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Vor allem wurde bemängelt, dass einige ETFs andere Wertpapiere enthielten als vermutet. So könnte ein Dax-ETF auch japanische oder kanadische Aktien enthalten. Ursache dafür sind so genannte synthetische ETFs, die zur Indexabbildung auch Swaps mit einbeziehen. Swaps sind der vertraglich vereinbarte Austausch von Zahlungsströmen. Manche Banken setzen für Indexfonds eine Art Basisportfolio ein, das aus einer identischen Auswahl von Aktien besteht. Die zusätzliche Abbildung eines spezifischen Marktes wird dann durch Swaps bewerkstelligt. Selbst bei voll replizierenden ETFs, die alle relevanten Wertpapiere erwerben, besteht ein Risiko, wenn der ETF-Emittent den Bestand verleiht, um zusätzliche Erträge zu erzielen. Diese Praxis ist allerdings auch bei aktiv gemanagten Fonds üblich. In der Regel verlangt das Fondsmanagement hohe Sicherheiten, um das Risiko abzufedern.
Die Emittenten verteidigen Swap-Konstruktionen und argumentieren, dass ETFs dadurch kostengünstiger würden und der Index sich leichter abbilden lasse. Nach Schätzungen von Experten sind rund die Hälfte der Indexfonds synthetische ETFs. Besondere Risiken ergeben sich, wenn das Basisportfolio erheblich von der tatsächlichen Wertentwicklung des jeweiligen Marktes abweicht. In dieser Konstellation muss der Swap-Vertragspartner die Differenz ausgleichen. Im schlimmsten Fall könnte der Vertragspartner zahlungsunfähig werden. Zwar beschränkt eine EU-Richtlinie den Anteil der Swaps auf maximal zehn Prozent am Fondsvermögen, aber wenn mehrere Swap-Partner insolvent würden, könnte diese dazu führen, dass Anleger lawinenartig ETF-Anteile abstoßen.
Die ETF-Branche weist diese Kritik zurück und hält sie für überzogen. Da der Swap-Anteil auf zehn Prozent begrenzt ist, liege das Verlustrisiko im extremen Ernstfall bei zehn Prozent. Darüber hinaus haben viele ETF-Anbieter zusätzliche Schutzmechanismen eingebaut. So müssen Swap-Kontrahenten Sicherheiten in Form von erstklassigen Anleihen oder Aktien bei einem Treuhänder hinterlegen, die häufig das Vertragsrisiko zu mehr als hundert Prozent abdecken. Manche ETF-Emittenten verteilen das Risiko auch zusätzlich auf mehrere Vertragspartner. Grundsätzlich gelten Wertpapiere im Portfolio als Sondervermögen, d.h. sie gehören bei einer Insolvenz des ETF-Anbieters ohnehin dem Anleger und werden nicht in die Insolvenzmasse mit einbezogen.
Quelle: boerse.de
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