RENK Group AG
Augsburg
ISIN: DE000RENK730 Wertpapier-Kennnummer: RENK73
Eindeutige Kennung des Ereignisses: GMETR3NK24BS
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Hiermit laden wir die Aktionärinnen und Aktionäre der RENK Group AG zur ordentlichen Hauptversammlung ein. Die ordentliche
Hauptversammlung findet statt am
Mittwoch, 26. Juni 2024, 10:00 Uhr Mitteleuropäische Sommerzeit (MESZ),
als virtuelle Hauptversammlung gemäß § 118a Abs. 1 Satz 1 AktG. Eine physische Präsenz der Aktionäre* und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) am Ort der Hauptversammlung
ist ausgeschlossen.
* Sämtliche Personenbezeichnungen in diesem Dokument gelten für alle Geschlechter gleichermaßen, auch wenn aus Gründen der
besseren Lesbarkeit eine männliche Bezeichnung verwendet wird.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die RENK Group AG und den Konzern
sowie des Berichts des Aufsichtsrats
Die vorstehend genannten Unterlagen für das Geschäftsjahr 2023, der Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie ein
erläuternder Bericht zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB sind von der Einberufung an sowie auch während der vollständigen
Dauer der Hauptversammlung über die folgende Internetseite zugänglich:
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2023 am 26. März 2024 gebilligt. Der
Jahresabschluss ist damit festgestellt. Der Jahresabschluss und die weiteren Unterlagen sind daher zugänglich zu machen, ohne
dass es einer Beschlussfassung der Hauptversammlung unter Tagesordnungspunkt 1 bedarf.
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 war die RENK Group AG noch nicht börsennotiert. Ein Vergütungsbericht nach Maßgabe von § 162
AktG wird daher erstmals im kommenden Jahr für das Berichtsjahr 2024 erstellt.
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2. |
Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2023 ausgewiesenen Bilanzgewinn von EUR
30.000.000,00 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,30 je dividendenberechtigter Stückaktie: |
EUR |
30.000.000,00 |
Einstellung in Gewinnrücklagen: |
EUR |
0,00 |
Vortrag auf neue Rechnung: |
EUR |
0,00 |
Bilanzgewinn: |
EUR |
30.000.000,00 |
Dieser Beschlussvorschlag basiert auf dem zum 31. Dezember 2023 dividendenberechtigten Grundkapital in Höhe von EUR 100.000.000,00,
eingeteilt in 100.000.000 Stückaktien. Bis zum Gewinnverwendungsbeschluss der Hauptversammlung kann sich die Zahl der dividendenberechtigten
Aktien verringern. In diesem Fall werden Vorstand und Aufsichtsrat in der Hauptversammlung einen angepassten Beschlussvorschlag
unterbreiten, der ebenfalls eine Ausschüttung von EUR 0,30 je dividendenberechtigter Stückaktie sowie den Vortrag des Restbetrags
auf neue Rechnung vorsieht.
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3. |
Entlastung der Geschäftsführer der RENK Holding GmbH
Die RENK Group AG ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der RENK Holding GmbH mit dem Sitz in Augsburg, vormals eingetragen
im Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg unter HRB 37339. Die formwechselnde Umwandlung wurde von der Gesellschafterversammlung
der RENK Holding GmbH am 12. September 2023 beschlossen und mit ihrer Eintragung in das Handelsregister am 13. September 2023
wirksam.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Geschäftsführern der RENK Holding GmbH für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu
erteilen.
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4. |
Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder der RENK Holding GmbH
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Aufsichtsratsmitgliedern der RENK Holding GmbH für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung
zu erteilen.
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5. |
Entlastung der Vorstandsmitglieder
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vorstandsmitgliedern der RENK Group AG für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu
erteilen.
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6. |
Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Aufsichtsratsmitgliedern der RENK Group AG für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung
zu erteilen.
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7. |
Wahl des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024, des Prüfers für den Halbjahresfinanzbericht zum
30. Juni 2024 sowie des Prüfers des (Konzern-)Nachhaltigkeitsberichts
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, wie folgt zu beschließen:
a) |
Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, wird bestellt zum Jahresabschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2024 sowie zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts zum 30. Juni 2024.
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b) |
Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, wird bestellt zum Prüfer des (Konzern-)Nachhaltigkeitsberichts
für das Geschäftsjahr 2024.
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Die Wahl zum Prüfer des (Konzern-)Nachhaltigkeitsberichts erfolgt vorsorglich für den Fall, dass der deutsche Gesetzgeber
in Umsetzung von Art. 37 Abschlussprüfer-RL 2006/43/EG i.d.F. der CSRD (EU) 2022/2464 vom 14. Dezember 2022 eine ausdrückliche
Wahl des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts durch die Hauptversammlung verlangen sollte, die Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts
also nach dem deutschen Umsetzungsrecht nicht ohnehin dem Abschlussprüfer obliegen sollte.
Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine
die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 Abschlussprüfer-VO (EU) 537/2014 auferlegt wurde.
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8. |
Wahlen zum Aufsichtsrat sowie Wahl eines Ersatzmitglieds
Das Aufsichtsratsmitglied Dr. Rainer Martens hat sein Mandat zum 22. Februar 2024 niedergelegt. Durch Beschluss des Amtsgerichts
Augsburg wurde Herr Florian Hohenwarter zum Aufsichtsratsmitglied bestellt. Die gerichtliche Bestellung von Herrn Florian
Hohenwarter ist zeitlich bis zur nächsten Hauptversammlung beschränkt.
Für den Wahlkandidaten Herrn Florian Hohenwarter soll Herr Dr. Axel Scheibel als Ersatzmitglied bestellt werden.
Darüber hinaus hat Frau Swantje Conrad, die Vorsitzende des Prüfungsausschusses, sich entschlossen, mit Wirkung zum Ablauf
der ordentlichen Hauptversammlung am 26. Juni 2024 aus dem Aufsichtsrat auszuscheiden.
Es sind daher zwei Neuwahlen zum Aufsichtsrat sowie die Wahl eines Ersatzmitglieds durchzuführen. Dies soll jeweils im Wege
der Einzelwahl erfolgen.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, in den Aufsichtsrat der RENK Group AG zu wählen:
a) |
Herrn Florian Hohenwarter, Geschäftsführer (Chief Operating Officer) der KNDS Deutschland Verwaltungs GmbH als Komplementärin der KNDS Deutschland
GmbH & Co. KG, München, wohnhaft in Grafenau, für die Zeit ab Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2024 bis zur Beendigung
derjenigen Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2027 beschließt (d.h. für eine
Dauer von rund vier Jahren),
|
b) |
Frau Karin Sonnenmoser, Mitglied des Aufsichtsrats und Vorsitzende des Prüfungsausschusses der INNIO Jenbacher GmbH & Co OG, Jenbach, Österreich,
und Mitglied des Verwaltungsrats und Vorsitzende des Prüfungsausschusses der u-blox AG, Thalwil, Schweiz, sowie Senior Advisor
bei Advent International GmbH, Frankfurt, wohnhaft in Bildstein, Österreich, für die Zeit ab Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung
2024 bis zur Beendigung derjenigen Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2027
beschließt (d.h. für eine Dauer von rund vier Jahren).
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Darüber hinaus schlägt der Aufsichtsrat vor, als Ersatzmitglied für Herrn Florian Hohenwarter zu wählen:
c) |
Herrn Dr. Axel Scheibel, Geschäftsführer (Chief Technology Officer) der KNDS Deutschland Verwaltungs GmbH als Komplementärin der KNDS Deutschland
GmbH & Co. KG, München, wohnhaft in Niestetal-Heiligenrode, für die Zeit ab Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2024
bis zur Beendigung derjenigen Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2027 beschließt
(d.h. für eine Dauer von rund vier Jahren).
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Diese Wahlvorschläge beruhen auf Vorschlägen des Nominierungsausschusses, berücksichtigen die vom Aufsichtsrat beschlossenen
Ziele für seine Zusammensetzung und streben die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils an.
Frau Karin Sonnenmoser verfügt über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung im Sinne von § 100
Abs. 5 Halbs. 1 AktG. Im Falle ihrer Wahl beabsichtigt Frau Sonnenmoser, für eine Mitgliedschaft und den Vorsitz im Prüfungsausschuss
des Aufsichtsrats zu kandidieren.
Der Aufsichtsrat hat sich bei den drei Kandidaten versichert, dass sie den für das Amt zu erwartenden Zeitaufwand erbringen
können.
Die Lebensläufe der drei Kandidaten, einschließlich der Angaben nach § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG und C.13 DCGK, finden Sie im
Abschnitt „Ergänzende Angaben zu Punkt 8: Wahlen zum Aufsichtsrat sowie Wahl eines Ersatzmitglieds“ dieser Einberufungsunterlage.
Hinweise zur Zusammensetzung des Aufsichtsrats:
Der Aufsichtsrat der RENK Group AG setzt sich gemäß § 96 Abs. 1, § 101 Abs. 1 AktG, § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MitbestG und §
10 Abs. 1 der Satzung aus insgesamt zwölf Mitgliedern zusammen, davon je sechs Anteilseigner- und Arbeitnehmervertreter.
Gemäß § 96 Abs. 2 Satz 1 AktG müssen im Aufsichtsrat der RENK Group AG Frauen und Männer jeweils mit einem Anteil von mindestens
30% vertreten sein. Die Anteilseignerseite hat der Gesamterfüllung der Mindestanteile durch den Aufsichtsrat widersprochen.
