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Steuerfreie Dividende bei der Deutschen Telekom: Was steckt dahinter? Im Körperschaftsteuergesetz, insbesondere § 27, ist geregelt, dass ein Unternehmen via steuerlichem Einlagenkonto Kapitalrücklagen bilden kann. Wenn diese Kapitalrücklagen aufgelöst werden, können sie als steuerfreie Dividende ausgeschüttet werden. Der Hintergrund ist dieser, dass es sich formal nicht um eine Ausschüttung aus dem operativen Gewinn (die zu versteuern ist) handelt, sondern um die Auflösung einer Kapitalrücklage. In dem Sinne handelt es sich um eine steuerfreie Dividende. In der Vergangenheit haben unter anderem die Deutsche Telekom und die Deutsche Post von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Für den Anleger ist die Ausschüttung einer solchen steuerfreien Dividende natürlich zunächst sehr erfreulich: Denn es gibt eine Gutschrift, die nicht versteuert werden muss.
Steuerfreie Dividenden in der Praxis
Doch es gibt hier auch einen Nachteil einer solchen steuerfreien Dividende: Die Ausschüttung selbst ist zwar steuerfrei, jedoch wird der Einstandskurs der Aktie um die Höhe der erhaltenen Ausschüttung gemindert. Das hat solange keine Auswirkungen, wie der Anleger diese Aktie im Depot behalt. Verkauft er bzw. sie diese Position jedoch, dann kann sich der gesunkene Einstandskurs negativ auswirken. Denn bei einem Gewinn mit dieser Position wird dieser noch vergrößert, da der Einstandskurs verringert wurde. Der Kursgewinn muss dann entsprechend höher besteuert werden. Es gilt, zwischen diesen beiden Effekten – steuerfreie Dividende und später möglicherweise höhere Besteuerung – abzuwägen. Steuerfreie Dividenden sind deshalb nicht für jeden attraktiv. Übrigens: Aktiengesellschaften, die steuerfreie Dividenden ausschütten, sind auch ein Thema im „Aktien-Ausblick“. Dort werden auch wahre Dividenden-Perlen besprochen. Und Sie gehen dabei kein Risiko ein: Der „Aktien-Ausblick“ ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Hier können Sie diesen Newsletter gerne anfordern...
Quelle: boerse.de
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