MedNation AG
Bonn
WKN 565360 ISIN DE0005653604
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Der Vorstand der MedNation AG lädt hiermit alle Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung ein, die am Dienstag, dem 18.
Juli 2023, um 14.00 Uhr MESZ in der Deutschen Nationalbibliothek, Adickesallee 1, 60322 Frankfurt am Main, stattfinden wird.
A. Tagesordnung
| 1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses der MedNation AG zum 31. Dezember 2022,
des Lageberichts und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 mit den erläuternden
Berichten zu den Angaben gemäß § 289 a und § 315 a des Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022
Die vorgenannten Unterlagen können auf der Internetseite der Gesellschaft unter
| https://mednation.de/investor-relations/hauptversammlung/ |
eingesehen und abgerufen werden. Sie liegen vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft
in 53117 Bonn, Graurheindorfer Straße 137, zur Einsichtnahme aus. Auf Verlangen werden die Unterlagen jedem Aktionär kostenlos
übersandt. Sie werden auch während der Hauptversammlung zugänglich sein und erläutert werden.
Die Unterlagen dienen der Unterrichtung der Hauptversammlung über das vergangene Geschäftsjahr sowie über die Lage der Gesellschaft
und des Konzerns. Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt ist gemäß den gesetzlichen Vorschriften nicht erforderlich,
da der Aufsichtsrat den Jahresabschluss gebilligt hat und dieser somit bereits festgestellt ist.
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| 2. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022
Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand im Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022
für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
|
| 3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022
Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis
zum 31. Dezember 2022 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
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| 4. |
Wahl eines Mitglieds des Aufsichtsrates
Mit Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 18. Juli 2023 endet die Amtszeit des Vorsitzenden des Aufsichtsrats Herrn
Klaus Dirks. Von der Hauptversammlung ist folglich ein Aufsichtsratsmitglied zu wählen.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß § 96 Abs. 1 AktG aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen und
besteht gemäß § 95 AktG, § 8 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung
ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Die Wiederwahl eines Aufsichtsratsmitglieds ist gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung zulässig.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
| |
Herrn Klaus Dirks, Pensionär, Schloss Holte-Stukenbrock,
|
mit Wirkung ab der Beendigung der Hauptversammlung am 18. Juli 2023 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2025 beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrats
der Gesellschaft zu wählen.
Es ist vorgesehen, dass Herr Klaus Dirks im Falle seiner Wahl erneut als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen
wird. Herr Klaus Dirks verfügt über Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG. Der Wahlvorschlag
berücksichtigt die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele und das für den Aufsichtsrat erarbeitete
Kompetenzprofil. Die Ziele und das Kompetenzprofil sind in der Erklärung zur Unternehmensführung für das Geschäftsjahr 2022
veröffentlicht, die auf der Internetseite der Gesellschaft unter
| https://mednation.de/investor-relations/corporate-governance/ |
eingesehen und abgerufen werden kann.
Herr Klaus Dirks verfügt in hohem Maße über die für die Ausübung des Aufsichtsratsmandats notwendige Erfahrung und Expertise
sowie über die erforderlichen Branchen-, Fach- und Unternehmenskenntnisse. Er ist sowohl mit dem Geschäftsbereich, in dem
die Gesellschaft tätig ist, als auch mit dem Kapitalmarktumfeld vertraut. Herr Klaus Dirks ist nach Einschätzung des Aufsichtsrats
als unabhängig im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex anzusehen. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats steht Herr
Klaus Dirks nicht in persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur Gesellschaft oder deren Konzernunternehmen, zu den Organen
der Gesellschaft oder zu einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär, die gemäß der Empfehlung C.13 des Deutschen
Corporate Governance Kodex offenzulegen sind. Der Aufsichtsrat hat sich vergewissert, dass Herr Klaus Dirks den zu erwartenden
Zeitaufwand im Falle seiner Wahl auch weiterhin aufbringen kann.
Herr Dirks ist Mitglied des Verwaltungsrats der Sparkasse Schloss Holte-Stukenbrock. Er gehört im Übrigen keinen anderen gesetzlich
zu bildenden Aufsichtsräten bzw. vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen an.