Dies hat zur Folge, dass der Mindestanteil von 30% Frauen und 30% Männern für die Anteilseigner- und die Arbeitnehmerseite
im Aufsichtsrat getrennt zu erfüllen ist (§ 96 Abs. 2 Satz 3 AktG). Dabei ist auf volle Personenzahlen mathematisch auf- bzw.
abzurunden. Somit müssen dem Aufsichtsrat der RENK Group AG auf Anteilseigner- sowie auf Arbeitnehmerseite jeweils mindestens
zwei Frauen und mindestens zwei Männer angehören.
Die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats tragen diesen Vorgaben Rechnung.
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9. |
Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder
§ 120a Abs. 1 Satz 1 AktG sieht vor, dass die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft über die Billigung des vom
Aufsichtsrat vorgelegten Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder beschließt, und zwar bei jeder wesentlichen Änderung
des Vergütungssystems, mindestens jedoch alle vier Jahre. Dem entspricht es, dass die diesjährige Hauptversammlung nach dem
Börsengang der Gesellschaft vom 7. Februar 2024 erstmalig über die Billigung des Vergütungssystems zu beschließen hat.
Das vom Aufsichtsrat beschlossene Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder der RENK Group AG findet sich mit seinem vollständigen
Inhalt im Abschnitt „Ergänzende Angaben zu Punkt 9: System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder“ dieser Einberufungsunterlage.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, wie folgt zu beschließen:
Das vom Aufsichtsrat beschlossene und mit der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2024 bekanntgemachte System zur
Vergütung der Vorstandsmitglieder der RENK Group AG wird gebilligt.
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10. |
Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
§ 113 Abs. 3 AktG bestimmt, dass bei börsennotierten Gesellschaften die Hauptversammlung mindestens alle vier Jahre über die
Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder Beschluss zu fassen hat. Dabei ist auch ein Beschluss zulässig, der die bestehende Vergütung
bestätigt. Dem entspricht es, dass die diesjährige Hauptversammlung nach dem Börsengang der Gesellschaft vom 7. Februar 2024
erstmalig gemäß § 113 Abs. 3 AktG über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder zu beschließen hat.
Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ist in § 15 der Satzung geregelt. Danach erhalten die Aufsichtsratsmitglieder für
ihre Tätigkeit eine feste jährliche Vergütung, deren Höhe im Einzelnen von den übernommenen Aufgaben im Aufsichtsrat bzw.
in dessen Ausschüssen abhängt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats und der Ausschüsse erhalten außerdem ein Sitzungsgeld. Eine
variable Vergütung, die vom Erreichen bestimmter Erfolge bzw. Ziele abhängt, ist für die Aufsichtsratsmitglieder nicht vorgesehen.
Eine nähere Beschreibung des hinter dieser Satzungsregelung stehenden Vergütungssystems findet sich im Abschnitt „Ergänzende
Angaben zu Punkt 10: Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder“ dieser Einberufungsunterlage.
Vorstand und Aufsichtsrat sind der Auffassung, dass die bestehenden Vergütungsregelungen für die Aufsichtsratsmitglieder im
Interesse der RENK Group AG liegen und in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben der Aufsichtsratsmitglieder und zur
Lage der RENK Group AG stehen und daher unverändert bleiben sollen. Die Vergütungsregelungen berücksichtigen zudem die Empfehlungen
und Anregungen des DCGK für die Vergütung von Aufsichtsratsmitgliedern.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen:
Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder der RENK Group AG gemäß § 15 der Satzung, einschließlich des ihr zugrundeliegenden,
mit der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2024 bekanntgemachten Vergütungssystems, wird bestätigt.
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* * * * *
Ergänzende Angaben zu Punkt 8: Wahlen zum Aufsichtsrat sowie Wahl eines Ersatzmitglieds
Unter Tagesordnungsunkt 8 sind Wahlen zum Aufsichtsrat sowie die Wahl eines Ersatzmitglieds vorgesehen. Im Folgenden finden
Sie die Lebensläufe der Kandidaten, einschließlich der Angaben nach § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG und C.13 DCGK:
Florian Hohenwarter
Geschäftsführer (Chief Operating Officer) der KNDS Deutschland Verwaltungs GmbH als Komplementärin der KNDS Deutschland GmbH
& Co. KG, München
Wohnhaft in Grafenau
Gerichtlich bestelltes Mitglied des Aufsichtsrats der RENK Group AG seit Februar 2024
Herr Florian Hohenwarter (48) wurde in Regensburg, Deutschland, geboren.
