VERGÜTUNGSBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2022/2023
Mit diesem Vergütungsbericht informiert die SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA, Mainz (nachfolgend: „SCHOTT Pharma KGaA“), erstmalig
über die gewährte und geschuldete Vergütung der Vorstandsmitglieder der SCHOTT Pharma Management AG, Mainz (nachfolgend: „SCHOTT
Pharma Management AG“), der persönlich haftenden Gesellschafterin der SCHOTT Pharma KGaA.
Der Vergütungsbericht informiert darüber hinaus über die gewährte und geschuldete Vergütung der Mitglieder der Aufsichtsräte
der SCHOTT Pharma KGaA und der SCHOTT Pharma Management AG.
Der Vergütungsbericht stellt die wesentlichen Grundzüge des Vergütungssystems des Vorstands und der Aufsichtsräte dar und
entspricht den regulatorischen Vorgaben des Aktiengesetzes (AktG). Darüber hinaus orientiert sich der Vergütungsbericht an
den Bestimmungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK).
Der Ausweis der gewährten und geschuldeten Vergütung im Vergütungsbericht entspricht den Vorschriften des § 162 Abs. 1 AktG.
Er berücksichtigt sämtliche Vergütungen, die den Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern im Berichtszeitraum tatsächlich zugeflossen
sind (gewährte Vergütung), sowie alle rechtlich fälligen, aber bisher nicht zugeflossenen Vergütungen (geschuldete Vergütung).
Damit erfolgt eine periodengerechte Zuordnung der gewährten und geschuldeten Vergütung, auch wenn der Zufluss erst zu einem
späteren Zeitpunkt erfolgt.
Für das abgelaufene Geschäftsjahr 2022/2023 richtete sich die gewährte und geschuldete Vergütung des Vorstands nach den Regelungen
der jeweiligen Vorstandsdienstverträge sowie nach den Regelungen der Vereinbarungen, die den sonstigen Vergütungselementen
zugrunde liegen. Obwohl der Zeitraum der Börsennotierung innerhalb des Berichtszeitraums nur drei Kalendertage umfasst (28.
bis 30. September 2023), stellt der Vergütungsbericht auf freiwilliger Basis die Vergütung des gesamten Geschäftsjahres 2022/2023
dar.
Mit Blick auf den Börsengang Ende September 2023 gilt mit Wirkung vom 1. Oktober 2023 an ein neues Vergütungssystem für Vorstandsmitglieder.
Dieses System gilt für alle bestehenden, neu abzuschließenden sowie zu verlängernden Dienstverträge von Vorstandsmitgliedern
bzw. wird für diese Verträge gelten.
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VERGÜTUNG DES VORSTANDS
VERGÜTUNG IM GESCHÄFTSJAHR 2022/2023
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Sowohl der Vorstandsvorsitzende, Herr Andreas Reisse, als auch Frau Dr. Almuth Steinkühler, Mitglied des Vorstands (CFO),
waren im gesamten Berichtszeitraum als Vorstände der SCHOTT Pharma Management AG bestellt.
Da die SCHOTT Pharma KGaA während des überwiegenden Zeitraums des Geschäftsjahres 2022/2023 keine börsennotierte Aktiengesellschaft
war, richtete sich die Vergütung nach den Vergütungsrichtlinien und -praktiken des SCHOTT Konzerns. Die Beurteilung der Angemessenheit
der Vergütung orientierte sich an den Aufgaben der einzelnen Vorstandsmitglieder sowie der wirtschaftlichen Lage des SCHOTT
Pharma Konzerns, des SCHOTT Konzerns und dem Marktumfeld. Weiterhin orientiert sich die Beurteilung der Angemessenheit der
Vergütung an den gezeigten Leistungen, aber auch an der Relation der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises
sowie der Vergütung der in Deutschland tätigen Mitarbeiter der SCHOTT Pharma KGaA.
Die in den jeweiligen Vorstandsdienstverträgen definierte Maximalvergütung von 871.000 Euro für Frau Dr. Almuth Steinkühler
sowie von 1.393.600 Euro für Herrn Andreas Reisse, die sich an der maximal möglichen Auszahlung aller Vergütungselemente orientierte,
wurde im Berichtszeitraum nicht überschritten.
