Short-ETFs nicht von Leerverkaufsverbot betroffen

Freitag, 30.09.11 14:06
digitale Präsentation mit Kursdaten
Bildquelle: iStock by Getty Images
Rosenheim (boerse.de) - Die französische Börsenaufsichtsbehörde AMF hatte Mitte August Leerverkäufe von Bankaktien untersagt, um den weiteren Kursverfall einzudämmen. Betroffen sind 11 Finanzwerte wie beispielsweise die Société Générale und die Crédit Agricole. Ähnliche Einschränkungen gibt es in Belgien, Spanien und Italien.

 

Dennoch konnte das Verbot des Short Selling, wie Leerverkäufe von Experten genannt werden, den Kurssturz des Bankensektors nicht verhindern.

 

Die in Deutschland notierten Short-ETFs, die auf fallende Kurse setzen, sind von diesen Restriktionen nicht betroffen, da in Deutschland weiterhin gedeckte Leerverkäufe gestattet sind. Unter den fast 20 Indexprodukten befinden sich auch ETFs, die auf einen Fall des französischen Leitindex CAC 40 ausgerichtet sind. Ausnahmeregelungen gibt es auch für Market Maker, die an den Börsen für die erforderliche Handelsliquidität sorgen.

Quelle: boerse.de

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