Lebenslauf des Herrn Klaus Dirks:
| Geburtsjahr: |
1956 |
| Berufsausbildung: |
Ausbildung zum Bankkaufmann Bankakademie Frankfurt mit Abschluss „Bankfachwirt“
|
| Berufliche Tätigkeit: |
1979 – 1999 |
Deutsche Bank AG |
| |
1999 – 2001 |
Hypo- und Vereinsbank AG (Abteilungsdirektor) |
| |
2002 – 2022 |
Geschäftsführer der Jofo Immobilien GmbH, Schloß Holte-Stukenbrock und Geschäftsführer der ARF Immobilien GmbH, Schloß Holte-Stukenbrock |
| Seit April 2022 |
Pensionär |
|
| 5. |
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die
| |
FRTG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf,
|
zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 zu wählen.
Gemäß Artikel 16 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rats vom 16. April 2014 über
spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses
2005/909/EG der Kommission empfiehlt der Aufsichtsrat, zugleich in seiner Eigenschaft als Prüfungsausschuss gemäß § 107 Abs.
4 Satz 2 AktG, für die genannten Prüfungsleistungen das Prüfungsmandat der FRTG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf,
zu erneuern.
Der Aufsichtsrat erklärt, zugleich in seiner Eigenschaft als Prüfungsausschuss gemäß § 107 Abs. 4 Satz 2 AktG, dass seine
Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel
im Sinne von Artikel 16 Abs. 6 der vorgenannten Verordnung (EU) Nr. 537/2014 vom 16. April 2014 auferlegt wurde.
|
| 6. |
Beschlussfassung über die Billigung des gemäß § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022
Gemäß § 162 AktG erstellen der Vorstand und der Aufsichtsrat jährlich einen Bericht über die im letzten Geschäftsjahr jedem
einzelnen gegenwärtigen oder früheren Mitglied des Vorstands und des Aufsichtsrats gewährte und geschuldete Vergütung (Vergütungsbericht)
und legen diesen Vergütungsbericht der Hauptversammlung gemäß § 120 a Abs. 4 AktG zur Billigung vor.
Der vom Vorstand und vom Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 erstellte Vergütungsbericht
wurde gemäß den Vorgaben des § 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer geprüft. Der vom Abschlussprüfer erstellte Vermerk
ist dem Vergütungsbericht beigefügt.
Der Vergütungsbericht nebst Vermerk des Abschlussprüfers ist in Abschnitt B dieser Einladung abgedruckt und auch auf der Webseite der Gesellschaft unter
| https://mednation.de/investor-relations/corporate-governance/ |
einzusehen.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, den gemäß § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 zu billigen.
|
B. Weitere Unterlagen zur Hauptversammlung
Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 (zu Tagesordnungspunkt
6)
Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022
Der Vorstand und der Aufsichtsrat erstellen gemäß § 162 AktG jährlich einen klaren und verständlichen Bericht über die im
letzten Geschäftsjahr jedem einzelnen gegenwärtigen und früheren Mitglied des Vorstands und des Aufsichtsrats von der Gesellschaft
und von Unternehmen desselben Konzerns gewährte und geschuldete Vergütung.
Vergütung des Vorstands
Die Vergütung des Vorstands entspricht dem vom Aufsichtsrat am 16. Dezember 2021 beschlossenen Vergütungssystem, das der Hauptversammlung
am 12. Juli 2022 zur Billigung gemäß § 120 a Abs. 1 AktG vorgelegt wird. Seit dem 01. Juni 2021 ist nur ein Vorstandsmitglied
bestellt.
Der Vorstand erhält für seine Tätigkeit eine jährliche feste erfolgsunabhängige Vergütung, die in zwölf gleichen monatlichen
Raten jeweils nachträglich zum Ende eines Monats ausgezahlt wird. Eine variable erfolgsabhängige Vergütung ist derzeit nicht
zugesagt. Als Nebenleistungen sind Zuschüsse zu Vorsorgeversicherungen und die Einbeziehung in die von der Gesellschaft unterhaltene
D&O-Versicherung vereinbart.
