IONOS Group SE
Montabaur
ISIN DE000A3E00M1
Übersicht mit Angaben gemäß § 125 Aktiengesetz in Verbindung mit Tabelle 3 der Durchführungsverordnungen (EU) 2018/1212 (EU-DVO)
A. Inhalt der Mitteilung
1. |
Eindeutige Kennung des Ereignisses: Ordentliche Hauptversammlung der IONOS Group SE 2024 (Formale Angabe gem. EU-DVO: 36940062f297ee11b52d00505696f23c)
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2. |
Art der Mitteilung: Einberufung der Hauptversammlung (Formale Angabe gem. EU-DVO: NEWM)
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B. Angaben zum Emittenten
1. |
ISIN: DE000A3E00M1
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2. |
Name des Emittenten: IONOS Group SE
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C. Angaben zur Hauptversammlung
1. |
Datum der Hauptversammlung: 15. Mai 2024 (Formale Angabe gem. EU-DVO: 20240515)
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2. |
Uhrzeit der Hauptversammlung (Beginn): 11:00 Uhr (MESZ) (Formale Angabe gem. EU-DVO: 09:00 Uhr UTC)
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3. |
Art der Hauptversammlung: Ordentliche Hauptversammlung (Formale Angabe gem. EU-DVO: GMET)
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4. |
Ort der Hauptversammlung:
Alte Oper, Opernplatz 1, 60313 Frankfurt am Main (Formale Angabe gem. EU-DVO: Alte Oper, Opernplatz 1, 60313 Frankfurt am Main, Deutschland)
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5. |
Aufzeichnungsdatum (Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag, sog. Technical Record Date):
8. Mai 2024, 24:00 Uhr (MESZ) Für die Ausübung von Teilnahme- und Stimmrechten ist gegenüber der Gesellschaft der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister
eingetragene Aktienbestand maßgeblich. Aufträge zur Umschreibung des Aktienregisters, die in der Zeit vom 9. Mai bis 15. Mai
2024 (jeweils einschließlich) eingehen, werden jedoch erst mit Wirkung nach der Hauptversammlung am 15. Mai 2024 verarbeitet
und berücksichtigt (sogenannter Umschreibestopp). Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag für die Ausübung des Teilnahme-
und Stimmrechts in der Hauptversammlung ist daher der 8. Mai 2024, 24:00 Uhr (MESZ) (sogenanntes Technical Record Date). (Formale Angabe gem. EU-DVO: 20240508)
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6. |
Internetseite zur Hauptversammlung/URL:
http://www.ionos-group.com/de/investor-relations/hauptversammlung/2024.html
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Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2024
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zur ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft ein. Sie findet statt
am
Mittwoch, den 15. Mai 2024, ab 11:00 Uhr (MESZ), in der Alten Oper, Opernplatz 1, Mozartsaal, 60313 Frankfurt am Main.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für
die Gesellschaft und den Konzern zum 31. Dezember 2023 (einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289a,
315a des Handelsgesetzbuchs) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023
Zu diesem Tagesordnungspunkt ist keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss
und den Konzernabschluss bereits gebilligt hat; der Jahresabschluss ist damit festgestellt.
Die vorstehenden Unterlagen sind vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an und während der Hauptversammlung über die
Internetseite der Gesellschaft unter http://www.ionos-group.com/de/investor-relations/hauptversammlung/2024.html zugänglich.
Sie werden auch in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen.
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2. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
In der außerordentlichen Hauptversammlung vor dem Börsengang am 26. Januar 2023 wurde den Mitgliedern des Vorstands bereits
Entlastung für ihre Tätigkeit als Vorstandsmitglied der Gesellschaft bis zu dem 26. Januar 2023 erteilt.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für den Zeitraum ab
dem 26. Januar 2023 bis zum Ende des Geschäftsjahres 2023 Entlastung zu erteilen.
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023 ab dem 26. Januar 2023 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats
für den Zeitraum ab dem 26. Januar 2023 bis zum Ende des Geschäftsjahres 2023 Entlastung zu erteilen. Es ist beabsichtigt,
die Hauptversammlung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats im Wege der Einzelentlastung abstimmen zu lassen.
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4. |
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024 sowie, für den
Fall einer prüferischen Durchsicht, des Prüfers für unterjährige Finanzberichte des Geschäftsjahrs 2024 sowie für das erste
Quartal des Geschäftsjahrs 2025
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses - der Hauptversammlung vor, die PricewaterhouseCoopers
GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2024 sowie - sofern eine solche erfolgt - für die prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte des Geschäftsjahrs
2024 sowie für das erste Quartal des Geschäftsjahrs 2025 zu wählen.
Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine
die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde.
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5. |
Beschlussfassung über die Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr
2023
Vorstand und Aufsichtsrat haben gemäß § 162 AktG einen Bericht über die im Geschäftsjahr 2023 den Mitgliedern des Vorstands
und des Aufsichtsrats gewährte und geschuldete Vergütung erstellt, der der Hauptversammlung gemäß § 120a Abs. 4 AktG zur Billigung
vorgelegt wird.
Der Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten
Angaben nach § 162 Abs. 1 und Abs. 2 AktG gemacht wurden. Der Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts ist dem Vergütungsbericht
beigefügt.
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr
2023 zu billigen.
Der Vergütungsbericht einschließlich des Prüfvermerks ist im Anschluss an den Tagesordnungspunkt 5 unter "Angaben zu Tagesordnungspunkt
5 zum Vergütungsbericht nach § 162 AktG" abgedruckt und von der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite
der Gesellschaft unter http://www.ionos-group.com/de/investor-relations/hauptversammlung/2024.html zugänglich. Der Vergütungsbericht
wird dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.
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Angaben zum Tagesordnungspunkt 5 zum Vergütungsbericht nach § 162 AktG (Tagesordnungspunkt 5)
A. |
Vergütungsbericht der IONOS Group SE gemäß § 162 AktG für das Geschäftsjahr 2023
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Vergütungsbericht 2023
1. Vergütung der Vorstandsmitglieder im Geschäftsjahr 2023
Der Vorstand der IONOS Group SE bestand im Geschäftsjahr 2023 aus den folgenden Mitgliedern:
Vorstandsmitglieder zum 31. Dezember 2023
• |
Achim Weiß, Vorstandsvorsitzender (CEO)
|
• |
Britta Schmidt, Finanzvorstand (CFO)
|
• |
Dr. Jens-Christian Reich, Vorstand (CCO), seit 1. Juli 2023
|
Das von der Hauptversammlung am 15. Mai 2023 gebilligte Vergütungssystem für den Vorstand der IONOS Group SE bildet die Grundlage
für den Abschluss neuer Vorstandsdienstverträge. Die zu diesem Zeitpunkt bereits bestehenden Dienstverträge mit den Vorständen
Achim Weiß und Britta Schmidt entsprachen bereits den Anforderungen des Vergütungssystems.
Wie im Vergütungssystem der IONOS Group SE festgelegt, erhalten Vorstandsmitglieder der Gesellschaft grundsätzlich eine Gesamtvergütung,
bestehend aus einem festen, erfolgsunabhängigen Grund- bzw. Festgehalt, Nebenleistungen sowie einem variablen, erfolgsabhängigen
Anteil. Der variable Anteil besteht seinerseits wiederum aus einer kurzfristigen variablen (STI) und einer langfristigen variablen
(LTI) Komponente.
Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft fördert deren Geschäftsstrategie in mehrfacher Hinsicht:
• |
Im Rahmen der kurzfristigen variablen Vergütung bestimmt der Aufsichtsrat Ziele, die zum einen den wirtschaftlichen Erfolg
durch das Erreichen bestimmter Kennzahlen sicherstellen. Zum anderen legt der Aufsichtsrat individuelle Ziele fest, die auch
konkrete strategische Vorgaben enthalten können. Mit der Aufnahme von ESG-Zielen sollen auch gesellschaftliche Erfolge honoriert
werden.
|
• |
Die langfristige variable Vergütung sorgt mit ihrer Orientierung am Aktienkurs und ihrer mehrjährigen Laufzeit dafür, dass
ein Anreiz zu nachhaltigem wirtschaftlichem Erfolg gesetzt wird. Zudem werden die Interessen der Gesellschaft und ihrer Aktionäre
langfristig mit denen des Vorstands verknüpft. Jedes Vorstandsmitglied partizipiert dadurch am nachhaltigen Erfolg der Gesellschaft,
muss zusammen mit dieser aber auch wirtschaftlich negative Entwicklungen schultern. Dieses Bonus-/Malus-System lässt die Vorstandsmitglieder
unternehmerisch mit langfristiger Perspektive im Interesse der Gesellschaft tätig werden. Durch einen ESG-Malus von bis zu
10 % bei Nichterreichung bestimmter ESG-Ziele soll der Fokus des Vorstands auch auf diese Aspekte geschärft werden.
