RECHERCHE
boerse.de
Europas erstes Finanzportal
Aktien-Ausblick
kostenlos, schon >100.000 Leser
boerse.de-Aktienbrief
kostenlos + unverbindlich
Börsendienste
kostenlos + unverbindlich kennenlernen
Leitfaden für Ihr Vermögen
einzigartiges Börsenwissen kostenlos
boerse.de-Investoren-Club
kostenlos Mitglied werden
INVESTMENT
boerse.de-Gold (TMG0LD)
Responsible Gold!
boerse.de-Fonds - ohne Agio!
boerse.de-Aktienfonds
boerse.de-Weltfonds
boerse.de-Technologiefonds
boerse.de-Dividendenfonds
boerse.de-Indizes
BCDI -
Das Original!
BCDI
USA
BCDI Deutschland
Einzelkontenverwaltungen
ab 500.000 Euro
myChampionsPREMIUM
boerse.de-Depotmanagement
boerse.de-Stiftungs-Strategien
NEU
myChampions100
ab 100.000 Euro
ÜBER UNS
RECHERCHE
INVESTMENT
ÜBER UNS
Emittent / Herausgeber: SCHIRP & PARTNER Rechtsanwälte mbB
/ Schlagwort(e): Insolvenz/Rechtssache
OLG München: Wirecard-Aktionäre müssen eine Quote aus der Insolvenzmasse erhalten
Das OLG München hat entschieden, dass Wirecard-Aktionäre eine Quote aus der Insolvenzmasse erhalten müssen. Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass die Aktionäre vom Vorstand jahrelang über den wahren Zustand der Gesellschaft getäuscht worden seien. Daher müssten sie wie außenstehende Gläubiger behandelt werden. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Insolvenzverwalter Jaffé, der die Aktionäre nicht aus der Insolvenzmasse bedienen will, kann noch Rechtsmittel zum Bundesgerichtshof enlegen und will dies auch tun. Dr. Wolfgang Schirp aus Berlin, der mit seiner Kanzlei Schirp & Partner ca. 1.950 Wirecard-Geschädigte vertritt: „Die Entscheidung des OLG München ist für die Wirecard-Aktionäre sehr erfreulich. Allerdings ist noch abzuwarten, ob der BGH diese Entscheidung bestätigt. Auch darf man keine zu hohen Hoffnungen hinsichtlich der Höhe der Insolvenzquote haben. Insolvenzverwalter Jaffé hat ca. 650 Mio. EURO an Werten für die Masse sichern können. Hiervon sind zunächst einmal die Verfahrenskosten zu bezahlen. Sodann ist die Masse unter den 15,4 Mrd. EURO angemeldeten Forderungen zu verteilen, von denen 8,5 Mrd. EURO auf Aktionäre entfallen. Es ist also nur mit einer Quote im einstelligen Prozentbereich zu rechnen“. Dr. Schirp weiter: „Für diejenigen Geschädigten, die ihre Rechte gegen Ernst & Young (EY) geltend gemacht haben, bleibt daher das Kapitalanleger-Musterverfahren wichtig. Denn von EY muss der Löwenanteil des Schadensersatzes kommen. Am 22. November findet die erste mündliche Verhandlung statt. Wir werden dafür kämpfen, dass EY Schadensersatz leisten muss. Auch das Sicherheitenverlangen gegen EY bleibt unverändert wichtig, damit sich EY nicht durch Änderungen seiner Rechtsform wirtschaftlich „leer machen“ und so faktisch der Haftung entziehen kann.“ Für weitere Informationen steht zur Verfügung: Dr. Wolfgang Schirp, Kantstraße 149, D – 10623 Berlin, Tel. 030-3276170 und 0179-5320213, mail: [email protected], URL: www.schirp.com
Veröffentlichung einer Mitteilung, übermittelt durch EQS Group AG. |
Quelle: DGAP
boerse.de-Börsenzitat:
Devisenspieler lassen sich von den Statistiken und Handelsbilanzen hypnotisieren und richten ihre Spekulationen danach, obwohl die Zahlen, die man heute veröffentlicht, morgen revidiert und die revidierten übermorgen korrigiert werden.
Ich bin damit einverstanden, dass die TM Börsenverlag AG und die Schwestergesellschaft boerse.de Vermögensverwaltung GmbH
mir regelmäßig Informationen zu aktuellen Produkten und Dienstleistungen aus dem Finanzbereich,
sowie den kostenlosen Newsletter boerse.de-Aktien-Ausblick zuschickt. Meine Einwilligung kann ich
jederzeit gegenüber der TM Börsenverlag AG widerrufen.
Unsere Datenschutzerklärung finden Sie hier.
WISSEN
INFOS
SPECIAL