Die Vergütung für das Geschäftsjahr 2022/2023 umfasst sowohl erfolgsunabhängige Bestandteile wie ein festes Jahresgehalt,
Nebenleistungen und Versorgungsbeiträge sowie eine erfolgsabhängig gewährte kurzfristige variable Vergütung (nachfolgend:
„STI“). Darüber hinaus umfasst die Vergütung Bestandteile, die im Zusammenhang mit der Inflationsentwicklung und dem Börsengang
gewährt oder geschuldet wurden; diese Vergütungselemente sind nachfolgend als sonstige Vergütung beschrieben. Eine auf die
langfristige Entwicklung der Gesellschaft ausgerichtete variable Vergütung („LTI“-Programm) ist mit dem neuen Vergütungssystem
mit Wirkung ab dem 1. Oktober 2023 eingeführt worden und hat im Geschäftsjahr 2022/2023 noch keine Wirkung entfaltet. Hierzu
wird auf den in diesem Vergütungsbericht enthaltenen Ausblick auf das neue Vergütungssystem ab dem Geschäftsjahr 2023/2024
verwiesen.
Der Anteil der variablen Vergütung an der gewährten und geschuldeten Vergütung betrug für Herrn Andreas Reisse im Berichtszeitraum
20,5 % und für Frau Dr. Almuth Steinkühler 15,9 %.
Entsprechend den Regelungen in den jeweiligen Vorstandsdienstverträgen haben beide Vorstandsmitglieder einen Anspruch auf
eine Abfindungszahlung für den Fall, dass der Vertrag infolge eines Widerrufs der Bestellung vorzeitig endet. Die Höhe der
Abfindungszahlung ist auf zwei Jahresvergütungen begrenzt. Bei einer geltenden Restlaufzeit von weniger als zwei Jahren reduziert
sich die Abfindung auf die Vergütung für die reguläre Restlaufzeit. Die Höhe der Jahresvergütung für Zwecke der Abfindungsberechnung
bestimmte sich für den Zeitraum vor dem Börsengang aus der Summe des festen Jahresgehalts und dem Zielbetrag der kurzfristigen
variablen Vergütung ohne Berücksichtigung von Sachbezügen und sonstigen Nebenleistungen. Für den Zeitraum nach dem Börsengang
bestimmt sich die Jahresvergütung für Zwecke der Abfindungsberechnung durch die Gesamtvergütung des abgelaufenen Geschäftsjahres
und gegebenenfalls nach billigem Ermessen des Aufsichtsrats auch nach der voraussichtlichen Gesamtvergütung für das laufende
Geschäftsjahr jeweils ohne Berücksichtigung von Versorgungsentgelten, Sachbezügen und sonstigen Nebenleistungen. Diese Regelung
kam im Berichtszeitraum nicht zur Anwendung.
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FESTE VERGÜTUNG
FESTES JAHRESGEHALT
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Für die Vorstandstätigkeit erhielt jedes Vorstandsmitglied ein festes Jahresgehalt, das in zwölf gleichen Monatsbeträgen ausgezahlt
wurde.
Jedes Vorstandsmitglied erhielt marktübliche Nebenleistungen wie die Nutzung und private Inanspruchnahme eines Dienstwagens,
Beiträge für eine Unfall-, eine D&O- sowie für eine private Haftpflichtversicherung, Übernahme der Kosten einer ärztlichen
Vorsorgeuntersuchung sowie Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Im Berichtszeitraum hatte Herr Andreas Reisse Anspruch auf zwei beitragsorientierte Leistungszusagen in Form einer Direktzusage.
Beide Zusagen ermitteln eine geschäftsjahresbezogene Versorgungsleistung, die den bisherigen Anspruch erhöht und neben einer
Rentenzahlung auch Leistungen an Hinterbliebene im Falle von Tod oder Invalidität gewährt. Beide Leistungszusagen werden nach
dem 30. September 2023 als gesetzlich unverfallbare Anwartschaft fortgeführt.