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1.1 Rollover bereits erdienter Langfristvergütung („IPO Awards Agreement“)
Im Geschäftsjahr 2017 wurde ein Long Term Incentive Plan (LTIP Hosting) aufgelegt, in dessen Rahmen in den Folgejahren Vorständen
und Führungskräften sogenannte Management Incentive Plan (MIP)-Einheiten (Wertsteigerungsrechte) zugewiesen wurden. Zielsetzung
des Programms ist eine langfristige Ausrichtung der Interessen der Mitglieder der Unternehmensleitung (Vorstände und Führungskräfte)
sowie weiterer Schlüsselmitarbeiter der IONOS Gruppe an den Interessen der Gesellschaft, um den Eigenkapitalwert der Gesellschaft
zu steigern.
Die Erdienung erfolgte linear über einen Zeitraum von vier Jahren (beginnend mit der Ausgabe) und unter der Voraussetzung,
dass der betreffende Mitarbeiter bis zum Eintritt eines gemäß der LTIP-Vereinbarung definierten Ereignisses (Trigger Event)
nicht gekündigt hat. Hierbei handelt es sich um die vollständige Veräußerung aller Anteile an der IONOS Group SE, die Warburg
Pincus hält. Der Teilverkauf der Anteile in 2021 von Warburg Pincus stellte kein vollständiges Trigger Event dar. Jedoch wurden
bereits 25 % der Ansprüche aus dem LTIP Hosting mit dem Unternehmenswert zum 30. April 2021 festgeschrieben. Die MIP-Einheiten
stellen im Falle eines Trigger Events einen Wertanspruch in Höhe der Differenz zwischen dem individuell festgelegten Ausübungspreis
und dem Unternehmenswert der IONOS Group SE dar. Der Ausübungspreis wird hierbei um Eigenkapitaleinlagen bzw. -rückführungen
erhöht bzw. vermindert. Die Erfüllung der Ansprüche unter dem LTIP-Programm kann durch Anteils- oder Barausgleich erfolgen
Im Rahmen des IPO erfolgte kein vollständiger Exit von Warburg Pincus, sondern lediglich ein Teilverkauf. Die erstmalige Börsennotierung
der IONOS Group SE am 8. Februar 2023 stellte daher kein Triggering Event im Sinne der LTIP Hosting Vereinbarung dar. Der
IPO führte dementsprechend nicht dazu, dass die Ansprüche der einzelnen Teilnehmer fällig wurden.
Vor diesem Hintergrund wurde allen aktiven Mitarbeitern des LTIP-Programms eine sogenannte IPO-Überleitungsvereinbarung (Rollover
Agreement; im Folgenden „Rollover“) angeboten. Im Rahmen des Rollovers konnten die aktiven Mitarbeiter ihre MIP-Einheiten
in Bezugsrechte für Aktien der IONOS Group SE wandeln. Die Bestimmung des IPO Awards folgte einem zweistufigen Prozess, basierend
auf der Annahme eines vollständigen Desinvestments von Warburg Pincus. Im ersten Schritt wurde die Wertsteigerung je Teilnehmer
auf Basis der Konditionen des LTIP Hosting abgeleitet. Für rund 25 % der MIP-Einheiten wurde eine Wertsteigerung aufgrund
eines Aktienrückkaufs im Jahr 2021 und eines Unternehmenswerts von 4,8 Milliarden Euro festgestellt. Für die restlichen ca.
75 % der MIP-Einheiten wurde die Wertsteigerung zum Zeitpunkt des IPO als relevant betrachtet, wobei der IPO-Ausgabekurs von
18,50 € je Aktie zur Ermittlung der Wertsteigerung herangezogen wurde. Aus diesen Berechnungen wurde die gesamte Wertsteigerung
je Teilnehmer ermittelt.
Im zweiten Schritt wurde die erzielte Wertsteigerung je Teilnehmer durch den IPO-Ausgabekurs geteilt, um die Anzahl der virtuellen
Aktien an der IONOS Group SE zu bestimmen. Teilnehmer, die bis zum IPO keine Wertsteigerung verzeichnen konnten, erhielten
keine virtuellen Aktien. Die ermittelte Anzahl an IPO Awards wurde anschließend fixiert und auf drei Tranchen verteilt.
