Regulierungslücke bei ETFs

Donnerstag, 29.09.11 13:52
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Rosenheim (boerse.de) - Der Milliardenverlust der UBS, der durch einen Händler verursacht wurde, hat gezeigt, dass die MiFID-Richtlinie unzureichend ist. Wie jetzt offenkundig wurde, unterliegen Terminmarktgeschäfte mit ETFs nicht den Regulierungen. Dadurch können Händler Geschäfte tätigen, ohne dass diese von der Vertragspartei bestätigt oder an die Aufsichtsbehörde weitergeleitet werden müssen. Auf diese Weise können Kontrollmechanismen der Bank unterlaufen werden. Zwar müssen Geschäfte mit Kunden dokumentiert werden, aber solange die Bank einen Eigenhandel betreibt, gilt diese Einschränkung nicht.

 

In dem vorliegenden Fall wurde für die Termingeschäfte erst am Abwicklungstag eine Bestätigung der Vertragspartei eingefordert. Ein Händler teilte mit, es sei generell üblich, erst am so genannten Settlement Day, dem Abwicklungstag, eine Bestätigung zu verlangen. Bislang ist noch nicht vollständig geklärt, wie es zu dem Milliardenverlust bei der UBS kommen konnte. Nach Angaben der Bank nutzte der Händler Scheingeschäfte auf Terminmarktbasis mit ETFs.

Quelle: boerse.de

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