Herr Hohenwarter hat einen Abschluss als Diplom-Ingenieur Elektrotechnik der Dualen Hochschule Baden-Württemberg. Er begann
seine berufliche Laufbahn 1999 bei der Mercedes-Benz AG PKW im Qualitätsmanagement. Von 2001 bis 2019 war er bei der Mercedes-Benz
AG PKW in verschiedenen Funktionen im In- und Ausland tätig, darunter die Leitung des globalen Quality Engineering Centers,
leitende Operations-Funktionen im Rahmen des Hochlaufes des Mercedes-Benz Werks Peking, die Leitung des Supply Chain Managements
Mercedes-Benz PKW große Baureihen sowie die Leitung des Produktionsnetzwerks Komponenten und Strukturteile Guss/Schmiede Mercedes-Benz
PKW. Bei der Mercedes-Benz AG leitete Herr Hohenwarter zuletzt die Produktion Europa/Afrika PKW. Seit April 2023 ist er Chief
Operating Officer der KNDS Deutschland (KNDS Deutschland Verwaltungs GmbH als Komplementärin der KNDS Deutschland GmbH & Co.
KG). Im Februar 2024 wurde er durch gerichtlichen Beschluss zum Mitglied des Aufsichtsrats der RENK Group AG ernannt.
Weitere aktuelle Mandate:
Geschäftsführer- oder Vorstandsmandate:
• |
Geschäftsführer der KNDS Deutschland Verwaltungs GmbH als Komplementärin der KNDS Deutschland GmbH & Co. KG
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Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien:
Frühere Mandate:
• |
Aufsichtsratsvorsitzender der MB Manufacturing Hungary (2019 bis 2023)
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• |
Mitglied des Aufsichtsrats der MB Südafrika (2019 bis 2023)
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Darüber hinaus war Herr Florian Hohenwarter in den letzten fünf Jahren nicht Mitglied eines Verwaltungs-, Management- oder
Aufsichtsorgans einer anderen Gesellschaft oder Partnerschaft außerhalb der RENK Gruppe.
Erklärung nach C.13 DCGK:
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen keine für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung maßgebenden persönlichen
oder geschäftlichen Beziehungen des vorgeschlagenen Kandidaten zur RENK Group AG oder deren Konzerngesellschaften, den Organen
der RENK Group AG oder einem direkt oder indirekt mit mehr als 10% der stimmberechtigten Aktien an der RENK Group AG beteiligten
Aktionär.
Herr Hohenwarter ist Geschäftsführer der KNDS Deutschland Verwaltungs GmbH, die wiederum Komplementärin der KNDS Deutschland
GmbH & Co. KG ist. Beide Gesellschaften gehören zum Konzern eines Aktionärs der RENK Group AG. Dieser Aktionär ist KNDS N.V.
mit Sitz in Amsterdam, Niederlande. Zum Zeitpunkt dieser Einladung liegt die Beteiligung von KNDS N.V. unterhalb der Schwelle
von 10% der stimmberechtigten Aktien.
Der Kandidat ist nach Einschätzung der Anteilseignerseite im Aufsichtsrat als unabhängig im Sinne des DCGK anzusehen.
Karin Sonnenmoser
Mitglied des Aufsichtsrats und Vorsitzende des Prüfungsausschusses der INNIO Jenbacher GmbH & Co OG, Jenbach, Österreich,
und Mitglied des Verwaltungsrats und Vorsitzende des Prüfungsausschusses der u-blox AG, Thalwil, Schweiz, sowie Senior Advisor
bei Advent International GmbH, Frankfurt
Wohnhaft in Bildstein (Österreich)
Frau Karin Sonnenmoser (54) wurde in Biberach/Riss, Deutschland, geboren.
Nach dem Abschluss als Diplom-Kauffrau von der Universität Augsburg und als Master of Business Administration (MBA) von der
University of Dayton, Ohio, USA begann Karin Sonnenmoser 1995 bei der Volkswagen AG und hatte in den insgesamt 19 Jahren im
Konzern diverse Geschäftsführungspositionen inne.
Sie begann ihre berufliche Laufbahn 1995 als Trainee bei der Volkswagen AG und verbrachte einige Zeit bei SEAT S.A., Barcelona,
Spanien, im Bereich Accounting. Von 1996 bis 2014 war sie bei Volkswagen in verschiedenen Funktionen tätig, zunächst bis 2002
insbesondere in den Bereichen Accounting und Controlling u.a. in der Ergebnisplanung und -analyse der Marke VW Pkw weltweit
sowie in SAP-Implementierungsprojekten. Sodann hatte sie bis 2006 die Leitung des Generalsekretariats der Markengruppe Volkswagen
und des Vorstandsvorsitzenden der Volkswagen AG inne. Anschließend war sie bis 2010 bei der AutoVision GmbH, Wolfsburg, als
Geschäftsführerin für Finanz, Beschaffung, IT und venture capital tätig und übernahm dann den Vorsitz der Geschäftsführung
der AutoVision GmbH und war zugleich Mitglied des Top-Managements der Volkswagen AG. Von 2010 bis 2014 war Frau Sonnenmoser
Geschäftsführerin Finanz and Controlling bei der Volkswagen Sachsen GmbH, der Gläsernen Manufaktur GmbH, Dresden, sowie kaufmännische
Geschäftsführerin des VW Bildungsinstitut GmbH, Zwickau.