Die Zuteilung der IPO Awards erfolgt grundsätzlich in drei gleich großen Tranchen über einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten
nach dem IPO:
• |
Tranche 1: am Tag der Erstnotierung (8. Februar 2023)
|
• |
Tranche 2: 18 Monate nach der Erstnotierung (August 2024) und
|
• |
Tranche 3: 24 Monate nach der Erstnotierung (Februar 2025)
|
Das IPO Awards Agreement enthält Regelungen für den Fall eines vorzeitigen Ausscheidens, insbesondere die anteilige Zuteilung
von LTIP-Aktien aus den Tranchen 2 und 3, abhängig vom Zeitpunkt und den Umständen des Ausscheidens. Dazu werden im IPO Awards
Agreement drei verschiedene Austrittsfälle definiert: Die Beendigung des Dienstvertrags durch die Gesellschaft ohne wichtigen
Grund oder aus Gründen, die nicht durch das Vorstandsmitglied zu verantworten sind (z. B. Ende der Vertragslaufzeit, einvernehmliche
Beendigung des Dienstverhältnisses oder Erreichen der Altersgrenze bzw. Erreichen des Rentenalters), gilt als "Intermediate
Leaver". In diesem Fall werden die nicht ausgezahlten LTIP-Aktien anteilig zu den regulären Planbedingungen abgerechnet. Die
Berechnung der anteiligen Auszahlung richtet sich nach dem verbleibenden Zeitraum zwischen dem Ausscheiden und der Fälligkeit
der nächsten Tranche, wobei der Aufsichtsrat für die Berechnung den niedrigeren Kurs aus Aktienkurs zum Ausscheiden und Aktienkurs
zur Fälligkeit berücksichtigen kann.
Im Falle einer Beendigung des Dienstvertrags durch die Gesellschaft aus wichtigem Grund oder einer Beendigung des Dienstverhältnisses
durch das Vorstandsmitglied ohne wichtigen Grund, gilt das betreffende Vorstandsmitglied als "Bad Leaver". In diesem Fall
verfallen alle nicht ausgezahlten LTIP-Anteile entschädigungslos.
Im Falle von dauerhafter Invalidität oder Tod gilt das jeweilige Vorstandsmitglied als "Good Leaver". In diesem Fall werden
die nicht ausgezahlten LTIP-Aktien sofort ausgezahlt.
Das IPO Awards Agreement mit Herrn Weiß enthält darüber hinaus eine Change-of-Controls-Regelung, sodass im Falle der Ausübung
des damit verbundenen Sonderkündungsrechts alle ausstehendenden LTIP-Aktien als erdient gelten. Diese IPO Awards Agreements
sind nicht Teil des Vergütungssystems und Auszahlungen, die an ein Vorstandsmitglied auf Grundlage der IPO Awards Agreements
erfolgen, werden demgemäß auch nicht bei der Bemessung der Maximalvergütung berücksichtigt.
in T€ |
Anzahl virtuelle Aktien zum IPO (08.02.2023) |
Vergütung aus IPO Awards Agreement im Geschäftsjahr 2023 (Tranche 1) |
Ausstehende virtuelle Aktien zum 31.12.2023 |
Achim Weiß |
741.057 |
4.570 |
494.038 |
Britta Schmidt1 |
- |
- |
- |
(1) Für Frau Britta Schmidt lag der Ausübungspreis oberhalb des Unternehmenswertes bei IPO, sodass es hier zu keiner Zuteilung
im Rahmen des IPO Awards Agreements kam
1.2 Vergütungskomponenten
1.2.1 Feste Vergütungsbestandteile
1.2.1.1 Jahresfestgehalt
Achim Weiß erhält ein Festgehalt, das monatlich in zwölf gleichen Teilbeträgen ausbezahlt wird. Das Festgehalt von Herrn Weiß
wurde im Rahmen des Börsengangs angepasst und beläuft sich auf 600 T€ jährlich (vorher 350 T€ jährlich).
Britta Schmidt erhält ein Festgehalt, das monatlich in zwölf gleichen Teilbeträgen ausbezahlt wird. Das Festgehalt von Frau
Schmidt wurde im Rahmen des Börsengangs angepasst und beläuft sich auf 500 T€ jährlich (vorher 300 T€ jährlich). Im Vorjahr
erhielt sie 50 T€ anteilig für den Zeitraum 1. November 2022 bis 31. Dezember 2022.
Dr. Jens-Christian Reich erhält seit dem 1. Juli 2023 ein Festgehalt, das monatlich in zwölf gleichen Teilbeträgen ausbezahlt
wird. Das Festgehalt von Herrn Reich beläuft sich auf 600 T€ jährlich. Im Geschäftsjahr 2023 erhielt er 300 T€ anteilig für
den Zeitraum 1. Juli 2023 bis 31. Dezember 2023.