Die nach IFRS bewerteten Pensionsverpflichtungen (DBO) belaufen sich am 30. September 2023 für diese Versorgungszusagen auf
einen Anwartschaftsbarwert von 2.011.943 Euro (Vorjahr: 2.080.672 Euro). Der im Berichtszeitraum aufgewandte Dienstzeitaufwand
beträgt 109.555 Euro.
Ab dem 1. Oktober 2023 hat Herr Andreas Reisse Anspruch auf ein Versorgungsentgelt. Frau Dr. Almuth Steinkühler hatte bereits
im Berichtszeitraum Anspruch auf ein Versorgungsentgelt. Das Versorgungsentgelt wird in Form einer monatlichen Barvergütung
zur freien Verfügung ausgezahlt.
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VARIABLE VERGÜTUNG
KURZFRISTIGE VARIABLE VERGÜTUNG (STI)
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Die Vorstandsmitglieder waren im Geschäftsjahr 2022/2023 in das System der variablen Vergütung des SCHOTT Konzerns einbezogen.
Dieses System definiert Ziele für einen Bemessungszeitraum von einem Geschäftsjahr. Für beide Vorstandsmitglieder wurden jeweils
vier Ziele definiert, die zu 50 % auf der Entwicklung des SCHOTT Konzerns und zu 50 % auf der Entwicklung des SCHOTT Pharma
Konzerns basieren.
Für den SCHOTT Konzern wurden Finanzziele für ein profitables Wachstum durch die Finanzkennzahlen „Prozentuales Umsatzwachstum
gegenüber dem Vorjahr“ („Umsatzwachstum“) und „Return on Capital Employed“ („ROCE“) festgelegt. Beide Ziele bestimmen die
variable Vergütung mit einer Gewichtung von jeweils 25 %. Die festgelegten Zielwerte sowie die Schwellen- und Begrenzungswerte
für Umsatzwachstum und ROCE wurden für einen mehrjährigen Zeitraum festgelegt und leiten sich unmittelbar aus der mittelfristigen
Erwartung der Geschäftsentwicklung des SCHOTT Konzerns ab.
Für den SCHOTT Pharma Konzern wurden mit beiden Vorstandsmitgliedern individuelle Ziele festgelegt. Für ein profitables Wachstum
des SCHOTT Pharma Konzerns wurde die Finanzkennzahl EBITDA festgelegt. Dieses Ziel bestimmt die variable Vergütung von Herrn
Andreas Reisse mit einer Gewichtung von 30 % und von Frau Dr. Almuth Steinkühler mit einer Gewichtung von 25 %.
Die Zielstruktur für die variable Vergütung der beiden Vorstände unterscheidet sich durch das zweite individuelle Ziel. Für
Herrn Andreas Reisse wurde die Finanzkennzahl Nettoproduktivität des SCHOTT Pharma Konzerns mit einer Gewichtung von 20 %
festgelegt. Für Frau Dr. Almuth Steinkühler wurde ein nicht finanzielles Ziel mit einer Gewichtung von 25 % festgelegt, das
auf den Auf- und Ausbau aller notwendigen Prozesse und Strukturen fokussiert, um den Börsengang der SCHOTT Pharma KGaA rechtzeitig
und erfolgreich durchführen zu können („IPO Readiness“).
Der für jedes Erfolgsziel definierte Zielwert führt bei dessen Erreichung zu einer Zielerreichung von 100 %. Bei Untererfüllung
des jeweiligen Zielwerts unterhalb eines definierten Schwellenwerts beträgt die Zielerreichung 0 %, bei Übererfüllung des
jeweiligen Zielwerts oberhalb eines definierten Begrenzungswerts beträgt die Zielerreichung 200 %. Erreichte Werte zwischen
Schwellen- und Begrenzungswert werden jeweils - mit Ausnahme des nicht-finanziellen Ziels „IPO Readiness“ - durch lineare
Interpolation bestimmt. Die jeweiligen Schwellen- und Begrenzungswerte liegen in gleichem Abstand zu den entsprechenden Zielwerten.
Die Addition der gewichteten Zielerreichungen multipliziert mit dem Zielbetrag ergibt den Auszahlungsbetrag. Der maximale
Auszahlungsbetrag ist auf 150 % des Zielbetrags begrenzt.