Von 2014 bis 2018 verantwortete sie als Group Finanzvorstand (Chief Financial Officer) der Zumtobel Group AG, Dornbirn, Österreich,
und von 2019 bis 2021 als Finanzvorstand (Chief Financial Officer) der CECONOMY AG, Düsseldorf, insbesondere die Bereiche
Finance und Controlling sowie Beschaffung und IT. Seit Juli 2023 war Frau Sonnenmoser als Senior Advisor bei Aurelius, München,
tätig und übernahm in diesem Zusammenhang als CFO der LSG Group die eigenständige Positionierung der Unternehmensteile in
den USA und Irland. Nach erfolgreicher Positionierung schied Frau Sonnenmoser im April 2024 wieder aus der LSG aus.
Durch Ihre Tätigkeiten als Vorstand und Aufsichtsratsmitglied verfügt Karin Sonnenmoser über Restrukturierungserfahrungen
in diversen Industrien sowie im Retail und Healthcare-Bereich sowohl in konzern- als auch in mittelständisch/familiengeführten
Unternehmen. Ihre Schwerpunkte liegen neben dem Finanz- und Corporate Governance Know-how auf Prozessoptimierungen durch Digitalisierung,
Mergers & Acquisitions sowie der Ausgestaltung von ESG im Unternehmen.
Frau Karin Sonnenmoser verfügt über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung im Sinne von § 100
Abs. 5 Halbs. 1 AktG. Im Falle ihrer Wahl beabsichtigt Frau Sonnenmoser, für eine Mitgliedschaft und den Vorsitz im Prüfungsausschuss
des Aufsichtsrats zu kandidieren.
Weitere aktuelle Mandate:
Geschäftsführer- oder Vorstandsmandate:
Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien:
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Mitglied des Aufsichtsrats und Vorsitzende des Prüfungsausschusses der INNIO Jenbacher GmbH & Co OG, Jenbach, Österreich
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Mitglied des Verwaltungsrats und Vorsitzende des Prüfungsausschusses der u-blox AG, Thalwil, Schweiz
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Frühere Mandate:
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Geschäftsführerin (Chief Financial Officer) der LSG Airline Catering & Retail GmbH, Neu-Isenburg (2023 bis 2024)
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• |
Mitglied des Aufsichtsrats und Mitglied des Prüfungsausschusses der Leoni AG, Nürnberg (2022 bis 2023)
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• |
Mitglied des Verwaltungsrats und Mitglied des Prüfungsausschusses der Swiss Steel Group AG, Luzern, Schweiz (2020 bis 2022)
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• |
Mitglied des Aufsichtsrats und Vorsitzende des Prüfungsausschusses der Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH, Berlin (2014
bis 2020)
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• |
Mitglied des Aufsichtsrats der Schweizer Electronic AG, Rottweil (2016 bis 2019)
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• |
Mitglied des Aufsichtsrats der Extessy AG, Wolfsburg (2007 bis 2009)
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• |
Mitglied des Beirats der carmeq GmbH, Berlin (2007 bis 2009)
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Darüber hinaus war Frau Karin Sonnenmoser in den letzten fünf Jahren nicht Mitglied eines Verwaltungs-, Management- oder Aufsichtsorgans
einer anderen Gesellschaft oder Partnerschaft außerhalb der RENK Gruppe.
Erklärung nach C.13 DCGK:
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen keine für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung maßgebenden persönlichen
oder geschäftlichen Beziehungen der vorgeschlagenen Kandidatin zur RENK Group AG oder deren Konzerngesellschaften, den Organen
der RENK Group AG oder einem direkt oder indirekt mit mehr als 10% der stimmberechtigten Aktien an der RENK Group AG beteiligten
Aktionär.
Die Kandidatin ist nach Einschätzung der Anteilseignerseite im Aufsichtsrat als unabhängig im Sinne des DCGK anzusehen.
Dr. Axel Scheibel
Geschäftsführer (Chief Technology Officer) der KNDS Deutschland Verwaltungs GmbH als Komplementärin der KNDS Deutschland GmbH
& Co. KG, München
Wohnhaft in Niestetal-Heiligenrode
Herr Dr. Axel Scheibel (61) wurde in Heiligenrode, Deutschland, geboren.