1.2.1.2 Nebenleistungen
Die Nebenleistungen bestehen in der Regel aus einem der Position angemessenen Dienstfahrzeug, dessen geldwerter Vorteil zu
versteuern ist. Die standardmäßigen Versicherungspolicen der IONOS für D&O- und Strafrechtsschutzversicherung sind nicht Teil
der gewährten und geschuldeten Vergütung und werden entsprechend nicht ausgewiesen.
Die erfolgsabhängigen variablen Vergütungskomponenten dienen dem Ziel, die kurz- und langfristige Entwicklung des Unternehmens
zu fördern.
1.2.2 Variable Vergütungsbestandteile
1.2.2.1 Kurzfristige variable Vergütung (STI)
Im Rahmen der kurzfristigen variablen Vergütung bestimmt der Aufsichtsrat Ziele, die zum einen den wirtschaftlichen Erfolg
durch das Erreichen bestimmter Kennzahlen sicherstellen. Zum anderen sieht das Vergütungssystem die Festlegung von persönlichen
Leistungszielen vor. Die Aufnahme von Zielkriterien mit umweltbezogenen und sozialen Aspekten soll auch gesellschaftliche
Erfolge honorieren.
Die Höhe der kurzfristigen variablen Vergütung ist von der Erreichung bestimmter und zu Beginn des Geschäftsjahres fixierter
Ziele abhängig. Für die kurzfristige variable Vergütung wird eine Zielgröße (Zielbetrag) festgelegt, die bei durchschnittlich
voller Erfüllung (= 100 %) vereinbarter Ziele erreicht ist. Die Ziele sowie deren Gewichtung werden jeweils zu Beginn eines
Geschäftsjahres vom Aufsichtsrat festgelegt. Der Zielerreichungsgrad kann jeweils zwischen 90 % und 150 % betragen. Unter
90 % gilt ein Zielerreichungsgrad von Null. Für das Geschäftsjahr 2023 wurden durch den Aufsichtsrat keine persönlichen Ziele
für die Vorstandsmitglieder festgelegt.
Für das Geschäftsjahr 2023 wurden für den Vorstand die folgenden STI-Ziele festgelegt und wie folgt erreicht:
Jeweiliger Anteil am STI
|
STI-Ziele
|
Zielerreichung
|
Zielerreichungsgrad
|
40 % |
Umsatz 2023: Zielwert: 1427,1 Mio. € |
1.442,0 Mio. €1 |
101,0 % |
40 % |
Bereinigtes EBITDA 2023: Zielwert 382,3 Mio. € |
395,4 Mio. €1 |
103,4 % |
10 % |
Net Promoter Score (NPS) 2023: Zielwert 37,0 |
34,62 |
93,5 % |
10 % |
Power Usage Efficiency (PUE) 2023: Zielwert 1,43 |
1,43 |
100,0 % |
100 %
|
Gesamtzielerreichung 2023
|
|
101,1 %
|
(1) Bereinigt um Abweichungen zwischen budgetierten und tatsächlichen Währungskursen sowie währungsbedingte Effekte aus der Translation
von Fremdwährungen in Euro zum Stichtag
(2) inkl. strategische Anpassung, wie textlich erläutert
Die Zielerreichung beim Net Promotor Score für das Geschäftsjahr 2023 enthält eine strategische Anpassung, die in Übereinstimmung
mit dem Vergütungssystem durch den Aufsichtsrat beschlossen wurde, sodass der bei der Zielerreichung dargestellte Wert für
das Geschäftsjahr 2023 von dem im Rahmen der Finanzberichterstattung 2023 ausgewiesenen Wert abweicht.
Unter Berücksichtigung der Gewichtungen ergibt sich für das Geschäftsjahr 2023 eine Zielerreichung (STI) von 101,1 %.
in T€ |
Zielbetrag |
Gesamtzielerreichung STI 2023 |
STI-Auszahlungsbetrag für Geschäftsjahr 2023 |
Achim Weiß |
400 |
101,1 % |
404 |
Dr. Jens-Christian Reich (anteilig ab Juli 2023) |
200 |
101,1 % |
202 |
Britta Schmidt |
250 |
101,1 % |
253 |
Insgesamt beläuft sich der Auszahlungsbetrag des STI für das Geschäftsjahr somit auf 859T€.