Gewährte und geschuldete Vergütung für im Geschäftsjahr 2022 aktive Mitglieder des Vorstands
Die gewährte Vergütung wird gemäß der zahlungsorientierten Sichtweise dargestellt. Eine Vergütung ist sonach gewährt, wenn
sie dem Vorstandsmitglied tatsächlich zufließt und damit in sein Vermögen übergeht.
(in Tausend €)
|
|
Dr. Markus-Michael Küthmann (bis 20.10.2021)
|
Lothar Lotzkat (bis 31.05.2021)
|
Dirk Isenberg (seit 20.10.2021)
|
| 2022 |
2021 |
2022 |
2021 |
2022 |
2021 |
| abs. |
% |
abs. |
% |
abs. |
% |
abs. |
% |
abs. |
% |
abs. |
% |
|
MedNation AG
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Summe
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| |
Festvergütung |
- |
- |
55 |
20,8 |
- |
- |
85 |
100,0 |
240 |
100,0 |
49 |
100,0 |
| |
Nebenleistungen |
- |
- |
20 |
7,6 |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
| |
Variable Vergütung |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
|
Konzerngesellschaften
|
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|
|
Summe
|
|
|
|
|
|
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|
|
|
|
|
|
| |
Festvergütung |
- |
- |
189 |
71,6 |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
./. |
./. |
| |
Nebenleistungen |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| |
Variable Vergütung |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
|
|
|
Gesamtvergütung
|
- |
- |
264 |
100,0 |
- |
- |
204 |
100,0 |
240 |
100,0 |
49 |
100. |
|
Erreichbare Maximalvergütung
|
- |
|
327 |
|
- |
|
235 |
|
240 |
|
240 |
|
Weitere Angaben zur Vergütung der Vorstandsmitglieder
Keinem Vorstandsmitglied wurden von einem Dritten Leistungen im Hinblick auf seine Tätigkeit als Vorstandsmitglied zugesagt
oder im Geschäftsjahr 2022 gewährt.
Dem Vorstandsmitglied wurden keine Leistungen für den Fall der vorzeitigen Beendigung seiner Tätigkeit zugesagt. Dem Vorstandsmitglied
wurden keine Leistungen für den Fall der regulären Beendigung seiner Tätigkeit zugesagt.
Dem ehemaligen Vorstandsmitglied Herrn Dr. Küthmann wurden nach seinem Ausscheiden am 20. Oktober 2021 im Geschäftsjahr 2022
nachträgliche Bezüge in Höhe von 83 TEUR ausgezahlt. Bis zum 30. September 2022 hat er noch Bezüge einer Tochtergesellschaft
in Höhe von 142 TEUR erhalten.
Die Bezüge des ehemaligen Vorstandsmitglieds Herrn Dr. Crovisier belaufen sich auf 34 TEUR (Vorjahr: 50 TEUR).
Tantieme
Herr Isenberg hat bis zum 31. Dezember 2022 keine Tantiemen-Vereinbarung. Ab dem Jahr 2024 erhält er eine leistungs- und erfolgsbezogene
Brutto-Tantieme (variable Vergütung). Die Höhe und Berechnungsgrundlage für die Folgejahre wird bis zum 30. September 2023
mit dem Aufsichtsrat vereinbart.
Aufgrund des Konzernjahresfehlbetrages für das Geschäftsjahr 2022 entfallen die Tantiemen. Für das Geschäftsjahr 2023 werden
keine Tantiemen vereinbart.
1. Vergütung des Aufsichtsrats
Die Vergütung des Aufsichtsrats wird gemäß § 21 Absatz 2 der Satzung von der Hauptversammlung der Gesellschaft festgesetzt.