Herr Dr. Axel Scheibel hat einen Abschluss als Diplom-Ingenieur Elektrotechnik der Universität Kassel. Er war als wissenschaftlicher
Mitarbeiter und Doktorand am Institut für Hochfrequenztechnik der Universität Kassel tätig und wurde 1994 promoviert. Seine
berufliche Laufbahn begann er 1995 bei KNDS Deutschland (damals Wegmann) als Leiter der Systemtechnik und EMV (Elektromagnetische
Verträglichkeit). Im Januar 2004 übernahm er die Leitung der Abteilung Systementwicklung, bevor er 2009 zum Leiter Forschung
und Entwicklung ernannt wurde. Seit 2009 ist er Mitglied des Beirats der PSM GmbH, Kassel. Im Jahr 2021 wurde Herr Dr. Scheibel
in den Verwaltungsrat von MILREM ROBOTICS, Tallinn, Estland, berufen. Im gleichen Jahr wurde Herr Dr. Scheibel auch in den
Vorstand der HELLENIC DEFENCE VEHICLE SYSTEMS S.A. (HDVS), Griechenland, berufen.
In den vergangenen Jahren hat Herr Dr. Scheibel als Leiter der Forschung und Entwicklung maßgeblich dazu beigetragen, KNDS
Deutschland den Weg an die Spitze der militärischen Landsystemhersteller in Europa zu ebnen. Eine Vielzahl von Spitzentechnologien
und Produkten wie der Kampfpanzer Leopard, der Schützenpanzer Puma, die Panzerhaubitze PzH 2000, das hochmobile Artilleriesystem
RCH 155 und das modulare Mehrrollenfahrzeug Boxer tragen ebenso seine Handschrift wie die bisherigen Projektschritte bei der
Entwicklung des zukünftigen deutsch-französischen Landkampfsystems MGCS.
Herr Dr. Scheibel ist zudem seit 2000 Lehrbeauftragter für elektromagnetische Verträglichkeit an der Universität Kassel und
seit 2012 Lehrbeauftragter für Landsystemtechnik an der Universität der Bundeswehr in Hamburg (Helmut-Schmidt-Universität).
Er hält regelmäßig Vorträge vor Fachpublikum.
Weitere aktuelle Mandate:
Geschäftsführer- oder Vorstandsmandate:
• |
Geschäftsführer der KNDS Deutschland Verwaltungs GmbH als Komplementärin der KNDS Deutschland GmbH & Co. KG
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• |
Vorstandsmitglied der HELLENIC DEFENCE VEHICLE SYSTEMS S.A. (HDVS), Griechenland
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Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien:
• |
Mitglied des Beirats der PSM GmbH, Kassel
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• |
Mitglied des Verwaltungsrats der MILREM ROBOTICS, Tallinn, Estland
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Frühere Mandate:
• |
Mitglied des Beirats der ATM ComputerSysteme GmbH, Konstanz (2001 bis 2009)
|
Darüber hinaus war Herr Dr. Scheibel in den letzten fünf Jahren nicht Mitglied eines Verwaltungs-, Management- oder Aufsichtsorgans
einer anderen Gesellschaft oder Partnerschaft außerhalb der RENK Gruppe.
Erklärung nach C.13 DCGK:
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen keine für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung maßgebenden persönlichen
oder geschäftlichen Beziehungen des vorgeschlagenen Kandidaten zur RENK Group AG oder deren Konzerngesellschaften, den Organen
der RENK Group AG oder einem direkt oder indirekt mit mehr als 10% der stimmberechtigten Aktien an der RENK Group AG beteiligten
Aktionär.
Herr Dr. Scheibel ist Geschäftsführer der KNDS Deutschland Verwaltungs GmbH, die wiederum Komplementärin der KNDS Deutschland
GmbH & Co. KG ist. Beide Gesellschaften gehören zum Konzern eines Aktionärs der RENK Group AG. Dieser Aktionär ist KNDS N.V.
mit Sitz in Amsterdam, Niederlande. Zum Zeitpunkt dieser Einladung liegt die Beteiligung von KNDS N.V. unterhalb der Schwelle
von 10% der stimmberechtigten Aktien.
Der Kandidat ist nach Einschätzung der Anteilseignerseite im Aufsichtsrat als unabhängig im Sinne des DCGK anzusehen.
Herr Dr. Scheible wird nicht zur unmittelbaren Wahl in den Aufsichtsrat der RENK Group AG vorgeschlagen, sondern als Ersatzmitglied
für den Wahlkandidaten Herrn Florian Hohenwarter.