1.2.2.2 Langfristige variable Vergütung (LTI)
Als Vergütungsbestandteil mit langfristiger Anreizwirkung wurde mit dem Börsengang bei IONOS ein auf virtuellen Aktienoptionen
basierendes Beteiligungsprogramm (Stock Appreciation Rights („SAR“)-Programm) eingeführt. Ein SAR entspricht dabei einem virtuellen
Bezugsrecht auf eine Aktie der Gesellschaft, d. h. stellt keine (echte) Option auf Erwerb von Aktien an der Gesellschaft dar.
Die Gesellschaft behält sich jedoch das Recht vor, ihrer Verpflichtung zur Auszahlung der SARs in bar nach freiem Ermessen
auch durch die Übertragung von Aktien der IONOS Group SE an den Teilnehmer zu erfüllen.
Die Ausübungshürde des Programms liegt grundsätzlich bei mindestens 10 % über dem Ausgabepreis. Für die Vorstandsmitglieder
wurden ansteigende Ausübungshürden von 10 % nach drei Jahren, 15 % nach vier Jahren und 20 % nach fünf Jahren vereinbart (jeweils
als Wertzuwachs auf den Ausgabepreis).
Die Zahlung des Wertzuwachses ist auf 150 % des ermittelten Börsenpreises bei der Einräumung der virtuellen Optionen begrenzt
(Deckelung / Cap).
Das LTI-Programm enthält eine Malus-Regelung in Bezug auf bestimmte ESG-Ziele, durch die bei Nichterfüllung der SAR-Anspruch
insgesamt um bis zu 10 % reduziert werden kann. Diese werden durch Aufsichtsrat und CEO gemeinsam jährlich für die drei Folgejahre
und einheitlich für den Vorstand festgelegt. Da die SARs erstmals nach drei Jahren ausübbar sind, ist die Malus-Regelung erstmals
zu diesem Zeitpunkt zu berücksichtigen.
Die Ausübung der SARs kann zu festgelegten Zeitpunkten innerhalb der sechsjährigen Laufzeit in bestimmtem Umfang erfolgen.
Das Vesting erfolgt in drei Schritten:
1. |
1/3 der SARs erstmals ausübbar nach drei Jahren,
|
2. |
1/3 der SARs erstmals ausübbar nach vier Jahren,
|
3. |
1/3 der SARs erstmals ausübbar nach fünf Jahren.
|
Die Ausübungsperiode der SARs endet spätestens nach 6 Jahren. Mit Ablauf der Ausübungsperiode verfallen alle nicht ausgeübten
SARs entschädigungslos.
Die Anzahl der jeweils für ein Vorstandsmitglied ausgelobten SARs (im Durchschnitt pro Jahr der Laufzeit des Programms) bemisst
sich nach der für das Vorstandsmitglied beabsichtigten Gesamtvergütung bei unterstelltem Erreichen der für die Entwicklung
der Aktien aufgestellten internen Prognosen. Unter Berücksichtigung der Maßgaben des Vergütungssystems, insbesondere der Maximalvergütung,
ist während der Laufzeit einer SAR-Vereinbarung auch der Abschluss einer weiteren SAR-Vereinbarung möglich.
Herr Achim Weiß erhielt im Geschäftsjahr 2023 insgesamt 2.800.000 SARs. Der Ausübungspreis betrug 18,50 € je Option.
Frau Britta Schmidt erhielt im Geschäftsjahr 2023 insgesamt 270.270 SARs. Der Ausübungspreis betrug 18,50 € je Option.
Herr Dr. Jens-Christian Reich erhielt im Geschäftsjahr 2023 insgesamt 762.000 SARs. Der Ausübungspreis betrug 13,13 € je Option.
Im Geschäftsjahr 2023 waren noch keine SARs ausübbar.
SARs Vorstand |
Anzahl SAR zum 01.01.2023 |
Ausgegeben im Geschäftsjahr 2023 |
Ausübungs-preis |
Ausgeübt im Geschäftsjahr 2023 |
Verfallen im Geschäftsjahr 2023 |
Anzahl SARs zum 31.12.2023 |
Achim Weiß (CEO) |
- |
2.800.000 |
18,50 € |
- |
- |
2.800.000 |
Dr. Jens-Christian Reich (CCO) seit Juli 2023 |
- |
762.000 |
13,13 € |
- |
- |
762.000 |
Britta Schmidt (CFO) |
- |
270.270 |
18,50 € |
- |
- |
270.270 |
1.3 Relativer Anteil einzelner Vergütungselemente
Für das Verhältnis der unter 1.3 dargestellten einzelnen Vergütungskomponenten Festvergütung, STI und LTI der Vorstände zur
individuellen Ziel-Gesamtvergütung sieht das Vergütungssystem einen Rahmen vor.