Die Finanzkennzahl Umsatzwachstum des SCHOTT Konzerns beschreibt den Anstieg der Umsatzerlöse eines Geschäftsjahres im Vergleich
zum Vorjahr. Im Rahmen der Ermittlung werden für jedes Geschäftsjahr die Umsatzerlöse um die Effekte aus einer Veränderung
des Konsolidierungskreises bereinigt. Das Umsatzwachstum des SCHOTT Konzerns im Geschäftsjahr 2022/2023 betrug 3,5 %. Unter
Berücksichtigung der erfolgten Bereinigung aus einer Veränderung des Konsolidierungskreises im Geschäftsjahr 2021/2022 in
Höhe von 18,3 Mio. Euro betrug das Umsatzwachstum 4,2 %.
Die Finanzkennzahl ROCE des SCHOTT Konzerns beschreibt das prozentuale Verhältnis aus dem Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit
(EBIT) zum durchschnittlich eingesetzten Kapital. Das durchschnittlich eingesetzte Kapital stellt das betrieblich gebundene
Kapital zur Erreichung der Unternehmensziele dar. Es besteht im Wesentlichen aus dem Anlage- und Umlaufvermögen, vermindert
um Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen. Der Durchschnittswert entspricht
dem arithmetischen Mittel der zwölf Monate des Geschäftsjahres. Bei der Bestimmung des ROCE wird das Ergebnis der betrieblichen
Tätigkeit (EBIT) um materielle Effekte aus Mergers & Acquisitions-Aktivitäten bzw. Veräußerung von Betriebsteilen des abgelaufenen
Geschäftsjahres bereinigt. Basierend auf einem EBIT von 412,9 Mio. Euro und einem durchschnittlichen eingesetzten Kapital
von 2.843,6 Mio. Euro ergibt sich im Geschäftsjahr 2022/2023 im SCHOTT Konzern ein ROCE von 14,5 %. Unter Berücksichtigung
der erfolgten Bereinigung des Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit (EBIT) um erfolgsabhängige Aufwendungen im Zusammenhang
mit dem Börsengang der Pharma-Sparte in Höhe von 21,4 Mio. Euro beläuft sich der ROCE auf 15,3 %.
Die Finanzkennzahl EBITDA des SCHOTT Pharma Konzerns definiert das Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit (EBIT) vor Abschreibungen
(inklusive Wertminderungen und Wertaufholungen) auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen. Das EBITDA des SCHOTT Pharma
Konzerns im Geschäftsjahr 2022/2023 beträgt 239,0 Mio. Euro.
Die Finanzkennzahl Nettoproduktivität des SCHOTT Pharma Konzerns ergibt sich aus der Veränderung der durchschnittlichen Verkaufspreise
und der Veränderung der durchschnittlichen Herstellkosten in einem Geschäftsjahr. Die Veränderung der durchschnittlichen Verkaufspreise
ergibt sich durch die durchschnittlichen Verkaufspreise eines Geschäftsjahres im Vergleich zum Vorjahr, die mit der Absatzmenge
des aktuellen Geschäftsjahres multipliziert werden. Die Veränderung der durchschnittlichen Herstellkosten ergibt sich durch
die durchschnittlichen Herstellungskosten eines Geschäftsjahres im Vergleich zum Vorjahr, die mit der Absatzmenge des aktuellen
Geschäftsjahres multipliziert werden. Die Nettoproduktivität des SCHOTT Pharma Konzerns im Geschäftsjahr 2022/2023 belief
sich auf 6,3 Mio. Euro.
Für das nicht-finanzielle Ziel von Frau Dr. Almuth Steinkühler wurden die Leistungskriterien Aufbau der regulären Berichterstattung,
Aufbau eines internen Kontrollsystems (IKS) sowie der Aufbau einer eigenständigen IT-Systemlandschaft definiert. Die vollständige
und rechtzeitige Erfüllung der Leistungskriterien zum geplanten Börsengang Ende September entsprach einer Zielerreichung von
100 %. In jedem Fall, in dem alle oder Teile der Leistungskriterien nicht rechtzeitig erfüllt waren, entsprach dies einer
Zielerreichung von 0 %. Im Falle einer vorzeitigen Erfüllung aller Leistungskriterien zu einem alternativ möglichen früheren
Börsengang im Sommer 2023 war eine Zielerreichung von 200 % vereinbart. Sämtliche Kriterien wurden vollständig und rechtzeitig
zum durchgeführten Börsengang am 28. September 2023 erfüllt und mit einer Zielerreichung von 100 % bewertet.
