspflichten gemäß der Wirtschaftsprüferordnung und der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer einschließlich der Anforderungen an die Unabhängigkeit haben wir eingehalten.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats

Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat sind verantwortlich für die Aufstellung des Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, der den Anforderungen des § 162 AktG entspricht. Ferner sind sie verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Verantwortung des Wirtschaftsprüfers

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob im Vergütungsbericht in allen wesentlichen Belangen die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden sind, und hierüber ein Prüfungsurteil in einem Vermerk abzugeben.

Wir haben unsere Prüfung so geplant und durchgeführt, dass wir durch einen Vergleich der im Vergütungsbericht gemachten Angaben mit den in § 162 Abs. 1 und 2 AktG geforderten Angaben die formelle Vollständigkeit des Vergütungsberichts feststellen können. In Einklang mit § 162 Abs. 3 AktG haben wir die inhaltliche Richtigkeit der Angaben, die inhaltliche Vollständigkeit der einzelnen Angaben oder die angemessene Darstellung des Vergütungsberichts nicht geprüft.


Berlin, den 14. März 2023

PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Dr. Thomas Schmid
Wirtschaftsprüfer
ppa. Stefanie Bartel
Wirtschaftsprüferin

 



Quelle: DGAP



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