Für das Verhältnis der einzelnen Vergütungskomponenten Festvergütung, STI und LTI zur individuellen Ziel-Gesamtvergütung gilt
gemäß Vergütungssystem der folgende Rahmen:
Relativer Anteil der Vergütungsbestandteile an der individuellen Gesamtvergütung |
Festvergütung: |
25 % bis 45 % |
STI (Zielbetrag): |
10 % bis 30 % |
LTI (Zielbetrag p.a.): |
35 % bis 65 % |
Das Vergütungssystem sieht daher vor, dass der Anteil der erfolgsabhängigen Vergütung den Anteil der erfolgsunabhängigen Vergütung
übersteigt. Für die Berechnung der jeweiligen Anteile werden die Vergütungskomponenten annualisiert und ins Verhältnis zur
individuellen Ziel-Gesamtvergütung gesetzt.
Bei Vergütungselementen, die auf Grundlage eines LTI-Programms erfolgen, ist bei der Berrechnung des relativen Anteils des
Programms der Zeitraum der vollständigen Erdienung (zur Klarstellung: im aktuellen Programm für den Vorstand sind dies 5 Jahre)
zu berücksichtigen. Entsprechend werden die Zielbeträge aus dem LTI-Programm bei der jährlichen Beurteilung des relativen
Anteils der Zielbeträge der Vergütungskomponenten gleichmäßig auf diesen Zeitraum verteilt. Der Zielbetrag wurde bei der Ausgabe
der SARs durch den Aufsichtsrat festgelegt und ergibt sich aus dem wirtschaftlichen Zielwert des LTIP über den Zeitraum der
vollständigen Erdienung bei unterstellter 100 % Zielerreichung, d. h. eine Steigerung des Aktienkurses um 100 % bezogen auf
den Ausübungspreises und ohne Reduzierung des SAR-Anspruchs durch den ESG-Malus.
Das Jahresfestgehalt (annualisiert) von Herrn Reich liegt leicht unterhalb des durch das Vergütungssystem für den Vorstand
vorgegebenen Zielkorridors für den Anteil der fixen Vergütung. Entsprechend liegt der Anteil der langfristigen variablen Vergütung
leicht oberhalb des Zielkorridors.
Der Anteil der kurzfristigen variablen Vergütung von Herrn Weiß liegt leicht unterhalb des Zielkorridors. Der Anteil der langfristigen
variablen Vergütung liegt leicht oberhalb des Zielkorridors.
Trotz der vorstehend genannten Abweichungen sieht die Gesellschaft aktuell keinen Handlungsbedarf, da die Vergütung von Herrn
Reich damit noch stärker an den Unternehmenserfolg gekoppelt ist, und bei Herrn Weiß die Abweichung vom Zielkorridor innerhalb
der variablen Vergütung nur marginal ist.
in T€ |
Festgehalt (annualisiert) |
STI (100 % Zielerreichung) |
LTI (auf die Berichtsperiode entfallende Laufzeit) |
Anteil Fix/Var |
Achim Weiß (CEO) |
600 |
400 |
10.360 |
5 % / 95 % |
Dr. Jens-Christian Reich (CCO) |
600 |
400 |
2.001 |
20 % / 80 % |
Britta Schmidt (CFO) |
500 |
250 |
1.000 |
29 % / 71 % |
Relativer Anteil einzelner Vergütungselemente an der individuellen Gesamtvergütung |
Festgehalt (annualisiert) |
STI (100 % Zielerreichung) |
LTI (auf die Berichts-periode entfallende Laufzeit) |
Anteil Fix/Var |
Relativer Anteil einzelner Vergütungselemente an der individuellen Gesamtvergütung (berechnet p. a.) gemäß Vergütungssystem
|
25 % bis 45 %
|
10 % bis 30 %
|
35 % bis 65 %
|
|
Dr. Jens-Christian Reich (CCO) |
20 % |
13 % |
67 % |
20 % / 80 % |
Britta Schmidt (CFO) |
29 % |
14 % |
57 % |
29 % / 71 % |
Relativer Anteil einzelner Vergütungselemente an der individuellen Gesamtvergütung gemäß der Sonderregelungen für Achim Weiß
|
5 % bis 10 %
|
5 % bis 10 %
|
80 % bis 90 %
|
|
Achim Weiß (CEO) |
5 % |
4 % |
91 % |
5 % / 95 % |
1.4 Sonstiges
Aufsichtsratsmandate bei Tochtergesellschaften werden den Vorständen nicht vergütet.