Die folgende, derzeit gültige Vergütungsregelung wurde von der Hauptversammlung am 12. Juli 2022 zu Tagesordnungspunkt 11
beschlossen:
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für die Dauer ihrer Tätigkeit neben dem Ersatz ihrer Auslagen eine feste Grundvergütung
von jährlich 26.000 Euro. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält für seine Tätigkeit zudem einen jährlichen Aufschlag in
Höhe von 100 % der Grundvergütung, der stellvertretende Vorsitzende erhält für seine Tätigkeit einen jährlichen Aufschlag
in Höhe von 50°% der Grundvergütung. Die von einem Aufsichtsratsmitglied in Rechnung gestellte Umsatzsteuer wird in jeweiliger
gesetzlicher Höhe zusätzlich gezahlt. Ist das Mitglied des Aufsichtsrats nicht das gesamte Geschäftsjahr im Amt, erhält es
die vorgenannte Vergütung zeitanteilig. Die Vergütung ist innerhalb von vier Wochen nach Billigung des Jahresabschlusses durch
den Aufsichtsrat zahlbar.
Gewährte und geschuldete Vergütung für im Geschäftsjahr 2022 aktive Mitglieder des Aufsichtsrats
(in Tausend €)
|
|
Vergütung 2022 |
Vergütung 2021 |
Klaus Dirks
Vorsitzender seit 19.05.2021 Stellvertretender Vorsitzender bis 19.05.2021
|
52 |
47 |
Prof. Dr. Gabriele Buchholz
Stellvertretende Vorsitzende seit 07.07.2021 seit 07.07.2021
|
46 |
19 |
Robert Fortmeier
Seit 07.07.2021
|
26 |
13 |
Jörg Karsten Leue
Vorsitzender bis 19.05.2021 bis 07.07.2021
|
0 |
23 |
Doris Mücke
Stellvertretender Vorsitzender ab19.05.2021 bis 07.07.2021 bis 07.07.2021
|
0 |
15 |
Bis 2019 wurde die Vergütung des Aufsichtsrats zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgezahlt. Aufgrund des Urteils vom
27. November 2019 VR 23/19, VR 62/17 des Bundesfinanzhofes haben die obersten Finanzbehörden am 08. Juli.2021 bekannt gegeben,
dass Aufsichtsräte die eine feste vereinbarte Aufsichtsratvergütung erhalten keine Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes
sind und somit nicht mehr der Umsatzsteuer unterliegen. Fällt ein Aufsichtsratsmitglied nicht unter diese Regelung wird die
Aufsichtsratvergütung mit Umsatzsteuer ausbezahlt. Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat nicht während eines vollen
Geschäftsjahres angehören, erhalten die Vergütung zeitanteilig entsprechend der Dauer ihrer Aufsichtsratszugehörigkeit. Den
Aufsichtsratsmitgliedern werden außerdem Spesen und Auslagen erstattet. Darüber hinaus sind die Aufsichtsratsmitglieder in
eine von der Gesellschaft unterhaltene D&O-Versicherung einbezogen.
2. Vergleichende Darstellung der Ertragsentwicklung und der jährlichen Veränderungen der Gesamtvergütung
Die folgende Tabelle (Gesamtvergütung) zeigt einen Vergleich der prozentualen Veränderung der Gesamtvergütung der Mitglieder
des Vorstands und des Aufsichtsrates mit der Ertragsentwicklung der Unternehmensgruppe der MedNation Aktiengesellschaft.