* * * * *
Ergänzende Angaben zu Punkt 9: System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder
Unter Tagesordnungsunkt 9 schlägt der Aufsichtsrat vor, das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder der RENK Group AG
zu billigen. Gemäß § 124 Abs. 2 Satz 3 AktG wird daher im Folgenden der vollständige Inhalt dieses Vergütungssystems bekanntgemacht:
Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands der RENK Group AG
A. |
Grundzüge des Vergütungssystems
|
Das Vergütungssystem ist auf eine nachhaltige und langfristige Entwicklung der RENK Group AG ausgerichtet und leistet einen
wichtigen Beitrag, um die Unternehmensstrategie zu fördern. Die Vergütung zielt insbesondere darauf ab, die Vergütung der
Vorstandsmitglieder auf die langfristige Entwicklung und den Erfolg des Unternehmens auszurichten und den gesetzlichen Anforderungen
an die Vorstandsvergütung in börsennotierten Unternehmen gemäß §§ 87 und 87a Aktiengesetz sowie den Empfehlungen des Deutschen
Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 (DCGK) zu entsprechen. Durch die Ausgestaltung des Vergütungssystems,
insbesondere durch die langfristigen variablen (erfolgsabhängigen) Vergütungsbestandteile mit mehrjähriger Bemessungsgrundlage,
werden für die Mitglieder des Vorstands Anreize dafür gesetzt, die in der Strategie festgelegten Ziele zu verfolgen und zu
erreichen und damit eine nachhaltige und langfristige Steigerung des Unternehmenswerts sicherzustellen. Das Vergütungssystem
ist ebenfalls darauf ausgelegt, die Interessen sämtlicher Stakeholder, einschließlich Aktionäre und Mitarbeiter der Gesellschaft,
mit den Interessen der Vorstandsmitglieder in Einklang zu bringen.
Vor allem soll das Vergütungssystem jedoch Anreize für eine nachhaltige Unternehmensführung und Wertsteigerung setzen. Durch
mehrjährige Bemessungsgrundlagen, Anpassungsregelungen für außergewöhnliche Ereignisse und Vergütungsherabsetzungen werden
positive wie auch negative Entwicklungen berücksichtigt. Folgende Leitlinien wurde vom Aufsichtsrat der RENK Group AG bei
der Erstellung des Vergütungssystems berücksichtigt:
Abbildung 1: Leitlinien zur Vergütung
B. |
Verfahren zur Fest- und Umsetzung sowie Überprüfung des Vergütungssystems
|
Nach der aktienrechtlichen Regelung des § 87a Abs. 1 AktG beschließt der Aufsichtsrat einer börsennotierten Aktiengesellschaft
ein klares und verständliches Vergütungssystem für den Vorstand. Der Aufsichtsrat entwickelt das Vergütungssystem unter Berücksichtigung
des AktG, der Grundsätze, Empfehlungen und Anregungen des DCGK sowie der oben dargestellten Leitlinien. Das Vorstandsvergütungssystem
wird der Hauptversammlung zur Billigung vorgelegt. Dabei wird der Aufsichtsrat von dem Personalausschuss unterstützt.
Der Aufsichtsrat ist befugt, erforderliche Anpassungen des Vergütungssystems zu beschließen. Zusätzlich kann er bei Bedarf
im Rahmen der Entwicklung des Vergütungssystems und zur Beurteilung der Angemessenheit der Vergütung externe Vergütungsexperten
hinzuziehen. Bei deren Mandatierung wird auf ihre Unabhängigkeit von dem Vorstand und vom Unternehmen geachtet. Die allgemeinen
Regelungen des Aktiengesetzes und Empfehlungen des DCGK für die Behandlung von Interessenkonflikten werden beim Verfahren
zur Fest- und Umsetzung des Vergütungssystems beachtet.
Gemäß § 120a Abs. 1 AktG hat die Hauptversammlung einer börsennotierten Aktiengesellschaft bei jeder wesentlichen Änderung
des Vergütungssystems, mindestens jedoch alle vier Jahre, über die Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten Vergütungssystems
für die Vorstandsmitglieder zu beschließen. Ein das Vergütungssystem bestätigender Beschluss ist dabei zulässig. Billigt die
Hauptversammlung das zur Abstimmung gestellte Vergütungssystem nicht, wird nach § 120a Abs. 3 AktG spätestens in der darauffolgenden
ordentlichen Hauptversammlung ein überprüftes Vergütungssystem zur Beschlussfassung vorgelegt.
Der Aufsichtsrat ist für die Überprüfung, Festsetzung und Umsetzung des Vergütungssystems verantwortlich. Hierbei wird den
Empfehlungen des DCGK und der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats und des Personalausschusses gefolgt, um Interessenskonflikte
zu vermeiden. Bei Auftreten von Interessenskonflikten erfolgt eine Mitteilung an den Aufsichtsrat, wobei die Hauptversammlung
entsprechend informiert wird. Im Falle eines Interessenkonflikts nimmt das Aufsichtsratsmitglied an den entsprechenden Diskussionen
und Abstimmungen im Aufsichtsrat bzw. im Personalausschuss nicht teil.