Auch wurde keinem Vorstandsmitglied Leistungen von einem Dritten im Hinblick auf seine Tätigkeit als Vorstandsmitglied zugesagt
oder im Geschäftsjahr gewährt. Den Mitgliedern des Vorstands wurden keine Vorschüsse oder Kredite gewährt.
1.5 Share Ownership Guidelines
Das Vergütungssystem für den Vorstand sieht Richtlinien für das Aktieneigentum von Vorstandsmitgliedern („Share Ownership
Guidelines“) vor. Der Chief Executive Officer ist verpflichtet, über den Zeitraum von vier Jahren insgesamt 200 % seines Jahresfestgehalts
in Aktien der Gesellschaft zu investieren. Jedes weitere Vorstandsmitglied ist verpflichtet, über denselben Zeitraum insgesamt
100 % des jeweiligen Jahresfestgehalts in Aktien der Gesellschaft zu investieren („Investitionsbetrag“). Die Vier-Jahres-Frist
berechnete sich entweder nach dem Datum der Erstbestellung oder, im Falle einer Neufassung des Dienst-vertrags, nach dessen
Datum („Stichtag“).
Maßgeblich für die Berechnung des Erfüllens der Haltepflicht ist entweder (i) die Summe aller Anschaffungskosten der zum Stichtag
im Depot befindlichen Aktien des Vorstands oder (ii), falls dieser Wert zum Stichtag höher ist, der durchschnittlich gewichtete
XETRA-Kurs der Aktie multipliziert um die gehaltenen Aktien innerhalb der letzten drei Wochen vor dem Stichtag und der zu
diesem Zeitpunkt jeweilige Investitionsbetrag.
Das Vorstandsmitglied ist nur verpflichtet, den Aufbau der Aktien aus Mitteln vorzunehmen, die ihm entweder (i) in Erfüllung
des zwischen ihm und der Gesellschaft abgeschlossenen IPO Award Agreements (soweit vorhanden) und/oder (ii) aus dem SAR-Programm
netto zugeflossen sind.
Die folgende Tabelle zeigt die jeweilige Erfüllung zum 31.12.2023. Der Erfüllungsgrad wurde jeweils auf Basis des investierten
Volumens (berechnet aus dem Aktienbesitz multipliziert mit dem XETRA-Kurs der Aktie, jeweils zum 31.12.2023) bestimmt, da
das investierte Volumen jeweils die Anschaffungskosten übersteigt.
Gemäß der Share Ownership Guidelines müssen diese erstmals zu den Erfüllungszeitpunkten im Geschäftsjahr 2027 erfüllt werden,
und nur insofern Mittel aus IPO Awards und/oder dem SAR-Programm netto zugeflossen sind.
|
Aktienbesitz 31.12.2023 |
Anschaffungskosten in T€ |
Aktienkurs 31.12.2023 in € |
Investiertes Volumen in T€ |
Investitionsbetrag in T€ gem. Share Ownership Guidelines |
Verpflichtende Erfüllung zum |
Erfüllung zum 31.12.2023 |
Achim Weiß (CEO) |
89.742 |
1.217 |
17,46 € |
1.567 |
1.200 |
07.02.2027 |
131 % |
Dr. Jens-Christian Reich (CCO) |
0 |
- |
17,46 € |
0 |
600 |
30.06.2027 |
0 % |
Britta Schmidt (CFO) |
3.500 |
54 |
17,46 € |
61 |
500 |
07.02.2027 |
12 % |
1.6 Clawback-Klauseln
Das Vergütungssystem sieht Clawback-Regelungen vor, mit der sowohl die an ein Vorstandsmitglied gewährte kurzfristige variable
als auch die an ein Vorstandsmitglied gewährte langfristige variable Vergütung ganz oder teilweise zurückgefordert werden
können, wenn sich herausstellt, dass die Voraussetzungen für deren Erfüllung ganz oder teilweise nicht vorlagen. Der Rückforderungsmöglichkeit
besteht auch nach einer Beendigung des Bestellungs- oder Anstellungsverhältnisses. Ein Entreicherungseinwand des Vorstandsmitglieds
ist ausgeschlossen.
Im Geschäftsjahr 2023 gab es nach Kenntnis von Vorstand und Aufsichtsrat keine Veranlassung für eine Rückforderung oder Reduzierung
von Vergütungen.
1.7 Vergütungsbezogene Rechtsgeschäfte und Abfindungsregelun |