Auf Basis der Istwerte ergibt sich aus den vorgegebenen Zielen folgende Zielerreichung:
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SONSTIGE VERGÜTUNG
IPO INCENTIVE PROGRAMM
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Mit beiden Vorstandsmitgliedern wurde eine Vereinbarung getroffen, die im Falle eines erfolgreichen Börsengangs Bonuszahlungen
bestimmt. Die Vereinbarung umfasst zwei Elemente: einen sogenannten IPO-Bonus und einen Retention-Bonus. Während der IPO-Bonus
einen erfolgreich durchgeführten Börsengang incentiviert, schafft der Retention-Bonus Anreize für den Verbleib im Unternehmen
nach dem Börsengang. Die Vereinbarungen haben am 1. März 2022 begonnen und enden mit Ende des Monats, der zwölf Monate nach
der erfolgten Erstnotiz liegt, das heißt am 30. September 2024.
Grundlage für die Höhe der Bonuszahlungen bildet ein definierter Planbetrag, der für Herrn Andreas Reisse 200.000 Euro und
für Frau Dr. Almuth Steinkühler 100.000 Euro beträgt.
IPO-Bonus
Im Rahmen des IPO-Bonus können die Vorstandsmitglieder einen Bonus von bis zu drei Planbeträgen erhalten, das heißt für Herrn
Andreas Reisse maximal 600.000 Euro und für Frau Dr. Almuth Steinkühler maximal 300.000 Euro. Im Falle eines durchgeführten
Börsengangs, unabhängig von dessen Erfolg, wurde eine Bonuszahlung in Höhe des Planbetrags vereinbart. In Abhängigkeit vom
Erfolg des Börsengangs kann sich der IPO-Bonus um bis zu zwei weitere Planbeträge erhöhen.
Als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des Erfolgs des Börsengangs wurde der Börsenwert (Enterprise Value) der SCHOTT Pharma
KGaA zum Zeitpunkt des Börsengangs ausgewählt. Die Ermittlung der Anzahl von Planbeträgen, die sich aus dem erreichten Börsenwert
ergeben, erfolgt über einen Multiplikator. Der Multiplikator setzt den Börsenwert zu einem für diese Vereinbarung festgelegten
EBITDA-Wert von 200 Mio. Euro ins Verhältnis.
Als Zielwert für den Erfolg des Börsengangs wurde ein Börsenwert von 4 Mrd. Euro, das heißt ein Multiplikator von 20 definiert.
In diesem Falle würde sich der IPO-Bonus, neben dem Planbetrag für die Durchführung des Börsengangs, um einen weiteren Planbetrag
für den Erfolg des Börsengangs auf insgesamt zwei Planbeträge erhöhen. Als Schwellenwert für den Erfolg des Börsengangs wurde
ein Multiplikator von 10 und als Begrenzungswert ein Multiplikator von 30 festgelegt. Erzielte Multiplikatoren größer 10 und
kleiner 30 werden kaufmännisch auf eine Nachkommastelle gerundet.
Der Börsenwert zum Zeitpunkt des Börsengangs betrug 4,2 Mrd. Euro. Daraus abgeleitet ergibt sich ein Multiplikator von 21
und 1,1 Planbeträge. Zusammen mit dem Planbetrag aus der Durchführung des Börsengangs beträgt der gesamte IPO-Bonus 2,1 Planbeträge.
Für Herrn Andreas Reisse ergibt sich somit ein Betrag von 420.000 Euro und für Frau Dr. Almuth Steinkühler ein Betrag von
210.000 Euro.
Die Vereinbarungen sehen vor, dass 50 % des IPO-Bonus mit der auf den Börsengang folgenden Entgeltabrechnung ausgezahlt werden,
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