(in Tausend €)
|
|
2018 |
2019 |
% |
2020 |
% |
2021 |
% |
2022 |
% |
| Gesamtvergütung Aufsichtsrat |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| Klaus Dirks |
./. |
./. |
|
6 |
|
47 |
*) |
47 |
*) |
| Prof. Dr. oec. Gabriele Buchholz |
./. |
./. |
|
./. |
|
./. |
|
46 |
*) |
| Robert Fortmeier |
./. |
./. |
|
./. |
|
13 |
|
26 |
*) |
| Jörg Karsten Leue |
62 |
62 |
0,0 |
56 |
*) |
23 |
*) |
./. |
*) |
| Doris Mücke |
45 |
46 |
0,0 |
32 |
*) |
15 |
*) |
./. |
*) |
| Sigurd Roch |
31 |
31 |
0,0 |
23 |
*) |
./. |
*) |
./. |
*) |
| Gesamtvergütung Vorstand |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| Dirk Isenberg |
./. |
./. |
|
./. |
|
49 |
*) |
240 |
*) |
| Dr. Markus-Michael Küthmann |
270 |
270 |
0 |
270 |
0,0 |
264 |
*) |
./. |
*) |
| Lothar Lotzkat |
204 |
204 |
0 |
204 |
0,0 |
85 |
*) |
./. |
*) |
| Durchschnittliche Vergütung Arbeitnehmer |
49 |
50 |
2,0 |
52 |
4,0 |
54 |
3,7 |
57 |
5,6 |
| Ertragsentwicklung |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| Konzernumsatz |
49.318 |
48.451 |
-1,7 |
35.477**) |
-26,8 |
35.801 |
0,9 |
37.549 |
4,9 |
| Konzernergebnis vor Steuern |
-597 |
-74 |
|
-1.193 |
|
-4.102 |
|
-1.724 |
|
| Konzernjahres-fehlbetrag |
-1.110 |
-681 |
|
-1.312 |
|
-4.220 |
|
-.1.848 |
|
*) Keine Berechnung, aufgrund der anteiligen Vergütung
**) Entkonsolidierung von Eifelhöhen-Klinik Marmagen GmbH i.L.
Bonn, den 20. April 2023
MedNation AG
Der Vorstand
Dirk Isenberg
Der Aufsichtsrat
Klaus Dirks (Vorsitzender)
Vermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über die Prüfung des Vergütungsberichts nach § 163 Abs. 3 AktG
An die MedNation AG, Bonn
Prüfungsurteil
Wir haben den Vergütungsbericht der MedNation AG (vormals: Eifelhöhen-Klinik AG), Bonn, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar
bis zum 31. Dezember 2022 daraufhin formell geprüft, ob die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG im Vergütungsbericht gemacht
wurden. In Einklang mit § 162 Abs. 3 AktG haben wir den Vergütungsbericht nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung sind im beigefügten Vergütungsbericht in allen wesentlichen Belangen die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden. Unser Prüfungsurteil erstreckt sich nicht auf den Inhalt des Vergütungsberichts.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung des Vergütungsberichts in Übereinstimmung mit § 162 Abs. 3 AktG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Die Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 Abs. 3 AktG (IDW PS 870 (08.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach dieser Vorschrift und diesem Standard ist im Abschnitt „Verantwortung des Wirtschaftsprüfers“
unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir haben als Wirtschaftsprüferpraxis die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet. Die Berufspflichten gemäß der Wirtschaftsprüferordnung und der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer einschließlich
der Anforderungen an die Unabhängigkeit haben wir eingehalten.
Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats
Der Vorstand und der Aufsichtsrat sind verantwortlich für die Aufstellung des Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen
Angaben, der den Anforderungen des § 162 AktG entspricht. Ferner sind sie verantwortlich für die internen Kontrollen, die
sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Verantwortung des Wirtschaftsprüfers
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob im Vergütungsbericht in allen wesentlichen Belangen
die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden sind, und hierüber ein Prüfungsurteil in einem Vermerk abzugeben.
Wir haben unsere Prüfung so geplant und durchgeführt, dass wir durch einen Vergleich der im Vergütungsbericht gemachten Angaben
mit den in § 162 Abs. 1 und 2 AktG geforderten Angaben die formelle Vollständigkeit des Vergütungsberichts feststellen können.
In Einklang mit § 162 Abs. 3 AktG haben wir die inhaltliche Richtigkeit der Angaben, die inhaltliche Vollständigkeit der einzelnen
Angaben oder die angemessene Darstellung des Vergütungsberichts nicht geprüft.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, den Vergütungsbericht unter Berücksichtigung der Kenntnisse
aus der Abschlussprüfung zu lesen und dabei für Anzeichen aufmerksam zu bleiben, ob der Vergütungsbericht irreführende Darstellungen
in Bezug auf die inhaltliche Richtigkeit der Angaben, die inhaltliche Vollständigkeit der einzelnen Angaben oder die angemessene
Darstellung des Vergütungsberichts der MedNation AG, Bonn, enthält.
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine solche irreführende Darstellung
vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten.
Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Düsseldorf, den 20. April 2023
FRTG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
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