Die explizite Umsetzung des Vergütungssystems erfolgt grundsätzlich in dem jeweiligen zwischen der RENK Group AG und dem Mitglied
des Vorstands zu schließenden Vorstandsdienstvertrag sowie - auf Grundlage des Vorstandsdienstvertrages - im Rahmen der Festlegung
der Leistungsindikatoren für variable Vergütungsbestandteile und der Feststellung der jeweiligen Zielerreichung.
Gemäß § 87 AktG und G.3. und G.4. DCGK überprüft der Aufsichtsrat regelmäßig die Angemessenheit der Ziel-Gesamtvergütung sowie
der einzelnen Vergütungsinstrumente insb. mit Blick auf die Marktüblichkeit. Hierzu wird ein horizontaler sowie ein vertikaler
Vergleich durchgeführt.
Beim Horizontalvergleich (extern) wird die Ziel-Gesamtvergütung in Höhe und Struktur der Vorstandsmitglieder mit der Vorstandsvergütung
der für die RENK Group AG relevanten Vergleichsunternehmen (z.B. Unternehmen eines bestimmten Index oder eine individuelle
Vergleichsgruppe) verglichen. Bei der Identifikation vergleichbarer Unternehmen berücksichtigt der Aufsichtsrat insbesondere
die Merkmale Branche, Größe, Land und die wirtschaftliche Lage des Unternehmens sowie die Aufgaben und Leistungen der einzelnen
Vorstandsmitglieder.
Beim Vertikalvergleich (intern) beurteilt der Aufsichtsrat die Üblichkeit der Vergütung der Vorstandsmitglieder innerhalb
des Unternehmens. Hierbei vergleicht der Aufsichtsrat die Ziel-Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder mit den Bezügen des
oberen Führungskreises und mit den durchschnittlichen Bezügen der Belegschaft der RENK Group AG in Deutschland angestellten
Arbeitnehmer und berücksichtigt dies auch in der zeitlichen Entwicklung.
Im Falle signifikanter Abweichungen zwischen der Vorstandsvergütung und den Vergleichsgruppen, prüft der Aufsichtsrat die
Ursachen. Bei nicht sachlichen Gründen erwägt der Aufsichtsrat eine Anpassung der Vorstandsvergütung.
C. |
Festlegung der konkreten Ziel-Gesamtvergütung
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Der Aufsichtsrat legt in Übereinstimmung mit dem Vergütungssystem für jedes Mitglied des Vorstands die Höhe der Ziel-Gesamtvergütung
und die Leistungsindikatoren für alle für das bevorstehende Geschäftsjahr zuzuteilenden variablen Vergütungsbestandteile fest.
Bei der Ausgestaltung des Vergütungssystems und der Ziel-Gesamtvergütung sowie bei der Festlegung der Vergütungshöhen beachtet
der Aufsichtsrat die Aufgaben und Leistungen der Vorstandsmitglieder sowie die Lage und die Strategie des Unternehmens, ebenso
wie die Üblichkeit der Vergütung und legt fest, in welchem Umfang individuelle Ziele der einzelnen Vorstandsmitglieder oder
Ziele für alle Vorstandsmitglieder zusammen maßgebend sind. Eine nachträgliche Änderung der Zielwerte oder Vergleichsparameter
findet nicht statt. Die Ziel-Gesamtvergütung setzt sich aus der Summe aller Vergütungsbestandteile zusammen, wobei hinsichtlich
der kurzfristigen („Short-Term Incentive“ oder „STI“) und der langfristigen variablen Vergütung („Long-Term Incentive“ oder
„LTI“) jeweils der Zielbetrag für den STI bzw. der Zuteilungswert für den LTI bei 100 % Zielerreichung zugrunde gelegt wird.
Der Aufsichtsrat achtet bei der Festlegung der variablen Vergütungskomponente darauf, dass der Zuteilungswert des LTI jederzeit
betragsmäßig höher ist als der Zielbetrag des STI.
D. |
Vergütungsbestandteile und ihre relativen Anteile an der Ziel-Gesamtvergütung
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Die Vergütung der Vorstandsmitglieder durch die Gesellschaft besteht grundsätzlich aus einer festen Grundvergütung sowie Nebenleistungen
und Altersversorgung (zusammen die feste Vergütung) und variablen Vergütungsinstrumenten, bestehend aus einem STI in Form
eines Zielbonus und einem LTI in Form eines virtuellen Performance Share Units (PSU) Plans (zusammen die variable Vergütung).
Abbildung 2: Struktur und Spannweite der Ziel-Gesamtvergütung
Die Ziel-Gesamtvergütung für die Vorstandsmitglieder, basierend a |