STICHWORT: Warnstreik oder Streik? Das sind die Unterschiede

Mittwoch, 12.03.25 14:41
Tafel mit Kursen
Bildquelle: fotolia.com
BERLIN (dpa-AFX) - Mülltonnen bleiben stehen, Kitas geschlossen, der Busverkehr fällt aus. Was Bürgerinnen und Bürger sowie Arbeitgeber ärgert, gehört aus Gewerkschaftssicht zum Ritual jedes Tarifstreits - wie zum Beispiel aktuell im Tarifkonflikt des Öffentlichen Dienstes. Die Arbeitsniederlegungen geben einen Vorgeschmack, was geschieht, wenn die Gewerkschaft zu einem regulären Streik aufruft. Aber was ist der Unterschied zwischen Warnstreik und Streik?



Warnstreiks sind arbeitsrechtlich zulässig

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"Warnstreiks sind meist kurzfristige Arbeitsniederlegungen, die sich zum Beispiel über wenige Arbeitsstunden oder eine Schicht erstrecken und wiederholt werden können", heißt es beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Damit sollen Mitglieder und Beschäftigte mobilisiert werden. Zugleich geht es darum, der Arbeitgeberseite Kampfbereitschaft zu signalisieren.

Der DGB weist darauf hin, dass das Bundesarbeitsgericht (BAG) Warnstreiks ausdrücklich als rechtmäßig anerkannt habe. Aber: "Wichtig ist, dass auch Warnstreiks während der Friedenspflicht unzulässig sind" - also in der Regel solange noch ein Tarifvertrag in Kraft ist. In der Praxis ziehen sich Warnstreiks auch schon mal über mehrere Tage hin. Die Grenzen zu einem "echten" Streik sind somit fließend. Juristisch gibt es nach Rechtsprechung des BAG auch keine Unterscheidung zwischen Warnstreik oder Streik.

Scheitern und Urabstimmung als Voraussetzung für Streik

Für einen regulären Streik gibt es aus Sicht der Gewerkschaften indes doch zwei Voraussetzungen: Die Verhandlungen zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeber müssen zum einen formal für gescheitert erklärt werden. Und die Gewerkschaftsmitglieder unter den Beschäftigten müssen sich in einer Urabstimmung für einen Streik aussprechen. Ob es dann wirklich zu einem unbefristeten Ausstand kommt, hängt davon ab, ob die Arbeitgeber nicht doch noch in letzter Minute einlenken. Kommt es im weiteren Verlauf zu einem Tarifabschluss, gibt es eine erneute Urabstimmung über Annahme des Abschlusses und Beendigung des Streiks.

Arbeitgeber werben für gesetzliche Regeln

Gesetzlich geregelt ist das alles nicht. Sämtliche Regeln rund um Arbeitskämpfe sind "Richterrecht" mit entsprechenden Urteilen der Arbeitsgerichte. Die Arbeitgeberseite setzt sich daher "für einen umfassenden Regelungsansatz" ein. Arbeitskämpfe seien "gesellschaftspolitisch und wirtschaftlich höchst unerwünscht und mit negativen Konsequenzen für die deutsche Volkswirtschaft verbunden", so die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Daher sei es "notwendig, Fehlentwicklungen deutlich zu korrigieren, die die Rechtsprechung in den vergangenen Jahrzehnten genommen hat."/kf/DP/ngu

Quelle: dpa-AFX



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