EQS-News: APERTUM HOLDING BEAUFTRAGT QUINN EMANUEL UM GEGEN DIE BAFIN-WARNUNG VOR DAO1 VORZUGEHEN

Dienstag, 07.10.25 21:35
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EQS-News: Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan, LLP / Schlagwort(e): Miscellaneous
APERTUM HOLDING BEAUFTRAGT QUINN EMANUEL UM GEGEN DIE BAFIN-WARNUNG VOR DAO1 VORZUGEHEN

07.10.2025 / 21:35 CET/CEST
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MÜNCHEN, Deutschland, 7. Oktober 2025 /PRNewswire/ -- Die Apertum Holding Ltd, Entwicklerin für Technologien für digitale Vermögenswerte, hat Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan, LLP im Zusammenhang mit einer Warnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), welche die  dezentrale Plattform DAO1 von Apertum betrifft, mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragt.

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Laut der Warnung der BaFin sei DAO1 ohne entsprechende Zulassung nach Maßgabe der Verordnung (EU) 2023/1114 über Märkte für Kryptowerte (MiCAR) tätig. Apertum/DAO1 ist der Auffassung, dass die Warnung unbegründet ist. Quinn Emanuel vertritt das Unternehmen gegenüber der BaFin im Hinblick auf den Umfang des Zulassungserfordernisses nach Maßgabe der MiCAR. Apertum ist entschlossen, ihre Position zu verteidigen, ihre Interessen zu wahren und ihren Nutzern transformative Technologien nach Maßgabe der einschlägigen Vorgaben rechtmäßig zur Verfügung zu stellen..

Im Juli hat Quinn Emanuel erfolgreich eine Unterlassungsverfügung angefochten, die die Wertpapieraufsichtsbehörde des Bundesstaates Texas gegen Apertum erlassen hatte, was zur Zurückweisung des Verfahrens führte.

Quinn Emanuel ist eine Wirtschaftsrechtskanzlei mit über 1.200 Rechtsanwälten – die weltweit größte Kanzlei, die sich ausschließlich auf Wirtschaftsrechtsstreitigkeiten und Schiedsverfahren spezialisiert hat, mit 34 Standorten weltweit. In Umfragen unter großen Unternehmen weltweit wurde die Kanzlei fünfmal in sechs Jahren als die „gefürchtetste" Kanzlei der Welt bezeichnet. Die Anwälte der Kanzlei haben über 2.500 Verfahren geführt und 86 % davon gewonnen. Bei der Vertretung von Beklagten führt die Prozesserfahrung von Quinn Emanuel zu besseren Vergleichen oder Urteilen. Bei der Vertretung von Klägern haben die Anwälte von Quinn Emanuel Urteile und Vergleiche in Höhe von fast 80 Milliarden US-Dollar erwirkt. Quinn Emanuel hat zudem acht neunstellige Urteile, vier zehnstellige Urteile, 51 neunstellige Vergleiche und 20 zehnstellige Vergleiche erzielt.

Quinn Emanuel wurde von The BTI Consulting Group in den vergangenen sechs Jahren fünfmal in deren jährlichem Leitfaden „Most Feared Law Firms in Litigation" zur „gefürchtetsten" Kanzlei gewählt – eine Auszeichnung, bei der Unternehmensjuristen die Kanzleien nennen, denen sie „aus dem Weg gehen möchten", wenn es um Rechtsstreitigkeiten geht. Chambers & Partners verlieh Quinn Emanuel bei den Chambers USA Awards 2024 die Auszeichnung „Commercial Litigation Law Firm of the Year". The American Lawyer kürte Quinn Emanuel 2010 und 2025 zur führenden IP-Prozesskanzlei in den USA und stufte die Kanzlei 2023 als eine der sechs besten Kanzleien für Commercial Litigation im Land ein. Die britische Fachzeitschrift The Lawyer ernannte die Kanzlei 2019 zur „International Firm of the Year". Zwischen 2012 und 2024 erhielt Quinn Emanuel neunmal die Auszeichnung „Practice Group of the Year" von Law360 in sieben verschiedenen Praxisbereichen, darunter Class Actions, Technology, Life Sciences, Cybersecurity & Privacy, Securities, Fintech und White Collar. Managing IP zeichnete die Kanzlei zweimal für die „Best ITC Litigation Practice" aus und ehrte sie 2011 mit dem Titel „Firm of the Year" in der Kategorie „Patent Contentious West". Legal Business ernannte Quinn Emanuel dreimal – 2012, 2014 und 2016 – zur „US Law Firm of the Year", und die deutschen Büros der Kanzlei wurden von JUVE, Deutschlands renommiertester juristischer Fachpublikation, 2012 und 2020 jeweils sowohl zur „IP Litigation Firm of the Year" als auch zur „Patent Litigation Firm of the Year" gekürt. Global Investigations Review, eine führende Fachzeitschrift für globale White-Collar Ermittlungen, hat uns als „Most Impressive Investigations Practice of the Year" ausgezeichnet. Global Arbitration Review hat Quinn Emanuel als eine der zehn besten Schiedsverfahrenspraxen der Welt genannt. Global Competition Review zählte die Kartellrechts- und Wettbewerbspraxis der Kanzlei zu den „25 Global Elite" und nahm Quinn Emanuel in die Liste der weltweit zehn besten Kartellrechtspraxen auf.

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Quelle: DGAP



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